Ein Einwohner bittet um Auskunft, was unter dem vom Investor geplanten gastronomischen Angebot zu verstehen sei, wie der Lärmschutz vom Sammelparkplatz zum Logenring gewährleistet werde und warum eine durchgehende Verkehrsführung von der Hauptstraße bis zur Straße Auf der Loge als notwendig erachtet werde. Diese sei seiner Ansicht nach aufgrund der Erreichbarkeit aller Quartiere von bestehenden Straßen aus und der Gefährdung der in den Quartieren lebenden Menschen durch bspw. erhöhten Ein- und Ausparkverkehr nicht sinnvoll, zumal diese Verkehrsführung in der Folge sicherlich auch durch Verkehr der auf der Containerfläche zu erwartenden Bebauung verstärkt werde. Darüber hinaus sei die Hauptstraße im Ammerlandvergleich die unfallträchtigste, was durch Abbiegeverkehr aus der neuen Erschließungsstraße vermutlich noch verstärkt werde. Würde die Erschließung nicht durchlässig geplant, könnten diese Effekte mutmaßlich eingedämmt werden.

 

1. GR. Torkel führt aus, ein konkretes gastronomisches Angebot sei vom Investor nicht benannt. Angedacht sei u. U. ein Angebot im Rahmen des Wohnens von Senioren in Form eines Cafés o. ä. Darüber hinausgehende Pläne seien der Verwaltung nicht bekannt. Das Thema Lärmschutz sei Bestandteil des öffentlichen Bauleitplanverfahrens, in dem die aus den Bauflächen entstehenden Emissionen mit Wirkung auf die Nachbarschaft geprüft und gutachterlich bewertet würden. Ergebnisse dieses Verfahrens könnten bspw. bepflanzte Lärmschutzwände o. ä. sein. Bzgl. der verkehrlichen Erschließung weist 1. GR Torkel noch einmal auf die verkehrliche Betrachtung im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept hin. Der Abbiegeverkehr in die Hauptstraße müsse sicherlich derart geregelt werden, dass nur ein Abbiegen nach rechts und eine Richtungsänderung nur über den nahegelegenen Kreisel ermöglicht werde. Auch dieser Aspekt werde im Verkehrsgutachten bereits betrachtet