Sitzung: 13.08.2013 Bauausschuss
Vorlage: 2013/FB III/1370
Beschlussvorschlag:
Zur weiteren Beratung wird die
Angelegenheit zurück in die Fraktionen verwiesen.
Dipl.-Ing. Ramsauer,
Die Flächen in Lohorst und Husbäke sind dagegen grundsätzlich als geeignet festgestellt worden und liegen vollständig auf Edewechter Gebiet. Bei Einleitung eines Bauleitplanverfahrens sind daher beide Flächen in gleichem Umfang und in gleicher Tiefe zu untersuchen, insbesondere hinsichtlich der Avifauna. Die Beschränkung von vornherein auf nur eine Fläche aus allgemeinen städtebaulichen Erwägungen heraus stelle eine unzulässige Verkürzung des Abwägungsvorganges dar und sei daher unzulässig. Der Vortrag ist dem Protokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.
In der anschließenden Aussprache
erkundigt sich stv. Vorsitzender Vehndel zunächst danach, wie weit der
Landkreis noch von dem selbst gesetzten Ziel entfernt ist, bis zum Jahr 2020
50% des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen zu decken. Desweiteren
wird von ihm hinterfragt, ob aufgrund des Standortkonzepts die Ausweisung von
Flächen eingeklagt werden kann. Von der
Verwaltung wird hierzu erläutert, dass das 50%-Ziel wohl bereits durch wenige
weitere Windkraftanlagen und dem Repowering der bestehenden Anlagen zu erzielen
sein könnte. Die genauen Zahlen hierzu werde man dem Protokoll beifügen (siehe Anlage
Nr. 2). Dies sei allerdings nicht maßgeblich dafür, inwieweit sich die
RH Erhardt weist darauf hin, dass durch die „Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e.V.“ in den vergangenen Jahren eigene avifaunistische Erhebungen auch im Umfeld der Potenzialfläche Husbäke durchgeführt worden seien. Er könne nicht nachvollziehen, warum diese Erhebungen nicht in das Standortkonzept eingeflossen sind. Dipl.-Ing. Ramsauer erläutert hierzu, dass in ein Standortkonzept zunächst ausschließlich Ergebnisse aus amtlich vorliegenden Erhebungen einfließen. Daher konnte aus grundsätzlichen Erwägungen die Zählung der Interessengemeinschaft auf Ebene des Standortkonzeptes noch keine Berücksichtigung finden. Im Falle eines Bauleitplanverfahrens sei dann eine konkrete Untersuchung des Plangebiets durchzuführen, in der die Zählergebnisse der Interessengemeinschaft durchaus bestätigt werden könnten.
RH Apitzsch hält die Fläche in Husbäke nicht für geeignet. Er könne nicht nachvollziehen, warum bei der Ermittlung der Potenziale die zukünftige ökologische Wertigkeit, die das angrenzende Vehnemoor nach Beendigung des Torfabbaus durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet erlangen soll, keine Rolle gespielt hat. Es sei aus seiner Sicht auch angesichts der Zählergebnisse der Interessengemeinschaft schon jetzt klar, dass die Fläche Husbäke nicht geeignet sei.
Von Dipl.-Ing. Ramsauer wird hieraufhin nochmals erläutert, dass mit dem Standortkonzept lediglich eine grundsätzliche Flächenermittlung stattgefunden habe. Diese Flächen müssten dann bei Durchführung einer Bauleitplanung alle gleichwertig untersucht werden. Es seien dann an alle Flächen vergleichbare und nachvollziehbare Kriterien anzulegen. Diese können durchaus auch von den der Studie zugrunde liegenden Kriterien abweichen. Es sei aber nicht möglich, ohne entsprechende Untersuchung im Vorfeld bestimmte grundsätzlich als geeignet festgestellte Flächen auszuklammern.
RH Dr. Fittje erklärt in seinem Wortbeitrag, dass er die von der Verwaltung erläuterten Folgerungen aus dem Standortkonzept nachvollziehen könne. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei es auch aus seiner Sicht erforderlich, die Lohorster Fläche gleichberechtigt mit der Husbäker Fläche zu untersuchen. Um die Hinweise auf eventuell beachtliche Vogelvorkommen im Bereich Husbäke zu dokumentieren, plädiert er dafür, die von der „Interessengemeinschaft zur Rettung des Vehnemoores e.V.“ ermittelten Zählergebnisse dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage Nr. 3).
RF Exner betont, dass
hinsichtlich der gemeindeübergreifenden Flächen Kontakt mit der
Abschließend erkundigt sich RH
Vehndel, ob sich die
Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden