RH Frahmann ist der Auffassung, durch den diesjährigen vegetationsfreundlichen Sommer seien viele Seitenbereiche von Straßen und Wegen und insbesondere auch Verkehrsschilder zugewachsen. Sollten die diesbezüglichen Pflegemaßnahmen an Mangel an Personal- oder Ausstattungskapazitäten scheitern, wünsche er sich entsprechende Hinweise an die Politik.

 

BHofL Hobbiebrunken erläutert, sofern keine unmittelbare Verkehrsgefährdung vorliege, seien für den Grünschnitt rechtlich bindenden Zeiträume zu beachten. Der nächst Grünschnitt stehe kurzfristig an. Das Vegetationswachstum sei in der Tat deutlich ausgeprägter als in den Vorjahren, weswegen vermehrt auf Maschinenpflege zurückgegriffen werden müsse, was sicherlich zunächst einen rabiaten Eindruck vermittle, der sich jedoch in der Folge relativ rasch wieder normalisieren werde. Oftmals seien Grünwucherungen an öffentlichen Straßen und Wegen leider fehlender Pflege privater Grünanlagen wie z. B. Hecken geschuldet. Hier müssten die jeweilig zuständigen Privatpersonen tätig werden. Dies gelte ausdrücklich auch im Falle eingewachsener Verkehrsschilder. Leider könne diesbezüglich nur über das Ordnungsamt mit den damit einhergehenden zeitlichen Verzögerungen Einfluss genommen werden.

 

RH von Aschwege regt an, Kapazitäten des Bauhofes nicht für das Mulchen von Blühflächen in den Sommermonaten zu binden.

 

In diesem Zusammenhang weist 1. GR Torkel darauf hin, in zurückliegenden Ausschusssitzungen sei die Verwaltung aufgefordert worden, die Pflege von Straßen- und Wegeseitenbereichen zu extensivieren und flora- bzw. faunaverträglicher zu gestalten. Dies werde verwaltungsseits berücksichtigt, stoße jedoch in der Bürgerschaft nicht durchweg auf Verständnis. Solle daher aus politischer Sicht der Pflegerhythmus bzw. die Pflegeintensität wiederum angepasst werden, bittet er um entsprechende Rückmeldung.