Beschlussvorschlag:

1.    Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für die sich aus der Anlage 4 der Beschlussvorlage 2021/FB III/3548 ergebenden Teilbereiche I und II eine 27. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 200 „Gewerbegebiet nördlich der Oldenburger Straße“ aufgestellt werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

 


Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch 1. GR Torkel lehnt Grundmandatar Apitzsch namens seiner UWG-Fraktion die Entwicklung von Gewerbeflächen nördlich der Oldenburger Straße nach wie vor ab. In Anbetracht wiederkehrenden Drängens auf einen geringen Flächenverbrauch sei dies eine falsche Entwicklung.

 

RH Bekaan stellt seine Zustimmung zum Beschlussvorschlag in Aussicht, wenn auch der Umfang der Planung aus seiner Sicht nicht ausreichend ist. Diese im Eigentum der Gemeinde Edewecht stehende Fläche habe schon längere Zeit für eine Entwicklung zur Verfügung gestanden. Zur Erreichung einer zielführenden gewerblichen Entwicklung gehe es darum, zusätzliche geeignete Flächen zu finden. Am Planentwurf stört ihn zudem die abgeknickte und daher für Gewerbeverkehr eher ungeeignete Zufahrtsstraße.

 

Auch RH Erhardt folgt namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschlussempfehlung nicht, denn nach seinem Verständnis sei die Verwaltung beauftragt worden, in anderen Gemeindeteilen, vorzugsweise an der B 401, nach geeigneten Flächen für Gewerbeansiedlungen zu suchen und im Gegenzug auf die Ausweisung solcher Flächen nördlich der Oldenburger Straße zu verzichten. Kurzfristig müsse aus Klimagesichtspunkten erreicht werden, keinerlei Neuflächen mehr einer Versiegelung zuzuführen.

 

RH Brunßen verweist darauf, dem Ankauf der in Rede stehenden Fläche sei seinerzeit mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Betriebe, die sich dort ansiedelten, suchten sich ohne diese Möglichkeit Standorte in anderen Kommunen, wodurch der Gemeinde Edewecht dringend benötigte Einnahmen entgingen. Das Bestreben seiner CDU- und auch der SPD-Fraktion sei jedoch, vorrangig Gewerbeflächen an der B 401 zu entwickeln.

 

Für die SPD-Fraktion stimmt RF Taeger dem Beschlussvorschlag zu, weil neue Gewerbeflächen dringend benötigt würden, kann die Argumentation RH Erhardts jedoch nachvollziehen. Sie stellt daher die Idee in den Raum, im Gemeindegebiet nach sogenannten Industriebrachen zu schauen, die ggf. für gewerbliche Entwicklungen in Frage kommen und dem Flächenverbrauch entgegenwirken könnten. Ggf. seien für solche Vorhaben sogar Fördergelder zu bekommen.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden