Beschlussvorschlag:

Zur weiteren Beratung wird die Angelegenheit zurück in die Fraktionen verwiesen.


Dipl.-Ing. Ramsauer, NWP, erläutert anhand einer Präsentation detailliert den Werdegang der Studie sowie das sich hieraus ergebende Standortkonzept. Hierbei geht er insbesondere auf die aus Edewechter Sicht relevanten Ergebnisse ein. Er stellt dar, dass unter Zugrundelegung der im Februar des Jahres beschlossenen Kriterien letztlich 4 Flächen im Gemeindegebiet als geeignet für die Windkraftnutzung angesehen werden können. Diese Flächen liegen im Bereich Wittenberge/Lohorst, Wittenberge/Fintlandsmoor, Nord Edewecht/Querenstede und Husbäke/Südlich Küstenkanal. Die Flächen Fintlandsmoor und Querenstede stellen sich dabei als grenzüberschreitende Flächen mit überwiegendem Flächenanteil auf dem Gebiet der Stadt Westerstede (Fintlandsmoor) und Gemeinde Bad Zwischenahn (Querenstede) dar. Mit Ausblick auf den weiteren Umgang mit den Ergebnissen aus dem Standortkonzept im Falle einer förmlichen Bauleitplanung zur Ausweisung weiterer Konzentrationsflächen für die Windkraft stellt Dipl.-Ing. Ramsauer dar, dass aus Edewechter Sicht die gemeindeüberschreitenden Flächen solange zurückgestellt werden könnten, wie die Stadt Westerstede bzw. die Gemeinde Bad Zwischenahn diese Flächen im Rahmen einer eigenen formellen Bauleitplanung nicht aufgreifen, da die auf Edewecht entfallenden Flächenanteile für eine selbständige Flächenausweisung zu klein sind.

 

Die Flächen in Lohorst und Husbäke sind dagegen grundsätzlich als geeignet festgestellt worden und liegen vollständig auf Edewechter Gebiet. Bei Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sind daher beide Flächen in gleichem Umfang und in gleicher Tiefe zu untersuchen, insbesondere hinsichtlich der Avifauna. Die Beschränkung von vornherein auf nur eine Fläche aus allgemeinen städtebaulichen Erwägungen heraus stelle eine unzulässige Verkürzung des Abwägungsvorganges dar und sei daher unzulässig. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

 

In der anschließenden Aussprache erkundigt sich stv. Vorsitzender Vehndel zunächst danach, wie weit der Landkreis noch von dem selbst gesetzten Ziel entfernt ist, bis zum Jahr 2020 50% des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Desweiteren wird von ihm hinterfragt, ob aufgrund des Standortkonzepts die Ausweisung von Flächen eingeklagt werden kann.  Von der Verwaltung wird hierzu erläutert, dass das 50%-Ziel wohl bereits durch wenige weitere Windkraftanlagen und dem Repowering der bestehenden Anlagen zu erzielen sein könnte. Die genauen Zahlen hierzu werde man dem Protokoll beifügen (siehe Anlage Nr. 2). Dies sei allerdings nicht maßgeblich dafür, inwieweit sich die Gemeinde Edewecht mit der Frage der Ausweisung weiterer Konzentrationsflächen beschäftigen muss. Die Gemeinde ist aufgrund ihrer Planungshoheit autonom in ihrer Entscheidung, ob sie durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Windenergie weiteren Raum verschaffen möchte, als er mit der (im übrigen bestandskräftigen, also gerichtlich nicht mehr angreifbaren) bestehenden Planung am Standort Hübscher Berg derzeit bereits besteht. Insofern bildet das Standortkonzept keine Basis für Ansprüche auf Ausweisung von Windenergieflächen. Das Standortkonzept sei vielmehr so einzuordnen, dass es für den Bereich von Edewecht nach objektiven Maßstäben die vier Flächen herausgearbeitet hat, die im Falle der Entscheidung der politischen Gremien darüber, eine Bauleitplanung einzuleiten, im Verfahren behandelt werden müssen. Da, wie oben bereits ausgeführt, die Flächen im Fintlandsmoor und in Querenstede durch die Gemeinde Edewecht nur gemeinsam mit der Stadt Westerstede bzw. der Gemeinde Bad Zwischenahn entwickelt werden könnten, sei es möglich, diese zurückzustellen und zunächst nur mit den Flächen in Lohorst und Husbäke in eine Planung einzusteigen. Hinsichtlich der Fläche in Lohorst wäre in einem Bauleitplanverfahren besonderes Augenmerk auf die angrenzende Planung der Gemeinde Barßel zu legen, die sich auf die abschließende städtebauliche Bewertung der Fläche entscheidend auswirken kann. Unabhängig hiervon ist die Fläche Lohorst allerdings in bauleitplanerischer Hinsicht gleichwertig mit der letzten verbleibenden Fläche in Husbäke zu behandeln.

 

RH Erhardt weist darauf hin, dass durch die „Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e.V.“ in den vergangenen Jahren eigene avifaunistische Erhebungen auch im Umfeld der Potenzialfläche Husbäke durchgeführt worden seien. Er könne nicht nachvollziehen, warum diese Erhebungen nicht in das Standortkonzept eingeflossen sind. Dipl.-Ing. Ramsauer erläutert hierzu, dass in ein Standortkonzept zunächst ausschließlich Ergebnisse aus amtlich vorliegenden Erhebungen einfließen. Daher konnte aus grundsätzlichen Erwägungen die Zählung der Interessengemeinschaft auf Ebene des Standortkonzeptes noch keine Berücksichtigung finden. Im Falle eines Bauleitplanverfahrens sei dann eine konkrete Untersuchung des Plangebiets durchzuführen, in der die Zählergebnisse der Interessengemeinschaft durchaus bestätigt werden könnten.

 

RH Apitzsch hält die Fläche in Husbäke nicht für geeignet. Er könne nicht nachvollziehen, warum bei der Ermittlung der Potenziale die zukünftige ökologische Wertigkeit, die das angrenzende Vehnemoor nach Beendigung des Torfabbaus durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet erlangen soll, keine Rolle gespielt hat. Es sei aus seiner Sicht auch angesichts der Zählergebnisse der Interessengemeinschaft schon jetzt klar, dass die Fläche Husbäke nicht geeignet sei.

 

Von Dipl.-Ing. Ramsauer wird hieraufhin nochmals erläutert, dass mit dem Standortkonzept lediglich eine grundsätzliche Flächenermittlung stattgefunden habe. Diese Flächen müssten dann bei Durchführung einer Bauleitplanung alle gleichwertig untersucht werden. Es seien dann an alle Flächen vergleichbare und nachvollziehbare Kriterien anzulegen. Diese können durchaus auch von den der Studie zugrunde liegenden Kriterien abweichen. Es sei aber nicht möglich, ohne entsprechende Untersuchung im Vorfeld bestimmte grundsätzlich als geeignet festgestellte Flächen auszuklammern.

 

RH Dr. Fittje erklärt in seinem Wortbeitrag, dass er die von der Verwaltung erläuterten Folgerungen aus dem Standortkonzept nachvollziehen könne. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es auch aus seiner Sicht erforderlich, die Lohorster Fläche gleichberechtigt mit der Husbäker Fläche zu untersuchen. Um die Hinweise auf eventuell beachtliche Vogelvorkommen im Bereich Husbäke zu dokumentieren, plädiert er dafür, die von der „Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e.V.“ ermittelten Zählergebnisse dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage Nr. 3).

 

RF Exner betont, dass hinsichtlich der gemeindeübergreifenden Flächen Kontakt mit der Stadt Westerstede und der Gemeinde Bad Zwischenahn aufgenommen werden sollte, um sich der dortigen Planungsabsichten zu vergewissern. Das Thema sei im übrigen zu komplex, als dass in der heutigen Sitzung eine Beschlussempfehlung erarbeitet werden könnte. Die Angelegenheit sollte daher zunächst zurück in die Fraktionen verwiesen werden. Für den Fall, dass sich die Gemeinde Edewecht zur Ausweisung eines weiteren Windparkes entschließen sollte, sollte hierbei eine möglichst breite Bürgerbeteiligung in Form einer Energiegenossenschaft angestrebt werden.

 

Abschließend erkundigt sich RH Vehndel, ob sich die Gemeinde Edewecht mit dem Vorliegen des Standortkonzepts im Zugzwang befinde, kurzfristig eine Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens herbeiführen zu müssen. Dies wird von der Verwaltung verneint. Es sei sicherlich in absehbarer Zeit eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Eine vorherige ausführliche Beratung in den Fraktionen sei angesichts der Bedeutung der Thematik hierfür aber durchaus sinnvoll.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden