Beschlussvorschlag:

1.    Den in der Sitzung des Bauausschusses vom 01.06.2021 vorgelegten Dichtezonen für den Ortsteil Friedrichsfehn wird zugestimmt.

2.    Den für die Zone 2.1 definierten Dichteaussagen wird zugestimmt.

3.    Die weitere Ausarbeitung der Dichteaussagen für die Zonen der Kategorie 3 und 4 soll im Arbeitskreis Innenentwicklung erfolgen.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, zu den für die Zone 2.1 vorliegenden Anfragen/Anträge konkrete Geltungsbereiche für mögliche Planänderungsverfahren zu ermitteln und zur Beratung über die Einleitung formeller Bauleitplanverfahren in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses vorzulegen. Hierzu sind im Vorfeld die Planungsrahmenbedingungen mit den von der Planung erfassten Grundstückseigentümern zu erörtern.

5.    Die in die Zonen 3 und 4 fallenden Anfragen sind bis zur Erarbeitung konkreter Dichteaussagen für diese Bereiche zurückzustellen.

 

 


Nach Erläuterung der der Beschlussvorlage beigefügten Präsentation durch Dipl.-Ing. Janssen bittet RH Bekaan um Klarstellung zur Ermöglichung einer zweiten Wohneinheit auf Grundstücken mit einer Größe von mind. 600 qm. Hierzu erläutert Dipl.-Ing. Janssen, nach den vorgestellten Grundsätzen, hier je volle 300 qm Grundstück eine Wohneinheit (WE), könne sodann auf einem nicht geteilten Grundstück mit einer Größe von mind. 600 qm eine zweite WE errichtet werden, bei mind. 900 qm seien 3 WE möglich u. s. w. Heute sei dies noch nicht möglich, weil die überbaubaren Flächen dem entgegenstünden.

 

SGL Knorr stellt anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) das weitere Vorgehen im Falle der vorgeschlagenen Beschlussfassung vor. Durch Dipl.-Ing. Janssen seien die Leitlinien zu möglichen Verdichtungen aufgezeigt worden, die im Falle der Umsetzung in einer konkreten Bauleitplanung münden müssten. In dem Zuge müsse sodann auch das Gespräch mit den bekannten Antragstellern, insbesondere zu den Kosten, gesucht werden. Einzelheiten der Planung, bspw. zur Frage der Einstellplätze könnten im Arbeitskreis Innenentwicklung detailliert erörtert werden.

 

Grundmandatar Apitzsch merkt an, seine UWG-Fraktion habe im Bauausschuss kein Stimmrecht, sich aber dennoch intensiv an der einschlägigen Diskussion beteiligt und trage den Beschlussvorschlag mit. Er gibt zu bedenken, es müsse durchaus auch mit Kritik an der vorgeschlagenen Beschlussfassung und am politisch gewollten Ziel, weniger Bebauung auf der grünen Wiese und mehr Bebauung im Rahmen der Innenverdichtung zu forcieren, gerechnet werden. Leider sei in der letzten Bauausschusssitzung diesem Ziel entgegengesetzt die Entwicklung eines großen Baugebietes in Jeddeloh II beschlossen worden und auch der vorliegende Antrag der SPD-Fraktion zur Ausweisung eines Baugebietes in Osterscheps sowie die Überlegungen zur Ausweisung von Wohnbauflächen auf dem Heinje-Gelände und dem Areal des alten Stadions enttäuschten ihn. Wichtig sei ihm, die hinzukommende Bebauung in die vorhandene Struktur zu integrieren und insbesondere übermäßig große Bauten zu vermeiden. Hierfür könne das Konzept Sicherheit geben. Im Übrigen gebe es keinen Zwang, auf in das Konzept fallenden Grundstücken zusätzliche Gebäude errichten, es werde lediglich die Möglichkeit eröffnet.

 

Für die CDU-Fraktion stimmt auch RH Eiskamp der Beschlussempfehlung zu, ist jedoch der Auffassung, dennoch könne nicht gänzlich auf neue Baugebiete verzichtet werden. Sicherlich könne nicht bei allen Entscheidungen immer mit vollumfänglicher Zustimmung gerechnet werden. Flächen seien begrenzt und daher müsse von der bisherigen Baupolitik abgewichen werden. Vorteil des vorgestellten Konzeptes sei die Übertragbarkeit auf alle Bauerschaften des Gemeindegebietes. Ihm stelle sich noch die Frage, wie bei der Umsetzung des Konzeptes vermieden werden könne, dass dieses durch wenige Menschen, die den Zielsetzungen nicht zustimmten, möglicherweise in bestimmten Bereichen verhindert werde.

 

RH Vehndel lobt die konstruktiven Ergebnisse des Arbeitskreises, die eine gerechte Vorgehensweise bzgl. der Innenentwicklung in allen Bauerschaften ermöglichten und zeitraubende Einzelfallentscheidungen überflüssig machten.

Ihm sei jedoch die Kostenbeteiligung der Grundstückseigentümer*innen  unklar. Hierzu verweist SGL Knorr auf die Ausführungen in der Beschlussvorlage und verdeutlicht, sicher gebe es Eigentümer*inne, die einer Kostenbeteiligung ablehnend gegenüber stünden. Insofern müsse jeweils geprüft werden, welcher Bereich konkret überplant werden könne. Zu beachten sei dabei, dass die überplanten Bereiche nicht zu klein ausfielen und für eine gewisse Größe eine Ordnungsstruktur generierten. Insofern werde verwaltungsseits vorgeschlagen, mit Gebieten zu beginnen, die durch bereits vorliegende Einzelanträge Aussicht auf Erfolg hätten. Hierfür sollten sodann Eigentümer*innen in passendem Rahmen informiert und ein Meinungsbild eingeholt werden. Ausgeschlossen sei ausdrücklich die Überplanung von Bebauungsplänen, wenn das tatsächliche Interesse in dem betreffenden Gebiet nur marginal sei. Letztlich werde die Kostenbeteiligung einschl. rechtssicherer Festschreibung parallel zur Bauleitplanung entwickelt.

 

RH Erhardt führt aus, der Arbeitskreis sei gegründet worden, weil immer wieder entsprechende Einzelanträge aufgrund der ablehnenden Haltung Anderer nicht positiv beschieden werden konnten. Zudem habe der Bau überdimensionierter Bauten und der Verbrauch von Grünland, dem seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen grundsätzlich ablehnend gegenüber stehe, vermieden werden sollen. Stehe nun im Raum, auch mit dem vorgelegten Konzept könne eine Innenverdichtung durch die ablehnende Haltung Einzelner verhindert werden, müsse noch einmal über die vorgeschlagenen Regelungen nachgedacht werden.

 

RH Eiskamp vertraut darauf, die Verwaltung werde den betreffenden Eigentümer*innen sicherlich die Ziele und auch Vorteile des Konzeptes nahebringen. Er vermutet, gerade die größeren Grundstücke würden derzeit vorwiegend von älteren Menschen bewohnt, die durch das Konzept eine Wertsteigerung ihrer Grundstücke erführen, was der Alterssicherung zugute komme.

 

RH Kuhlmann gibt seiner Auffassung Ausdruck, Eigentümer*innen, deren Grundstücke von der Planung betroffen seien, die dann eröffneten Möglichkeiten der Errichtung weiterer Wohneinheiten jedoch nicht nutzen wollten, seien auch nicht zur Kostenbeteiligung, sondern lediglich zur Eintragung einer Grundschuld verpflichtet. Diese Aussage sei zutreffend, stellt 1. GR Torkel klar. Entstehe ein wirtschaftlicher Vorteil durch das Baurecht nicht, würden die nach dem Baugesetzbuch zu erhebenden erforderlichen Infrastrukturbeträge lediglich durch die Eintragung einer Grundschuld abgesichert. Der abgesicherte Betrag steige ausdrücklich nicht durch Zinszuwachs, sondern verbleibe dauerhaft bei der bei Eintragung ermittelten Summe. Erst, wenn tatsächlich eine zusätzliche Bebauung umgesetzt, oder das Grundstück zum Zwecke der Bebauung verkauft werde (hierunter falle nicht die Erbüberlassung im Rahmen der Familie ohne Bauabsicht), werde der Infrastrukturbetrag fällig. Insoweit sei dies eine sehr eigentümer*innenfreundliche Lösung.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden