Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Kompensation für den Bebauungsplan Nr. 171 erfolgt auf der Aufforstungsfläche Flst. 5/6 der Flur 24, Gemarkung Edewecht.

 

  1. Die Kompensationsverpflichtung aus dem Bebauungsplan Nr. 90 wird vom Flurstück 8/24 der Flur 24, Gemarkung Edewecht, auf die Aufforstungsfläche Flst. 5/6 der Flur 24, Gemarkung Edewecht, umgelegt.

 

  1. Zu den während der öffentlichen Auslegung zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 85. Änderung des Flächennutzungsplanes) und zum Bebauungsplan Nr. 171 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird – unter Berücksichtigung der Ziffer 1 des Beschlussvorschlages – im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2021 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 85. Änderung des Flächennutzungsplanes), der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 171, der aufgrund der Vorschriften des BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Bebauungsplan nach Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 (vormals 85. Änderung des Flächennutzungsplanes) durch Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland in Kraft zu setzen.

 

  1. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 171 tritt der Bebauungsplan Nr. 90 außer Kraft.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch SGL Knorr weist BMin Lausch auf RH Erhardts Nachfrage darauf hin, die Ersatzanpflanzungen richteten sich nach der von RH Erhardt und dem damaligen RH Henkensiefken in der vorigen Wahlperiode erarbeiteten Pflanzliste. SGL Knorr ergänzt, die einschlägige Pflanzliste sei im Übrigen in den der Vorlage beigefügten Textlichen Festsetzungen zu finden.

 

RH Dr. Fittje ist der Ansicht, aufgrund der Beschlussfassung werde eine andere Kompensationsfläche am Feldweg, die derzeit als extensive Grünfläche genutzt werde, aufgehoben und bittet um Auskunft zur künftigen Nutzung dieser Fläche. SGL Knorr führt aus, bei einer Zusammenführen der Flächen aus dem Bebauungsplan Nr. 90 entfalle in der Folge die Einschränkung auf eine extensive Nutzung dieser Fläche.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden