Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der sich aus der Anlage Nr. 1  der Beschlussvorlage Nr. 2021/FB III/3551 zur Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2021 ergebenden Vorentwürfe die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Planungen zu unterrichten sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planungen berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls von den Planungen zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern.

 

 


Nach kurzer Einführung SGL Knorrs weist Dipl.-Ing. Limmroth zunächst darauf hin, es habe im Anschluss an die letzte Bauausschusssitzung Gespräche zwischen Herrn Onnen und Vertretern der Fraktionen gegeben, deren Ergebnisse in die Planungen eingeflossen seien. Anhand einer kurzen Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) erläutert er, dies betreffe insbesondere die Absenkung der Traufhöhen auf nun 7 m und der Firsthöhen auf nun 11 m im Westteil und der Traufhöhen auf 7,5 m im Ostteil des Plangebietes. Bzgl. der Hinweise zur großen Nähe der Baufelder zu den geschützten Landschaftsbestandteilen weist er darauf hin, die Darstellung orientiere sich an der gültigen Verordnung, stelle die maximal überbaubaren Flächen dar und diese beinhalteten einen gewissen Puffer für Gebäudevor- und Rücksprünge. Diese Hinweise würden im weiteren Verfahren weiterverfolgt, weshalb die notwendigen Abstände der Gebäude zu den geschützten Bäumen mindestens 1,5 m zwischen Krone und Traufe betragen müssten. In Zweifelsfällen würde durch zusätzliche Wurzeluntersuchungen eine Beeinträchtigung der Bäume ausgeschlossen. Würden nach diesen Untersuchungen Modifizierungen der Baufelder notwendig, würde dies selbstverständlich umgesetzt. Auch die Hinweise zur Verkehrsführung in den reinen Wohnstraßen und zu einem kompletten Verzicht auf Besucherparkplätze würden mit den zuständigen Behörden geprüft und abgewogen.

 

RH Erhardt empfindet einen Abstand von 1,5 m zu den geschützten Bäumen bzw. deren Kronen als deutlich zu wenig. Seiner Auffassung nach müsse zum gesamten geschützten Landschaftsbereich und insbesondere auch zu den darüber hinausragenden Kronen eher in einem Bereich von zehn, mindestens aber fünf bis sechs Metern eine Bebauung ausgeschlossen sein. Für den östlichen Bereich der Hofstelle fordert er eine Veränderung der Grundflächenzahl von 0,4 auf 0,3 und den Verzicht auf mindestens zwei Baukörper. Für den westlichen Teil präferiert seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den kompletten Verzicht auf Besucherparkplätze, um hierdurch eine erhebliche Verkehrsberuhigung zu erzielen.

 

Grundmandatar Apitzsch bewertet namens seiner UWG-Fraktion die Planungen für den westlichen Teil des Areals, insbesondere auch unter den heute vorgestellten Modifizierungen, positiv. Für diesen Bereich könne der Beschlussempfehlung zugestimmt werden. Er beantragt, die Beschlussempfehlung nur für den westlichen Teil des Areals zur Abstimmung zu stellen, weil die begehrte und zudem sehr massive Bebauung im östlichen Teil derzeit nicht notwendig erscheine.

 

Namens der SPD-Fraktion unterstützt RF Taeger die Ausführungen zur Nähe der Baufelder zum geschützten Landschaftsbereich, zumal nicht nur der Bestand geschont, sondern auch weiterem Grün Raum gegeben werden solle. Es müsse damit gerechnet werden, dass maximale Baumöglichkeiten künftig auch genutzt würden. Auch die von RH Erhardt angeregte Modifizierung der Grundflächenzahl findet ihre Zustimmung. Darüber hinaus regt ihre Fraktion an, eine fußläufige Verbindung zum Kleinbahnwanderweg im Südwesten des Areals zu schaffen.

 

Die CDU-Fraktion, so RH Kuhlmann, begrüßt die vorgestellten Planungen, schließt sich jedoch den vorigen Ausführungen zur Nähe zwischen Baufeldern und geschützten Landschaftsbestandteilen an und hofft auf eindeutige Vorgaben der beteiligten Träger öffentlicher Belange. Im westlichen Teil des Areals könne sich seine Fraktion in der Nachbarschaft des geschützten Landschaftsbestandteils auch eine einzeilige Bebauung vorstellen, um die Aussicht auf den grünen Bereich durch die massive Bauweise nicht über Gebühr einzuschränken. Die Anregungen zur Herausnahme der Besucherparkplätze aus der Planung zugunsten eines sehr verkehrsreduzierten Wohnquartiers und die Anlegung einer fußläufigen Verbindung zum Kleinbahnwanderweg würden ebenfalls unterstützt. Aus seiner Erinnerung habe Herr Onnen darüber hinaus avisiert, eine fußläufige Verbindung zum Nettomarkt zu planen, was hoffentlich weiter geprüft werde. Unbeschadet der Klärung weiterer Detailfragen werde die Planung aus seiner Fraktion letztlich grundsätzlich unterstützt.

 

Auch RH Kaptein signalisiert seine Zustimmung zu den Planungen.

 

FBL Torkel weist bzgl. des Abstandes der Gebäude zum geschützten Landschaftsbereich darauf hin, in einem nächsten Schritt könnten die vorhandenen Bäume kartiert und so die tatsächlichen Abstände zu einer möglichen Bebauung festgestellt werden. Diese Kartierung diene sodann auch der einschlägigen Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde. Sobald hierzu aussagekräftige Erkenntnisse und entsprechende Plananpassungen durch Dipl.-Ing. Limmroth vorlägen, würden diese vor der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dem Ausschuss vorgestellt.

 

Zum Antrag Grundmandatar Apitzschs teilt FBL Torkel mit, die Planungen stellten, wie von Beginn an kommuniziert, für den Investor eine Einheit dar, um die erheblichen Herausforderungen einer Entwicklung des Areals unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes auch unter finanziellen Gesichtspunkten bewältigen zu können.

 

Grundmandatar Apitzsch gibt noch einmal seiner Auffassung Ausdruck, im östlichen Bereich seien zahlreiche Details bspw. zu noch bewohnten Gebäuden oder den Anforderungen des Denkmalschutzes noch völlig ungeklärt, weshalb bei einer Teilung der Beschlussempfehlung die Planungen für den westlichen Bereich unmittelbar beginnen, die für den östlichen Bereich jedoch in Ruhe abgearbeitet werden könnten. Hierzu stellt FBL Torkel klar, an der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung würde selbstverständlich auch die Denkmalschutzbehörde beteiligt. Diese sei im Übrigen auch bereits im Vorfeld der Planungen intensiv beteiligt gewesen. Dipl.-Ing. Limmroth ergänzt, Investor und Planer seien sehr engagiert in der Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude, weshalb es frühzeitige Abstimmungen und Ortstermine mit der zuständigen Behörde gegeben habe. Das schöne alte Wohnhaus habe noch nicht von innen besichtigt werden können, es sei aber bekannt, dass auch die inneren Gestaltungselemente original und erhaltenswert seien. Die Nutzungsidee für diesen Bereich basiere stark auf einem Miteinander der alten und neuen Gebäude, weshalb sich die neue Struktur an den bestehenden Gebäuden orientieren solle. Werde die Idee der Nutzung der neuen Gebäude für altengerechtes Wohnen umgesetzt, könne das alte Langhaus als Zentralgebäude mit bspw. Therapieangeboten und Gastronomie Begegnungsort des Quartiers werden. Auch für die Remise und den Bergfried seien Gemeinschaftsfunktionen wie sichere Abstellplätze für E-Bikes, Recyclingstation, Ausstellung über die eigene Geschichte etc. vorgesehen. Denkmalschutz könne immer nur im Zusammenhang mit neuen Nutzungen Erfolg haben. Für das gesamte Gelände sei letztlich aus finanziellen und inhaltlichen Gründen eine ganzheitliche Betrachtung angestellt worden, weshalb eine Trennung der Beschlussempfehlung als nicht zielführend wahrgenommen werde. Die diskutierte Modifizierung der Grundflächenzahl stelle dagegen kein Hindernis dar, da der Grenzwert von 0,4 in der vorliegenden Planung nicht ausgenutzt worden sei.

 

Sodann wird der Änderungsantrag Grundmandatar Apitzschs zur Abstimmung gestellt und verfällt bei 1 Ja- und 8 Nein-Stimmen der Ablehnung.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden