Beschluss:

Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG weicht die Gemeinde Edewecht bei der Bildung der Ausschüsse sowie der Verteilung der Ausschussvorsitze, wie auch bei der Besetzung des Hauptausschusses von den Regelungen nach § 71 Abs. 2 und Abs. 8 NKomVG ab und wendet stattdessen das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer an.

 


RH Heiderich-Willmer führt die Beweggründe des Antrages aus und erläutert anschließend, dass sich aufgrund der Gruppenbildung die Situation geändert hat, sodass er den Antrag zurückzieht.

 

RH Apitzsch spricht sich bei der Verteilung der Sitze im VA und in den Ausschüssen für das Hare-Niemeyer-Verfahren aus. Es sieht eine Benachteiligung der kleinen Gruppen durch das Verfahren nach d’Hondt. Die Gruppe GfE wollen den Antrag aufrechterhalten und appelliert daher an die übrigen Ratsmitglieder dem Antrag zuzustimmen.

Daraufhin stellt die Gruppe GfE einen Antrag das Verfahren nach Hare-Niemeyer für die Verteilung der Sitze im VA und in den Ausschüssen sowie bei der Zuteilung der Ausschussvorsitze anzuwenden.

 

RH Kaptein erklärt, dass die FDP-Fraktion den Antrag unterstützt.

 

RH Jeddeloh bittet um eine geheime Abstimmung.

Dieser Antrag wird mit einer Enthaltung und 33 Gegenstimmen abgelehnt.

 

So trifft der Rat folgenden