Nach ausführlicher Erläuterung der prognostizierten Entwicklung der Bedarfe in den Kindertagesstätten für die kommenden Jahre anhand einer Präsentation (Anlage 1 zu diesem Protokoll) durch SB Koch erläutert FBL Sander, das GEWOS-Gutachten habe leider nicht wie geplant für dieses Jahr aktualisiert werden können, weil durch die Umstellung der Serverlandschaft auf die Cloud die notwendigen Daten durch die KDO noch nicht an GEWOS übermittelt werden konnten. Insofern habe die Verwaltung für ihre Prognose diesbezüglich leider auf ältere Daten und ansonsten auf die Daten des Einwohnermeldeamtes zurückgreifen müssen. Die von SB Koch angenommenen Steigerungsraten seien verwaltungsseits analog der tatsächlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre angesetzt worden.

 

1. GR Torkel verdeutlicht, im GEWOS-Gutachten sei eine jährliche Vermarktung von 25 Baugrundstücken mit den daraus resultierenden mögliche Bevölkerungsentwicklungen bereits enthalten. Würden künftig überdurchschnittlich große Baugebiete vermarktet, müsste die Prognosen u. U. angepasst werden. In diesem Zusammenhang weist er auf die Möglichkeit hin, durch die Vergaberegelungen u. a. auch den Zuzug von Kindern mit Anspruch auf Kindergarten- oder Krippenbetreuung zu steuern, indem bspw. bei auswärtigen Interessierten Kinder besonders hoch oder stattdessen andere Kriterien wie Schwerbehinderung o. ä. überdurchschnittlich bewertet würden. Beim Einheimischenmodell spiele die Kinderzahl bezüglich der Betreuungsbedarfe eine untergeordnete Rolle, weil diese Interessierten i. d. R. innerhalb des Gemeindegebietes wanderten.

 

Auf RH Diedrichs Frage teilt SB Koch mit, derzeit seien aufgrund der Neufassung des NKitaG und des damit ab 01.08.2021 entstehenden Rechtsanspruchs auf einen Vormittags- bzw. Ganztagsplatz noch keine Anträge auf Verlegung von Betreuungsplätzen aus dem Nachmittags- in den Vormittagsbereich eingegangen. Dies werde jedoch mit großer Sicherheit erwartet. Leider seien aber Vormittagsplätze nicht in ausreichender Zahl vorhanden und die vorhandenen Plätze würden selbstverständlich vordringlich berufstätigen Eltern zuerkannt, die auf eine Vormittagsbetreuung angewiesen seien. Insofern gelte es, kreative Lösungen zu finden.

 

Auf Grundmandatar Apitzschs Nachfrage teilt SB Koch mit, verwaltungsseits werde nicht damit gerechnet, dass nach Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf eine Vormittags- bzw. Ganztagsbetreuung noch Kinder für eine Nachmittagsbetreuung angemeldet würden, weshalb sodann vermutlich keine Nachmittagsgruppen mehr erforderlich seien.

 

Auf RF Meyer-Oltmers Frage erläutert SB Koch, rechtlich sei im Regelfall eine Anmeldefrist von drei Monaten vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen könne diese Frist bis auf eine Woche reduziert werden. Die Verwaltung bitte jährlich um Anmeldungen bis zum 31.12., bindend sei diese Frist jedoch nicht.

 

RF Taeger vermutet, aufgrund des Vortrages der Verwaltung könne der Eindruck entstehen, im Arbeitskreis solle erarbeitet werden, ob dem zum 01.08.2021 in Kraft getretenen Rechtsanspruch entsprochen werden solle oder nicht. Für ihre SPD-Fraktion sei klar, dass dieser Anspruch erfüllt werden müsse und es somit lediglich um Lösungsmöglichkeiten gehen könne. Sie geht davon aus, dass auch die übrigen Fraktionen sich dieser Sichtweise anschließen. Hiergegen regt sich kein Widerspruch.

 

Auf RH Krallmanns Nachfrage stellt 1. GR Torkel klar, sein Hinweis auf eine Steuerung des Zuzugs von Kindern durch Vergaberichtlinien sei so zu verstehen, dass der Politik hierdurch ein Regulativ geboten werde, die Weichen für die Zukunft der Kinderbetreuung in der Gemeinde Edewecht zu stellen.   

 

Grundmandatar Apitzsch bedauert, dass durch den kürzlichen Neubau der Kindertagesstätte in Friedrichsfehn die Bedarfe immer noch nicht gedeckt sind und bittet um Auskunft, ob verwaltungsseits bereits Lösungsmöglichkeiten erarbeitet wurden. Hierzu führen 1. GR Torkel und FBL Sander aus, leider sei die maßgebliche Gesetzesänderung vom Land sehr kurzfristig und ohne hinreichende Beteiligung der Kommunen umgesetzt worden, weshalb auch die Verwaltung nicht mit einer so baldigen Bedarfsänderung gerechnet habe. Lösungsvorschläge seien noch nicht erarbeitet worden, weil die Erfahrung gezeigt habe, dass eine gemeinsame Entwicklung durch Arbeitskreise und Gremien schnell und effektiv funktioniere. Zu bedenken sei dabei jedoch, in Anbetracht der angespannten Haushaltslage seien ggf. liebgewonnene hohe Standards auch mit Blick auf die Folgekosten zu modifizieren.

 

Auf RF Meyer-Oltmers Nachfrage erläutern 1. GR Torkel und FBL Sander, als möglicherweise schnellere Alternative zu einem Neubau komme ggf. eine Containerlösung in Betracht. Dabei müsse jedoch bedacht werden, dass Vorbereitung und Planverfahren dem eines Baus gleiche und daher ebenso viel Zeit in Anspruch nehme. Einzig der tatsächliche Bau – das Aufstellen der Container – benötige weniger Zeit. Daneben gebe es auch Miet- und Trägermodelle. Darüber hinaus dürfe nicht vergessen werden, dass für die Kinderbetreuung auch geeignetes Personal benötigt werde, welches, so zeige die Erfahrung der letzten Jahre, nur schwer zu akquirieren sei.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der