Beschlussvorschlag:

Die vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen werden, vorbehaltlich der Finanzierung, für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch KSB Ross spricht sich RH Dr. Fittje namens seiner SPD-Fraktion grds. für die große Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf dem Rathausdach aus. In diesem Zusammenhang bittet er jedoch zunächst um eine betriebswirtschaftliche Darstellung der Kosten. Dabei solle insbesondere beleuchtet werden, ob zusätzlich zur PV-Anlage ein Speicher benötigt werde, ob aus der Anlage sodann auch ins Netz eingespeist werde, ob die Gemeinde durch die Anlage umsatzsteuerpflichtig werde, ob sich die Gebäudeversicherung durch eine solche Anlage verteuere und ob diese Kostenfaktoren bereits in die vorgestellten Gesamtkosten eingeflossen seien.

 

KSB Ross führt hierzu aus, eine PV-Anlage rentiere sich aktuell nur über einen möglichst hohen Eigenverbrauch des erzeugten Stroms, weil die Einspeisevergütung derzeit bei lediglich rd. 8 Cent je kWh liege, der Bezugspreis für Strom aus dem öffentlichen Netz dagegen bei weit über 20 Cent je kWh. Leider würden aufgrund dieser Entwicklung viele Dächer nicht optimal mit PV-Anlagen bestückt, sondern nur in dem Maße, welches für den Eigenbedarf ausreichend sei. Dadurch gingen viele potenzielle PV-Dachflächen verloren. Aus diesen Gründen sei auch die PV-Anlage für das Rathaus so vorgesehen, dass damit der höchstmögliche Eigenverbrauch gedeckt werde. Ein gewisses Maß an Einspeisezeiten werde dennoch erwartet, wobei der Eigenverbrauchsanteil der kleinen Anlage mit rd. 80 % angesetzt sei, bei der größeren Anlage liege dieser bei rd. 68 %. Rechne man bei der größeren Anlage noch die perspektivische Nutzung von zwei Elektrofahrzeugen mit ein, erhöhe sich der Eigenverbrauchsanteil durch die Batteriespeicher der Fahrzeuge wieder auf rd. 79 %. Durch den hohen Eigenverbrauchsanteil sei ein zusätzlicher Speicher nur bedingt sinnvoll, weil dieser nur in den seltensten Fällen gefüllt werden könne. Speicher machten dort Sinn, wo in der Mittagszeit z. B. in privaten Haushalten kaum Verbrauch stattfinde, weil dieser sich in die Abendstunden verlagere. Somit sei ein Speicher in den Planungen und Kosten nicht enthalten.

 

Zu den weiteren Fragen RH Dr. Fittjes stellt KSB Ross dar, die in Bezug genommene Analyse beruhe auf einer geschätzten Nennleistung unter Einbeziehung gewisser baulicher Aspekte. Eine genaue Kostenaufstellung sei erst im Rahmen konkreter Angebotseinholungen möglich, detaillierte Voranalysen im Vorfeld der Ausschreibungen würden einen zusätzlichen hohen Kostenfaktor bedeuten. Heute solle im ersten Schritt festgestellt werden, ob die Verwaltung in dieser Richtung weiter tätig sein solle und wenn ja, müsse ein gewisses Budget für das kommende Haushaltsjahr zur Verfügung gestellt werden.

 

Grundmandatar Apitzsch zeigt sich überrascht über die hohen Kosten für ein Radverkehrskonzept. Nach seinem Verständnis sei die Radinfrastruktur bereits Bestandteil des Verkehrskonzeptes, wobei dieses möglichst ebenfalls so ausgestaltet sein müsse, dass die Fördermittel auch dafür gewährt werden. Auf diese Weise könnten die angesetzten 50.000 € für ein Radverkehrskonzept eingespart werden.

 

BMin Lausch weist darauf hin, der Verkehrsplaner sei hauptsächlich für den motorisierten Verkehr zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes beauftragt worden, weshalb sich u. a. die Verkehrszählungen nur auf die Hauptverkehrsachsen bezogen hätten. In den einschlägigen Diskussionen sei das Thema Radverkehre zwar thematisiert, der Verkehrsplaner mit diesem Modul jedoch noch nicht beauftragt worden. Dieses müsse noch geschehen. FBL Pannemann ergänzt, es sei durchaus möglich, dass Elemente des Verkehrskonzeptes für das Radverkehrskonzept genutzt werden könnten und hierdurch die tatsächlichen Kosten des Radverkehrskonzeptes geringer ausfielen. In der jetzigen Haushaltsplanungsphase sei es aber sinnvoll, einen Betrag einzustellen, der die höchstmöglichen Kosten abbilde. Den Anforderungen der Förderkulisse genügten die radspezifischen Inhalte des Verkehrskonzeptes sicherlich nicht.

 

RH Jacobs erachtet nur eine Einbindung des Radverkehrskonzeptes in das Verkehrskonzept als zielführend, weil beide Verkehre untrennbar verbunden seien und nicht parallel geplant werden könnten. Bezogen auf die Betrachtung aller Radwege sei ein Radverkehrskonzept im Übrigen aus seiner Sicht auch im Straßen- und Wegeausschuss im Zusammenhang mit dem Straßenkataster zu beraten.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden