RH Erhardt berichtet, auf dem Basketballgelände der Edewechter Oberschule gelte lt. Aushang ein Spielverbot nach 19.00 Uhr. Leider werde der Platz jedoch auch über 19.00 Uhr hinaus genutzt, teilweise mit lauter Musik.

 

1. GR Torkel bestätigt, nach 19.00 Uhr sei ein Spielbetrieb dort aus rechtlicher Sicht nicht mehr erlaubt. Bisher würden Überschreitungen dieser Zeit toleriert. Laute Musik sei als nicht vorgesehene Belästigung der Nachbarschaft auf öffentlichen Plätzen und insbesondere auf Schul- und Sportflächen nicht zulässig. Eine durchgängige Kontrolle der Einhaltung dieser Gebote sei indes schwierig. Ggf. könne die Angelegenheit durch die Jugendpflege begleitet werden, was jedoch ausdrücklich nicht bedeute, dass die Problematik dadurch dauerhaft beseitigt werden könne. Zu bedenken sei dabei auch der positive Aspekt der offensichtlichen Annahme einer solchen Sportanlage durch die Zielgruppe. Letztlich bedürfe es einer wohlwollenden Betrachtung von allen Seiten.