Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht beteiligt sich mit einem Betrag in Höhe von 864.599,04 € an der kommunalen Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co. KG (KNN).

 

Sollte aufgrund mangelnder Inanspruchnahme anderer Kommunen eine höhere Beteiligung möglich sein, ist die Zeichnung von weiteren Anteilen durch die Gemeinde Edewecht in Höhe von bis zu insgesamt 2 Mio. €. erneut zu beraten. Insbesondere ist bis zu dieser Beratung das Ergebnis der Prüfung des Finanzamtes Westerstede hinsichtlich des steuerlichen Querverbundes abzuwarten.

 

Die Beteiligung wird in vollem Umfang durch einen Förderkredit der KfW für die kommunale Infrastruktur mit einer 10-jährigen Gesamtlaufzeit finanziert.


GVOR Torkel erläutert den TOP, indem er anfangs, insbesondere für die anwesenden Zuhörer, das bekannte Beteiligungsmodell kurz zusammenfasst. Dann geht er auf die finanziellen Auswirkungen der angedachten Beteiligung ein. In der für 2013 vorgesehenen ersten möglichen Zeichnungsphase kann sich die Gemeinde Edewecht mit rd. 865.000 € über die Beteiligungsgesellschaft am EWE-Netz beteiligen. Diese Beteiligung wird eine garantierte Dividende von 4,75 % erbringen, also rd. 41.000 €. Die maximale Beteiligungshöhe im Jahr 2013 beträgt, sofern andere Kommunen von ihrer Beteiligungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen, rd. 4.450.000 €. Dieses würde eine garantierte Dividende von rd. 211.000 € einbringen.

 

Zu beachten ist dabei, dass die Dividendenausschüttungen grundsätzlich steuerpflichtig sind. Jedoch besteht die Möglichkeit, sich über den so genannten „kleinen steuerlichen Querverbund“ von der Steuerpflicht zu befreien, indem man das Defizit eines verlustbringenden Betriebes der Gemeinde bei der Steuer anrechnen lässt. Hierbei fällt insbesondere das Augenmerk auf das Frei- und Hallenbad, welches von den gemeindlichen Betrieben das größte Defizit verursacht. Diese Möglichkeit der Verrechnung von Defiziten mit der Steuerpflicht wird derzeit vom Finanzamt Westerstede geprüft. Eine entsprechende verbindliche Anfrage wurde über das Fachanwaltsbüro bbt gestellt.

 

Daraufhin stellt GVOR Torkel die Finanzierungsmöglichkeiten einer denkbaren Beteiligung dar. Zunächst geht er auf eine mögliche Eigenfinanzierung über entsprechende Haushaltsmittel ein. Hier ist zu betrachten, welche Rendite bei einer Investition durch Eigenmittel in vergleichbarer Höhe erwirtschaftet werden könnte. Für einen beispielhaften Vergleich wäre das Sanierungsvorhaben bei der Oberschule in Edewecht (ehemals Haupt- und Realschule) geeignet. Hier würden sich allerdings durch die entsprechenden energetischen Einsparungen nach der Sanierung nur geringe Renditen erwirtschaften lassen. Eine Fremdfinanzierung würde hingegen die eigenen Mittel nicht binden, jedoch zu Zins- und Tilgungsbelastungen führen. Interessant wird diese Möglichkeit allerdings durch ein Programm der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), welches über eine 10-jährige Laufzeit einen Zinssatz von derzeit 1,24 % verlangt. Hier könnte eine Nettorendite (Dividende abzüglich Zinsen für den KfW-Kredit) von rd. 35.000 € erwirtschaftet werden. Bei dieser Betrachtung stellt sich heraus, dass die Finanzierung der Beteiligung über das KfW-Darlehen die wirtschaftlichere Lösung wäre.

 

BMin Lausch ergänzt hierzu, dass es sich hier um eine unternehmerische Entscheidung der Gemeinde Edewecht handelt. Die mit der Beteiligung verbundenen Risiken sind, im Gegensatz zu einer möglichen Eigenstromerzeugung durch Photovoltaik oder Windkraft, überschaubar. Die Beteiligung am EWE-Netz stellt auch einen Beitrag zur Versorgungssicherheit in der Region dar. Insbesondere wurde durch die Festlegung einer unbestimmten Laufzeit der Beteiligung eine elementare Forderung der Kommunen aufgenommen. Auch die eingeräumte Sperrminorität der Kommunen wird unabhängig von der tatsächlichen Zeichnung der Beteiligungen vorhanden sein. Durch die mögliche Fremdfinanzierung der Beteiligung stehen die eigenen Mittel für die entsprechenden Maßnahmen zur Verfügung.

 

In der anschließenden Aussprache wird der Antrag gestellt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass die Erweiterung der Zeichnungsmöglichkeit der Gemeinde Edewecht auf max. 2.000.000 € erst nach weiterer Beratung in den Gremien und nach Vorlage der verbindlichen Aussage des Finanzamtes zum steuerlichen Querverbund erfolgen sollte. Diesem Ansinnen wird mehrheitlich gefolgt.

 

In der weiteren Aussprache wird vorgetragen, dass die Beteiligung der Kommunen an dem EWE-Netz diesen nur eine sehr geringe Einflussnahme auf das große Unternehmen EWE ermöglicht. Auch wird sich besorgt gezeigt, dass durch die Dividendenzahlungen an die beteiligten Kommunen dem Unternehmen EWE somit Gelder entzogen werden würden, die dann über Energiepreiserhöhungen wieder refinanziert werden müssten. Somit würden insbesondere die Bürger Mehrbelastungen hinnehmen müssen. Mehrheitlich wird das vorgestellte Beteiligungsmodell allerdings positiv bewertet.

 

Auf Nachfrage aus der Ausschussmitte wird erklärt, dass es trotz der möglichen Beteiligung am EWE-Netz weiterhin zu Konzessionszahlungen durch die EWE kommen wird. Ein Zusammenhang zwischen der möglichen Beteiligung am EWE-Netz und Energiepreiserhöhungen wird auf Grund der regulierten Netzdurchleitungspreise aus Sicht der Verwaltung nicht gesehen.

 

Der als Tischvorlage verteilte und als Anlage zu diesem Protokoll beigefügte Antrag der UWG (Anlage 1) wird nach mehrheitlicher Auffassung in der nächsten Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses beraten.

 

Nach weiterer Aussprache beschließt der Ausschuss bei zwei Nein-Stimmen mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung über den Verwaltungsausschuss an den Gemeinderat zu richten: