Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Solarpotentialkataster für Dach- und Freiflächen zu erstellen, um die Potentiale von Photovoltaik und Solarthermie zur Erzeugung klimaneutraler Energie im Gemeindegebiet zu identifizieren, zu bewerten und gezielt zu fördern.

2.    Die erforderlichen Mittel in Höhe von einmalig 18.000 Euro zur Erteilung des Auftrags sind bereitzustellen. Eine vollständige Deckung der Haushaltsmittel erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme durch die zu erwartenden Zuschüsse

3.    Der Projektantrag der Verwaltung auf Förderung der Solarpotentialkataster als Maßnahme der LEADER-Region Parklandschaft Ammerland wird unterstützt.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch KSB Ross bittet RH Dr. Fittje um Auskunft, ob aufgrund der Beschlussempfehlung bestimmte Bebauungspläne zugunsten einer höheren Nutzungsquote von Solaranlagen auf Hausdächern geändert werden müssen. Bzgl. des Freiflächenkatasters sieht er ein hohes Konfliktpotenzial und bittet um Klarstellung, ob der letzte Absatz der Sachdarstellung bedeute, auch dem Rat würden bestimmte Erkenntnisse bis auf Weiteres nicht bekanntgegeben.

 

FBL Torkel erläutert, die aus gestalterischen Gründen festgesetzten maximalen Nutzungsflächen für Solaranlagen auf Hausdächern beträfen derzeit lediglich rd. 20 Grundstücke im gesamten Gemeindegebiet. Würden für diese Grundstücke Anträge auf eine höhere als die erlaubte Nutzung der Dachflächen für Solaranlagen gestellt, seien Ausnahmegenehmigungen in Abweichung von den Regelungen der Bebauungspläne bzw. der Gestaltungssatzung nach Einzelfallprüfung möglich.

 

FBL Pannemann stellt klar, mit dem letzten Absatz der Sachdarstellung seien selbstverständlich alle Entscheidungsträger der Gemeinde, mithin auch die politischen Gremien, gemeint.

 

RH Krallmann begrüßt die Beschlussempfehlung ausdrücklich, hofft auf eine baldige Umsetzung und beantragt, diese um die Erstellung eines Grünbedachungspotenzialkatasters zu ergänzen. Hierzu und auf eine weitere Nachfrage RH Diedrichs führt KSB Ross aus, die Einfügung eines solchen Katasters sei technisch problemlos möglich, geschehe unter denselben Grundannahmen und beruhe sodann lediglich auf anderen Parametern, löse aber selbstverständlich auch höhere Kosten aus. Auf AV Bischoffs Nachfrage mutmaßt FBL Pannemann, die Kosten hierfür könnten sich auf 3.000 bis 4.000 € belaufen. Ob diese Kosten sodann noch in den bereits gestellten Förderantrag einfließen könnten, müsse geprüft werden.

 

Grundmandatar Apitzsch stimmt der Beschlussempfehlung zu, sieht einen Flächenverbrauch für Freiflächensolaranlagen dagegen kritisch. Aus seiner Sicht sei eine Nutzung von ohnehin versiegelten Parkplätzen weitaus zielführender.  Auch der von RH Krallmann begehrten Ergänzung der Beschlussempfehlung steht er ablehnend gegenüber, da interessierte Grundstückseigentümer*innen sich auch ohne ein solches Kataster ausreichend informieren könnten.

 

Letztlich verfällt der Änderungsantrag RH Krallmanns bei 1 Ja- und 8 Nein-Stimmen der Ablehnung und der Ausschuss unterbreitet dem VA folgenden