Ein Einwohner bittet um Ausführungen zur Verkehrsführung für das Plangebiet insbesondere hinsichtlich verkehrsberuhigter Bereiche oder Tempo-30-Zonen, zumal ggf. später noch weitere angrenzende Bereiche einer baulichen Entwicklung zugeführt werden könnten. Die vorgestellte Verkehrsführung durch Sammelparkplätze hindurch erscheine ihm fragwürdig. Des Weiteren bittet er um Angaben zur Bauzeit und zur Bodenverdichtung, die die ohnehin bereits bestehenden Probleme bei der Oberflächenentwässerung mutmaßlich noch verstärkten.

 

Zur Erschließung führt 1. GR Torkel aus, diese werde im Rahmen des Verkehrskonzeptes entwickelt, weshalb u. a. die heutige Beschlussfassung auch zurückgestellt worden sei. Ziel sei eine möglichst geringe Verkehrslast. Die Bauzeit könne erst beginnen, wenn der entsprechende Bebauungsplan in Kraft getreten sei. Angestrebt werde eine Bauzeit von maximal drei Jahren, wie dies auch bei gemeindlichen Baugebieten die Regel sei. Bzgl. des Regenwassers gelte für jedes Baugebiet das Erfordernis eines entsprechenden Konzeptes, das in öffentlichen Sitzungen vorgestellt und beraten werde.

 

Auf die weitere Nachfrage des Einwohners nach der Führung des Bauverkehrs während der Bauzeit erläutert 1. GR Torkel, Baustraßen folgten immer der Trasse, auf der im Anschluss die endgültige Verkehrsführung angelegt werde, die sodann zu kompensieren und auszugleichen sei. Insofern werde durch den Bauverkehr keine zusätzliche Fläche verdichtet.