Nach Verlesung seines Antrages durch RH Krause wird aus dem Rat die Thematik als grds. bedenkenswert erachtet. Der Zeitpunkt dieses Antrages anlässlich der letzten Ratssitzung einer Wahlperiode und damit eine Verlagerung der Abarbeitung dieses Antrages auf einen neuen Rat, dem der Antragsteller sodann nicht mehr angehört, wird durchweg kritisch bewertet, zumal dem Antrag keinerlei fundierte Fakten und Handlungsvorschläge beigefügt sind und die Ratsfraktionen im Vorfeld nicht über solch einen weitreichenden Antrag mit hohem Beratungspotenzial informiert worden seien.

 

Namens seiner FDP-Fraktion beantragt RH Kaptein, diesen Antrag heute zurückzustellen und erst im nächsten Rat zu beraten. Auf diese Weise hätten alle Ratsmitglieder Gelegenheit, sich in diese Thematik einzuarbeiten.

 

RH Heiderich-Willmer schließt sich seinem Vorredner an und ergänzt, der Begriff „Bürgerhaushalt“ sei nicht klar definiert und aus dem Antrag sei nicht ersichtlich, welche Art von Bürgerhaushalt gewollt sei. Im Übrigen befinde sich die Gemeinde Edewecht derzeit in der haushalterischen Konsolidierungsphase, die viel Arbeit erfordere, weshalb eine zusätzliche arbeitsintensive haushalterische Herausforderung aktuell nicht zielführend erscheine. Seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen könne nach alledem dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen.

 

RH Brunßen stimmt seinen Vorrednern zu und schlägt vor, den Antrag nicht in der nächsten, konstituierenden, Ratssitzung und auch nicht in der Dezemberratssitzung zu beraten, sondern in geeignetem Rahmen im Verlauf des kommenden Jahres.

 

RF Taeger ist der Auffassung, es gebe kaum etwas transparenteres als den kommunalen Haushalt. Dieser sei öffentlich einsehbar, werde in öffentlichen Sitzungen beraten und sei für die Bürgerschaft gemacht. Mangelnde Transparenz oder Undurchsichtigkeit könne sie daher nicht erkennen. Nach ihrem Dafürhalten werde unter einem Bürgerhaushalt überwiegend ein bestimmtes Budget verstanden, über welches die Bürgerschaft in Eigenverantwortung verfügen könne. Diesbezüglich sei auch in Edewecht eine Beteiligung der Bürgerschaft in bestimmten Fällen wie z. B. der Ortsentwicklung Ost oder West mit den dazugehörigen Budgets bereits möglich. Entgegen der Darstellung des RH Krause sei sie nach eigener Recherche zu der Erkenntnis gelangt, dass viele Kommunen eben nicht positive Erfahrungen mit Bürgerhaushalten gemacht hätten. Viele Kommunen hätten Versuche unternommen und insbesondere große Städte auch entsprechendes Personal dafür abgestellt, bei kleineren Kommunen scheitere die Umsetzung in der Regel jedoch an den fehlenden Verwaltungsressourcen. Dennoch spreche auch ihre SPD-Fraktion sich für eine weitere Behandlung dieses Themas in der kommenden Wahlperiode aus.

 

Auch RH Apitzsch schließt sich seinen Vorrednern an und plädiert ebenfalls für eine Verlagerung der Thematik in die kommende Wahlperiode.

 

RH Heiderich-Willmer bittet um Auskunft, wer sich für die kommende Wahlperiode um die weitere Behandlung des Antrages und die Unterfütterung mit Fakten und Daten kümmern soll. Die alleinige Wiedervorlage des vorliegenden Antrages könne er aufgrund der mangelnden Aussagekraft nicht unterstützen. Werde der Weiterbehandlung des vorliegenden Antrages in der kommenden Wahlperiode zugestimmt, müsse seines Erachtens der Verwaltung der Auftrag zur Erarbeitung einer fundierten Beratungsvorlage gegeben werden, alternativ müsse von anderer Seite ein entsprechender Antrag erarbeitet und eingebracht werden.

 

RH Apitzsch verweist auf die einschlägige Vorschrift, wonach ein abgelehnter Antrag im Verlaufe eines Jahres grds. nicht erneut zur Beratung gestellt werden dürfe, weshalb eine Zurückstellung des Antrages sinnvoller erscheine.

 

RH D. von Aschwege regt an, in den einzelnen Fraktionen über die Sinnhaftigkeit eines Bürgerhaushalts für Edewecht nachzudenken und ggf. auch erst nach Ablauf eines Jahres die Thematik erneut zur Beratung zu stellen.

 

RH Urbanke teilt mit, ihm persönlich falle es nicht schwer, den kommunalen Haushalt zu verstehen, dies könne aber sicherlich nicht von der gesamten Bürgerschaft erwartet werden. Aus diesem Grund appelliert er an den Rat, den Antrag nicht abzulehnen, sondern zurückzustellen, um ihn sodann relativ zeitnah weiter beraten zu können. Aufgrund seiner am 31.10.2021 endenden Ratsmitgliedschaft werde er sich jedoch bei der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt enthalten.

 

RH Brunßen greift den Antrag RH Kapteins auf und beantragt seinerseits die Vertagung dieses Antrages auf die erste Hälfte des kommenden Jahres.

 

AV Gröber stellt sodann die Anträge auf Zurückstellung des vorliegenden Antrages und Vertagung in eine der nächsten Ratssitzungen zur Abstimmung.

 

Diesen Anträgen wird vom Rat einstimmig zugestimmt und der Ursprungsantrag somit