RH Erhardt berichtet, dass ihm im Flurbereinigungsgebiet Fintlandsmoor aufgefallen ist, dass teilweise nicht wie geplant der aus den Wegekörpern ausgebaute Schwarztorf für die Verfüllung von Gräben vorgehalten wird, sondern hierfür anscheinend mit erheblichen Sandanteilen durchmischter Boden verwendet wird. Dies sei nicht im Sinne des Kompensationskonzeptes für das Fintlandsmoor.

 

Von der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass dieser Umstand der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises und dem für die Baumaßnahmen verantwortlichen Amt für Landentwicklung bekannt sei und die fehlerhafte Ausführung durch bauausführende Firma bereits korrigiert werde.