Beschlussvorschlag:

Dem Tennis-Club Edewecht e.V. wird für die Umrüstung eines Außenplatzes zum Allwetterplatz ein Zuschuss in Höhe von 6.320,- €, bewilligt. Die notwendigen Finanzmittel sind für das Haushaltsjahr 2022 einzuplanen. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Verwaltung ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

 


(RH Gröber nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP aufgrund eines Mitwirkungsverbots gem. § 41 NKomVG nicht teil.)

 

Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Schöbel teilt er auf RH Eiskamps Nachfrage mit, der Platz sei nach der geplanten Umrüstung für Punktspiele zugelassen.

 

Auf RH Erhardts Frage führt 1. GR Torkel aus, der Tennis-Club Edewecht e. V. habe vor etlichen Jahren im Rahmen einer Erbpacht die Anlage mit allen Rechten und Pflichten übernommen. In diesem Zuge habe der Verein einmalig einen höheren Zuschuss für die Ertüchtigung der Halle erhalten. Seitdem sei die Gemeinde mit Ausnahme geringerer Bewirtschaftungskosten nicht mehr für die Unterhaltung der Anlage zuständig. Später sei noch die Umstellung auf LED-Beleuchtungen in kleinerem Rahmen bezuschusst worden. Eine genaue Aufstellung der Zuschüsse seit der Übernahme der Anlage in Erbpacht durch den TC könne dem Protokoll gerne beigefügt werden.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

Zuschüsse der Gemeinde an den TC Edewecht:

2009 Sanierung Tennishalle                 200.000 €

2009 LED-Beleuchtungen                                      5.600 €

2009 LED-Beleuchtungen                          6.000 €

2014 Neue Tennishalle                           32.640 €

Jährlicher Bewirtschaftungszuschuss       3.000 €)

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA ohne Aussprache folgenden