Beschlussvorschlag:

Für zukünftige Neubau- oder Ersatzmaßnahmen wird die Straßenleuchte „We-ef VFL520“ verwendet.

 


Nach Erläuterung der Vorlage teilt Dipl.-Ing. Maschmeyer auf RH Frahmanns Nachfragen mit, es würde im Bedarfsfall nur ausgetauscht, was defekt sei. Dies seien der Regel nur die Leuchtmittel, abhängig vom Fabrikat aber ggf. auch die Lampenköpfe. Die Lampenmasten seien von solchen Reparaturen nicht betroffen. Die von der Verwaltung derzeit priorisierte We-ef-Lampe zeichne sich insbesondere durch ihre hohe Reparaturfreundlichkeit aufgrund vieler separat auszutauschender Teile aus. Diese Lampen seien jeweils in rd. drei Wochen lieferbar. Künftig sei im Übrigen immer nur die Anschaffung kleinerer Serien notwendig, was die Sammlung von Erfahrungswerten und bei Bedarf das kurzfristige Umschwenken auf andere Fabrikate ermögliche. 1. GR Torkel ergänzt, gerade die Reparaturfreundlichkeit der We-ef-Lampen sei im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung begrüßenswert.

 

Auf RF Exners Nachfrage teilt 1. GR Torkel mit, die Straßenbeleuchtung in neuen Baugebieten sei grds. Bestandteil der Erschließung und werde daher üblicherweise über den Erschließungskostenanteil der Grundstückskaufpreise finanziert.

 

Seien in Straßenzügen mehrere Lampen defekt, so Dipl.-Ing. Maschmeyer auf RH Bekaans Frage weiter, würden in der Regel im gesamten Straßenzug die Lampen einheitlich ausgetauscht. Noch intakte Lampen könnten sodann als Ersatz einzelner defekter Lampen an anderer Stelle genutzt werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden