FBL Pannemann führt zu der Entwicklung des E-Governments in der Gemeindeverwaltung aus, dass ein Umstieg der EDV auf die KDO-Cloud stattgefunden hat. Dieser ist zum überwiegenden Teil erfolgreich vollzogen worden. Dieses bedeutet, dass die EDV-technischen Einrichtungen wie z. B. Server der KDO genutzt werden und nunmehr von der Gemeinde nicht mehr vorgehalten werden müssen. Die KDO bietet einen vollumfänglichen Service, der neben der softwaremäßigen Unterhaltung auch die Unterhaltung der Endgeräte umfasst. Hierdurch kann bspw. auch das Angebot der mobilen Arbeit erweitert werden. Des Weiteren werden in der Finanzbuchhaltung die elektronischen Akten eingeführt. Im Kindergartenbereich wird voraussichtlich im Juli ein Elternportal eingerichtet, welches den Eltern die Möglichkeit bietet, bestimmte Dienstleistungen und Informationen in diesem Bereich online abzurufen bzw. zu beauftragen. Weiterhin soll ein Benutzerkonto für jeden Bürger eingeführt werden. Dieses soll es den Bürgern ermöglichen, mit der Verwaltung allumfassend zu kommunizieren und seine hier verarbeiteten Daten einzusehen. Abschließend weist er auf ein Schreiben einer Landesbehörde hin, in dem darauf hingewiesen wird, dass selbst bei einer digitalen Rechnungsbearbeitung in den Gemeinden die förderungsrelevanten Unterlagen stets in Papierform vorzulegen sind. Offensichtlich ist die fortschreitende Digitalisierung in der Landesverwaltung noch nicht vollumfänglich angekommen.

 

RH Krallmann begrüßt die unternommenen Maßnahmen und merkt zu den Ausführungen von FBL Pannemann an, dass die Gemeinde Edewecht bei der KDO stets als Vorreiterkommune in Bezug auf die Digitalisierung genannt wird. Er erkundigt sich, ob es Erkenntnisse gibt, inwieweit die Digitalisierung zu Einsparungen geführt haben.

Hierzu erläutert FBL Pannemann, dass es hinsichtlich der Einführung des Rechnungsworkflows eine dahingehende Evaluierung gegeben hat. Es wurde ermittelt, dass sich Einsparungen in Höhe von 30.000 € bis 35.000 €  ergeben könnten. Fakt ist, dass in diesem Bereich eine halbe Stelle nicht wiederbesetzt werden brauchte.