Beschlussvorschlag:

Der Antrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt.

 


RH Dr. Fittje erläutert den Antrag seiner SPD-Fraktion und ergänzt, auch das Verkehrsgutachten für die Gemeinde Edewecht befürworte eine Ausweitung des Lastenradverkehrs. Ein vom Land Niedersachsen ebenfalls aufgelegtes Programm zur Förderung von Lastenrädern sei zwischenzeitlich auf ein Fördervolumen reduziert worden, welches nicht mehr zielführend erscheine. Zudem sei eine entsprechende Förderrichtlinie erst für nach den Sommerferien avisiert, weshalb er vorschlage, dem Antrag seiner Fraktion zu folgen mit der Maßgabe, dem Rat über den VA vorzuschlagen, die Förderung ab sofort bis zur Inkraftsetzung der Landesförderung umzusetzen und ggf. nach Ende des Förderprogramms des Landes wieder aufzunehmen. In diesem Zusammenhang könne er sich vorstellen, durch diese Förderungen bspw. auf einen Teil der Pkw-Stellplätze beim neuen Fachmarktzentrum zugunsten von Fahrradstellplätzen verzichten zu können.

 

RH Diedrich legt die Auffassung seiner CDU-Fraktion dar, wonach vor einer Entscheidung zu diesem Antrag zunächst die Förderrichtlinie des Landes abgewartet werden solle. Zudem werde das im Antrag genannte Windhundverfahren in Anbetracht der relativ hohen Kosten für Lastenräder aus sozialen Gesichtspunkten in Frage gestellt, weil finanziell weniger stark aufgestellte Bürger*innen bei einem solchen Verfahren mutmaßlich kaum zum Zuge kämen. Darüber hinaus sei noch nicht durchdacht, wie die Förderung ggf. nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Mittel weitergeführt werden könne.

 

FBL Pannemann weist mahnend darauf hin, das im Antrag benannte Budget sei aufgrund des durch den zu TOP 10 dieser Tagesordnung gefassten Beschlusses nicht mehr auskömmlich.

 

Grundmandatar Apitzsch steht namens seiner UWG-Fraktion dem Antrag eher ablehnend gegenüber, wenn auch die Nutzung von Lastenrädern grds. begrüßt wird. Im Rahmen der letztjährigen Beratungen zu den Steuererhöhungen sei immer wieder auf notwendige und nicht abzuweisende Pflichtaufgaben verwiesen worden, weshalb mit dem vorhandenen Geld sparsam umgegangen werden müsse. Insofern erscheine eine solche freiwillige zusätzliche finanzielle Belastung der Gemeinde zu diesem Zeitpunkt falsch, zumal die Infrastruktur für den Radverkehr im Gemeindegebiet ohnehin insgesamt noch nicht optimal sei.

 

RH Erhardt ist der Auffassung, das im Antrag benannte Budget stehe für Zwecke des Naturschutzes zur Verfügung, weshalb es für eine Förderung von Lastenrädern nicht in Anspruch genommen werden könne. Er pflichtet den Ausführungen Grundmandatar Apitzschs bei. Im Zuge der Sanierung der Oldenburger Straße dürfe die Gemeinde bspw. leider keinen separaten Radweg bauen, weshalb die Infrastruktur für Lastenräder unbefriedigend bleibe. Auch die Geschäftswelt sei, im Bestand und auch bei Neuplanungen, noch nicht auf Kunden per Rad eingestellt. Aus diesen Gründen könne er dem Antrag nicht zustimmen.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden