Der anwesende Zuhörer stellt die Frage an die Bürgermeisterin, ob eine im August 2020 gekaufte Jahreskarte für das Frei- und Hallenbad verlängert werden kann. BMin Lausch bittet den Zuhörer, sein Anliegen direkt an die Gemeindeverwaltung zu senden, dieses wird dann an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet.

RH Kuhlmann erkundigt sich in diesem Zusammenhang, ob eine dahingehende Grundsatzentscheidung, wie mit den im letzten Jahr erworbenen Jahreskarten umzugehen ist, öffentlich bekanntgegeben wird.

Hierzu entgegnet BMin Lausch, dass eine solche Bekanntgabe nicht beabsichtigt sei. Alle vorgebrachten Anliegen in dieser Sache werden von dem Sachbearbeiter gleichbehandelt, was sich unter den Betroffenen erfahrungsgemäß herumspreche.