Beschlussvorschlag:

1.    Die Planungen für die Vorhaben „Haus A“ und „Haus B“ werden zur Kenntnis genommen

2.    Das Einvernehmen für eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 64 „Ortsmitte“, wonach im Erdgeschoss von „Haus C“ im Geltungsbereich des MI 2 auf einer Teilfläche eine Wohnnutzung erfolgen kann, wird erteilt mit der Maßgabe, die Planung so zu überarbeiten, dass die Ansicht von der südlichen Grubenhoffront vollständig eine gewerbliche Nutzung als Erscheinungsbild mit sich bringt.

3.    Das Einvernehmen für eine Befreiung von den gestalterischen Festsetzungen zur Dachausbildung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Ortsmitte“, wonach das Erweiterungsbauvorhaben „Haus D“ als Flachdachgebäude ausgeführt werden darf, wird erteilt.

 


SGL Knorr erläutert anhand von Planskizzen (Anlage 1 zu diesem Protokoll) die Vorlage.

 

Investor Meinardus weist in seinen Ausführungen besonders darauf hin, die Anwerbung von Gewerbetreibenden für dieses Areal habe in den letzten zehn Jahren bis auf den vorderen Teil des Grundstücks, in dem jedoch ebenfalls noch rd. zwei Jahre ein Leerstand geherrscht habe, keinen Erfolg gehabt. Insofern müsse abgewogen werden, ob gewerblicher Leerstand generiert oder dem großen Bedarf an Wohnraum Rechnung getragen werden solle. Auch für die in den neuen Häusern geplanten und bereits angebotenen Gewerbeflächen gebe es bisher keine Resonanz, was durch die Coronakrise sicherlich noch verstärkt werde.

 

In der ausführlichen Aussprache werden von der SPD- und der FDP-Fraktion die Planungen zu den Häusern A, B und D positiv bewertet. Einhelligkeit herrscht unter ihnen aber ebenso darüber, die zum Grubenhof ausgerichtete Front des Hauses C solle im Interesse einer einheitlichen Gestaltung und Nutzung der Gebäude im Grubenhof ausschließlich Gewerbeeinheiten enthalten. RH Dr. Fittje schlägt vor, die im Gebäude verlaufende gepunktete Linie nach unten zu versetzten, so dass an der Straßenfront durchgehend Gewerbe untergebracht und im restlichen Teil des Gebäudes ausreichend Platz für Wohnungen zur Verfügung stehen könne.

 

RH Erhardt steht namens seiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Beschlussempfehlung insbesondere auch wegen der nicht ansprechenden Gestaltung der geplanten Häuser grundsätzlich ablehnend gegenüber und wäre für alternative Gestaltungsvorschläge dankbar.

 

Für seine UWG-Fraktion stimmt auch Grundmandatar Apitzsch der Beschlussempfehlung grundsätzlich zu, wenn die geplante Nutzung mit dem Baurecht vereinbar ist.

 

RH Kuhlmann signalisiert zunächst die Zustimmung seiner CDU-Fraktion zur Beschlussempfehlung. Letztlich schließt sich die Fraktion jedoch dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion, für die gesamte Grubenhoffront des Hauses C eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss vorzusehen, wobei die Tiefe der gewerblichen Nutzung im Gebäude nicht entscheidend sei, an.

 

SGL Knorr führt noch einmal aus, es bestehe ein gültiger Bebauungsplan mit detaillierten Festsetzungen, zu dem ein konkretes Vorhaben eingereicht worden sei. Nach dem Bebauungsplan seien unterhalb der gepunkteten Linie in den Erdgeschossen Wohneinheiten grds. nicht zulässig. Das Baugesetzbuch ermögliche in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen Befreiungen von diesen Festsetzungen, wie zu Beginn der Beratung bereits vorgetragen. Werde nach einer fehlerfreien Ermessensentscheidung, die für eine Befreiung von Festsetzungen spreche, dennoch gegen eine solche Befreiung entschieden, müsse dieser Verwaltungsakt im Zweifel einer juristischen Prüfung standhalten können.

 

Investor Meinardus weist darauf hin, er habe die im Erdgeschoss des Hauses C geplante Wohnung bereits derart modifiziert, dass die Terrasse nicht mehr nach Süden, sondern nach Westen ausgerichtet sei und durch eine kleine Wand vor Einblicken geschützt werden könne. Eine Verlagerung nach Norden sei weniger attraktiv und aus baulichen Gründen nicht zweckmäßig.

 

Nach FBL Torkels Rückfrage wird der Vorschlag RH Dr. Fittjes als Änderungsantrag zu Punkt 2 der Beschlussempfehlung gewertet. FBL Torkel schlägt deshalb vor, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen.

 

Sodann wird Punkt 1 der Beschlussempfehlung einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Punkt 2 der Beschlussempfehlung erhält letztlich folgenden Wortlaut:

 

Das Einvernehmen für eine Befreiung von der Festsetzung Nr. 2.3 des Bebauungsplanes Nr. 64 „Ortsmitte“, wonach im Erdgeschoss von „Haus C“ im Geltungsbereich des MI 2 auf einer Teilfläche eine Wohnnutzung erfolgen kann, wird erteilt mit der Maßgabe, die Planung so zu überarbeiten, dass die Ansicht von der südlichen Grubenhoffront vollständig eine gewerbliche Nutzung als Erscheinungsbild mit sich bringt.

 

Diesem Vorschlag wird mit 8 Ja- und 1 Nein-Stimme mehrheitlich zugestimmt.

 

Punkt 3 wird in der ursprünglichen Fassung mit 8 Ja- und 1 Nein-Stimme ebenfalls mehrheitlich zugestimmt.

 

Somit unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden geänderten