Beschlussvorschlag:

1. Die Kindertagesstätte Edewecht soll bis zum 30.06.2022 um weitere Räumlichkeiten für die Vergrößerung des Mitarbeiterraumes, die Schaffung eines weiteren Therapieraumes, eines Lagerraumes sowie eines Raumes für Elterngespräche erweitert werden. Außerdem soll in den Bestandsräumen ein weiteres Personal-WC sowie ein Behinderten-WC geschaffen werden.

 

2. Zur weiteren baufachlichen Begleitung der Maßnahmen werden diese an den Bauausschuss verwiesen um eine Umsetzung bis zum 30.06.2022 zu gewährleisten.

 


SGL Schöbel erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) die derzeitige Situation in der in den 60er Jahren für damals drei Vormittagsgruppen und mit einem Mitarbeiterraum von 13 qm erbauten Kindertagesstätte Edewecht. Diese sei mit mittlerweile 150 Kindern in sieben Gruppen maximal ausgelastet, verfüge aktuell über lediglich drei Erwachsenen-WCs, davon eins nicht barrierefrei, und entspreche somit seit längerem nicht mehr den Anforderungen einer Belegschaft von 26 Fachkräften plus Praktikant*innen. Des Weiteren ist ein behindertengerechtes WC nicht vorhanden. In dem vorhandenen Mitarbeiterraum, der nach der Arbeitsstättenverordnung eine Größe von mindestens 45 qm aufweisen müsse, sei ohnehin keine adäquate dienstliche Nutzung mehr möglich, die aktuelle pandemische Lage habe die Situation noch verschärft. Überdies seien in der Einrichtung bisher keine PC-Arbeitsplätze vorhanden und Pausen der vielen Vollzeitbeschäftigten im Mitarbeiterraum ebenfalls kaum möglich. Alles in allem blieben demnach zwei Möglichkeiten, wovon diejenige, die auf eine Umnutzung von Gruppenräumen abziele, aus ersichtlichen Gründen verwaltungsseits nicht verfolgt werde. Stattdessen werde vorgeschlagen, den in der Präsentation dargestellten Anbau in Modulbauweise auf einer bisherigen pflegeintensiven Blumenfläche zu errichten. Dies biete zudem den Vorteil, den den Kindern zur Verfügung stehende Außenbereich nicht verändern zu müssen. Die vorgestellte Planung könne durchaus noch verändert werden, biete jedoch für alle anstehenden Probleme eine gute Lösung.

 

Besonderes Augenmerk lenkt SGL Schöbel sodann auf die Kostensituation die erfreulicherweise dadurch abgemildert werden könne, dass vom Land und vom Landkreis erhebliche Fördermittel akquiriert werden könnten, sofern die Maßnahme bis zum 30.06.2022 abgeschlossen werde. 

 

Für seine CDU-Fraktion unterstützt RH Brunßen die Beschlussempfehlung und hofft auf eine kurzfristige Umsetzung auch im Hinblick auf die haushalterische Lage.

 

Auch RF Taeger begrüßt namens ihrer SPD-Fraktion die geplante Vorgehensweise, bittet jedoch um Auskunft, ob in Anbetracht der zu erwartenden rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen der Kinderbetreuungslandschaft die Investition als nachhaltig angesehen werden kann, oder ob ggf. die Errichtung einer Außenstelle zielführender sei.

 

SGL Schöbel berichtet, das in der nächsten Woche zur Verabschiedung anstehende neue Kitagesetz lasse vermuten, dass künftig deutlich mehr Gruppen benötigt würden, weshalb voraussichtlich über die Errichtung weiterer Kinderbetreuungseinrichtungen nachgedacht werden müsse. Für Edewecht bedeute dies, die Kita Edewecht werde in ihrem Bestand gefestigt, weshalb die vorgeschlagenen Baumaßnahmen in jedem Fall gerechtfertigt seien. Die Einrichtung einer Außenstelle sei aufgrund der Größe der Kita Edewecht rechtlich nicht möglich. Werde eine neue Einrichtung gebaut, sei diese sodann eine eigenständige Einrichtung, die mutmaßlich wiederum drei Kindergarten- und zwei Krippengruppen zu umfassen habe.

 

Diesbezüglich kann sich RH Brunßen bspw. eine Kindertageseinrichtung im Zusammenspiel mit den neuen Alten- und Pflegeheim vorstellen, um dort ggf. Synergieeffekte bspw. bei der Verpflegung und auch eine generationenübergreifende Konzeption vorstellen.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden