Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators für die Gemeinde Edewecht im Jahr 2022 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 75.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 


SGL Gerdes-Röben erläutert die Vorlage und weist insbesondere darauf hin, wichtig sei zum einen die Bedienbarkeit des Gerätes durch die Feuerwehr und zum anderen eine ausreichende Größe, um auch die Versorgung des Alten- und Pflegeheimes gewährleisten zu können.

 

Auf RH Kuhlmanns Nachfrage verdeutlicht SGL Gerdes-Röben, derzeit werde mit zwei Herstellern grds. über Liefermöglichkeiten verhandelt. Die Ausschreibung sei für Anfang 2022 geplant. Sicher sei, dass alle Geräte innerhalb der einschlägigen rechtlichen Vorgaben in gewissem Umfang von der Feuerwehr bedient werden dürften. Hierbei sei die Spanne jedoch von nur minimalsten Anwendungsbefugnissen bis nahezu umfassenden Befugnissen sehr groß. Insofern gelte es, bei der Beschaffung genau hinzuschauen.

 

GemBM Bischoff führt ergänzend aus, wichtigster Aspekt bei der Nutzung eines solchen Generators sei die sichere Anbringung an vorhandene Hausanschlüsse, um insbesondere gefahrbringende Spannungserhöhungen in Gebäuden zu verhindern. Bei einer Einrichtung wie bspw. dem Alten- und Pflegeheim sei dies nur durch eine Elektrofachkraft zu gewährleisten und darüber hinaus dürfe der Hauptumschalter im Gebäude nur von dafür ermächtigtem Personal des Alten- und Pflegeheimes bedient werden. Im Übrigen seien nicht alle Gebäude mit gängigen Normsteckern versehen, weshalb eine sichere Handhabung zwingend notwendig sei, wofür u. U. Kameraden entsprechend ausgebildet werden müssten.

 

Auf Grundmandatar Kortes Nachfrage wird mitgeteilt, das zu beschaffende Gerät sei mobil und könne sowohl beim Alten- und Pflegeheim als auch an anderen Stellen eingesetzt werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden