SGL Holling stellt den vorläufigen Jahresabschluss 2018 dar, in dem er ausführt, dass das Ergebnis dieses Jahresabschlusses besonders positiv ausfällt. Es sei ein Jahresergebnis von rd. 7,95 Mio. € zu erwarten. Hauptursächlich hierfür sind hohen Zuwächse bei den Steuererträgen und den Erträgen aus Zuweisungen. So sind bei den Grundsteuern Mehrerträge von rd. 150 T€, bei der Gewerbesteuer von rd. 2,0 Mio. €, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer von rd. 500 T€ und bei der Spielgerätesteuer von rd. 100 T€ zu verbuchen. Mehrerträge ergeben sich auch bei den Schlüsselzuweisungen von rd. 860 T€. Ebenfalls positiv wirkt sich die einmalige Zuweisung des Landkreises von rd. 900 T€ aus. Mehraufwendungen sind bei den Abschreibungen sowie den Personal- und Transferaufwendungen zu verzeichnen gewesen. Minderaufwendungen konnten insbesondere bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen erzielt werden.

In der Finanzrechnung spiegelt sich dieses erfreuliche Ergebnis ebenfalls wider, da der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit mit rd. 9,64 Mio. € deutlich über dem kalkulierten Saldo der Haushaltsplanung liegt. Dieses führt dazu, dass der Saldo aus Investitionstätigkeit in Gänze finanziert werden und darüber hinaus der Liquiditätsbestand gegenüber dem Vorjahr ausgebaut werden konnte. Beachtlich ist, dass in diesem Jahr ein Investitionsvolumen von rd. 11 Mio. € erreicht werden konnte.

Der Anfangsbestand der liquiden Mittel von rd. 4,35 Mio. € konnte zum Ende des Jahres somit auf rd. 8,06 Mio. € erhöht werden.

Der Überschussrücklage kann damit ein Betrag von rd. 7,95 € zugeführt werden und steigt damit auf einen Betrag von rd. 28,93 Mio. €. In diesem Zusammenhang weist SGL Holling deutlich darauf hin, dass es sich bei diesem Betrag um eine Bilanzposition handelt, die gegebenenfalls zum Ausgleich eines Haushaltsdefizites im Ergebnishaushalt verwendet werden kann. Echtes Barvermögen in dieser Höhe verbirgt sich hinter diesem Betrag nicht. Die Höhe des Barvermögens lässt sich nur an den Liquiden Mitteln ablesen, die im Vergleich zur Überschussrücklage wesentlich geringer ist.

Auf Nachfrage von RH Heiderich-Willmer erklärt SGL Holling, dass der Gegenwert zu der Überschussrücklage in der Aktiva, also im Anlagevermögen der Gemeinde Edewecht, zu sehen ist. In der privatwirtschaftlichen Buchführung könnte die Überschussrücklage mit dem Ausweis des bilanziellen Gewinnes verglichen werden.

Die prüffähige Fertigstellung des Jahresabschlusses soll bis Ende August 2021 erfolgen. Die Jahresabschlüsse 2019 und 2022 sollen bis Ende 2021 bzw. Anfang 2022 zahlenmäßig fertiggestellt werden.

Mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2018 beim Rechnungsprüfungsamt wären dort einschließlich der Jahresabschlüsse 2015 – 2017 vier Jahresabschlüsse vorgelegt. Ob und wann eine Prüfung erfolgt, kann unter den heutigen Bedingungen noch nicht abgesehen werden.

 

Auf Nachfrage von RF Taeger wird von FBL Pannemann ergänzend ausgeführt, dass die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt zwei aufeinanderfolgende Jahre umfassen soll, um Synergieeffekte auszunutzen. Personell ist das Rechnungsprüfungsamt zurzeit durch Abordnung von dortigen Kräften an das Gesundheitsamt nur eingeschränkt leistungsfähig. Zusammen mit dem Rechnungsprüfungsamt soll erarbeitet werden, wie und wann die aufholende Prüfung erfolgen kann, zumal die Kommunalaufsicht durch Weisung des Landes gehalten ist, die Genehmigungsfähigkeit von kommunalen Haushaltsplänen vom Stand der Aufholung der Jahresabschlüsse abhängig zu machen.

 

(Anmerkung der Verwaltung: Eine Nachfrage beim Rechnungsprüfungsamt hat ergeben, dass eine Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 und 2016 im Herbst dieses Jahres erfolgen soll. Diese Aussage steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt der Entwicklung der Infektionslage. Wann eine Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 und 2018 erfolgen kann, konnte aus heutiger Sicht vom Rechnungsprüfungsamt nicht abgeschätzt werden. Abhängig ist dieses u. a.  von dem genauen Zeitpunkt der Vorlage beim Rechnungsprüfungsamt, da die Prüfungsplanung sich hauptsächlich daran orientiert.)