BMin Knetemann weist die übrigen Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) obliegenden Pflichten (Amtsverschwiegenheit, Mitwirkungsverbot, Vertretungsverbot) ausdrücklich hin und bittet um genaue Beachtung dieser Vorschriften.

 

Sodann verpflichtet BMin Knetemann die Ratsfrauen und Ratsherren gem. § 60 NKomVG förmlich, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Alle Ratsfrauen und Ratsherren bekräftigen diese Verpflichtung jeweils durch Blickkontakt und Kopfnicken gegenüber der Bürgermeisterin.