Anhand einer Grafik (Anlage 2 zu diesem Protokoll) erläutert SGL Gerdes-Röben die Vorlage und teilt in der anschließenden Aussprache auf Nachfrage RH Erhardts mit, Löschwasserbehälter bestünden in der Regel aus Kunststoff oder Stahl. Hierfür gebe es verschiedene Anbieter und Ausführungen bzw. Systeme oder auch die Möglichkeit, gebrauchte Tanks vormals anderer Verwendung umzunutzen. Es könnten einzelne Behälter in unterschiedlichen Größen oder auch Verbundlösungen mehrerer Behälter eingebaut werden. BMin Lausch ergänzt, auch der OOWV beschäftige sich mit der Errichtung von Zisternen zur Sammlung von Oberflächenwasser.

 

RH Krüger sorgt sich um die Löschmöglichkeiten bei der GS Osterscheps, die nach den Ausführungen SGL Gerdes-Röbens derzeit offenbar nicht sichergestellt seien und drängt auf eine kurzfristige Lösung. SGL Gerdes-Röben weist darauf hin, mit dem Osterschepser Sportverein als Nutznießer des zweiten Brunnens zur Beregnung des Platzes sei bereits vereinbart worden, dass dieser bei der Herrichtung unterstützend tätig werde,  wenn dort nach abschließender Prüfung tatsächlich eine weitere Möglichkeit der Löschwasserversorgung bspw. in Form eines unterirdischen Tanks geschaffen werden müsse. Hierdurch könnten die Herrichtungskosten deutlich minimiert werden. Aktuell sei die Löschwasserversorgung bei der Schule nicht ideal, mit den Wehren sei jedoch abgesprochen, dass im Falle eines größeren Brandes frühzeitig zusätzliche Tanklöschfahrzeuge nachgeordert würden. Weitere Lösungsansätze würden diskutiert.

 

Grundmandatar Korte führt aus, nach größeren Bränden in der Lüneburger Heide in den 70er Jahren seien dort ausgediente Lkw-Tanks als Löschwasserbehälter vergraben worden. Eine solche Lösung könne er sich für Edewecht ebenfalls vorstellen, wenn solche Tanks auf dem Markt erhältlich seien.

 

RH Kuhlmann verweist auf die Diskussionen rund um das Oberflächenwasser im Rahmen von Bauleitplanungen und regt an, diese Thematik künftig grds. in die Bauleitplanung aufzunehmen. Hierzu stellt BMin Lausch klar, eine solche Prüfung finde bereits regelmäßig statt. An jeder Bauleitplanung werde u. a. der OOWV als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dieser prüfe in diesem Zuge auch die Belange der Wasserversorgung. Mithin werde die Löschwasserversorgung im Rahmen der Bauleitplanung geprüft.

 

Auf RH Oetjes Nachfrage berichtet SGL Gerdes-Röben, befüllt werden könnten Löschwassertanks durch die Feuerwehr oder durch die Ableitung gefilterten Oberflächenwassers. Um einen erhöhten Aufwand für die Feuerwehr zu vermeiden, sei die automatische Befüllung durch Oberflächenwasser zu bevorzugen. Die Nutzung unterirdischer Tanks habe im Übrigen den Vorteil einer nahezu ausgeschlossenen Verdunstung.

 

RH Oetje bevorzugt allein schon aus ästhetischen Gründen unterirdische Tanks.

 

Auf AV Dr. Fittjes Nachfrage teilt SGL Gerdes-Röben mit, die Löschwasserkapazität der Tanks hänge von der Art und Größe der jeweiligen Anlage ab und könne bis zu 300 m3 reichen. Für normale Siedlungsgrößen reiche jedoch eine Kapazität von 50 bis 100 m3.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der