Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht führt zunächst Gespräche mit den Landwirt*innen, die in der Vorlage dargestellten Kosten werden konkretisiert und der Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses erneut beraten.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch BHofL Hobbiebrunken begrüßt RH Korte namens seiner UWG-Fraktion den Verwaltungsvorschlag zugunsten des Verursacherprinzips und hofft auf Einsichtigkeit der Betroffenen.

 

Auch RH Bekaan begrüßt die Beschlussempfehlung und bittet um eine Aufstellung der in Frage kommenden Sandwege als Anlage zum Protokoll (Anlage 4).

 

RF Meyer-Oltmer spricht sich namens ihrer CDU-Fraktion gegen die Beschlussempfehlung aus, weil die landwirtschaftlichen Betriebe einerseits eine starke Arbeitsauslastung hätten, andererseits nicht immer über das erforderliche Equipment verfügten und nicht sichergestellt werden könne, dass die Arbeiten immer sachgerecht durchgeführt würden. Sie bittet in diesem Zusammenhang um einer detaillierte Erläuterung der in der Vorlage genannten Kosten des Bauhofes in Höhe von 40.000 € jährlich (Anlage 5).

 

BHofL Hobbiebrunken bestätigt, nicht jede*r Landwirt*in sei in der Lage, die notwendigen Arbeiten auszuführen, hierfür gebe es jedoch Wegegenossenschaften.

 

RH Kuhlmann weist auf den Gleichbehandlungsgrundsatz hin, wonach sodann u. a. auch Firmen zur Kostenbeteiligung herangezogen werden müssten, deren Schwerlastfahrzeuge teils auf gewichtsbeschränkten Straßen Schäden verursachten. Er plädiert daher für eine Lösung auf freiwilliger Basis.

 

RF Meyer-Oltmer weist darauf hin, Sandwege würden u. a. häufig von Hundehalter*innen und Spaziergänger*innen genutzt und bittet um Auskunft, wie die Haftung für Unfälle aufgrund schlechter Wegezustände künftig geregelt werden solle.

 

Hierzu stellt FBL Torkel klar, die Haftung verbleibe bei der Gemeinde Edewecht. Es sei zudem ausdrücklich nicht beabsichtigt, Gemeindesandwege in Genossenschaftswege umzuwandeln. Dieser Ansatz mit einem Übergang aller Pflichten auf die Wegegenossenschaften könne aber selbstverständlich diskutiert werden. Ziel der Beschlussempfehlung sei eine freiwillige, gemeinsame und einvernehmliche Lösung. Eine zwangsweise Durchsetzung sei nicht möglich. Komme eine solche Vereinbarung nicht zustande, könne die Gemeinde lediglich auf Instandsetzungsmaßnahmen verzichten, was eine deutliche Verschlechterung dieser Wege zur Folge haben würde.

 

Auch RF Exner sieht den Gleichbehandlungsgrundsatz in diesem Zusammenhang problematisch. Ihrer Erinnerung nach sei die vorgeschlagene Vorgehensweise vor etlichen Jahren bereits ausprobiert worden und habe damals nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt. Lösungen sollten daher mit den tatsächlich betroffenen Landwirt*innen in Gesprächen erarbeitet werden.

 

RH von Aschwege sieht die Beschlussempfehlung kritisch, zumal nicht immer eindeutig geklärt werden könne, ob die Wege tatsächlich nur von Landwirt*innen genutzt und beschädigt würden oder doch als öffentliche Wege genutzt würden. Auch könne nicht garantiert werden, dass durch Instandhaltungsarbeiten der Landwirt*innen die Wege in den gewünschten Zustand versetzt werden. Insofern befürchtet er im Falle der vorgesehenen Vorgehensweise mehr negative Auswirkungen aufgrund des Konfliktpotenzials als positive durch die Kosteneinsparungen zu Lasten der Landwirt*innen. Im vorliegenden Fall das Verursacherprinzip als Begründung anzuführen widerspreche seiner Auffassung nach der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung, wodurch diesbezüglich das Verursacherprinzip außer Kraft gesetzt worden sei.

 

FBL Torkel weist darauf hin, die Rechtslage ändere sich durch eine Bewirtschaftungsänderung nicht, weshalb die Wege weiterhin öffentlich blieben, solange sie nicht entwidmet und damit der Zugänglichkeit durch die Öffentlichkeit entzogen würden. Die Wege würden im Übrigen ausdrücklich auch in einem solchen Fall im Eigentum der Gemeinde verbleiben.

 

BMin Lausch kann die unterschiedlichen Sichtweisen nachvollziehen, aus eigener Anschauung jedoch der Darstellung BHofL´s Hobbiebrunken zustimmen. Leider werde bspw. neu aufgebrachter Sand bereits vor der offensichtlich noch nicht durchgeführten Verdichtung von landwirtschaftlichen Fahrzeugen wieder auseinandergefahren, was die Kosten der Gemeinde in die Höhe treibe. Sie wirbt daher mindestens für einen Auftrag an die Verwaltung, Gespräche zur Beteiligung von Wegegenossenschaften an den erforderlichen Arbeiten führen zu dürfen. Andernfalls müsse mit weiteren erheblichen Kostensteigerungen in diesem Bereich gerechnet werden. Ihrer Ansicht nach sei es durchaus gerechtfertigt, einige wenige Nutzende bestimmter Wege, durch deren Nutzung Wirtschaftsflächen erreicht würden, an den Kosten zu beteiligen.

 

RH Erhardt erhofft sich im Falle einer Beteiligung der Nutzenden an der Unterhaltung der Wege einen sensibleren Umgang mit den Wegen und mutmaßt, die Kosten der Unterhaltung lägen für die Landwirte unter denen für die Unterhaltung beauftragter Firmen. Kritisch sieht er die Aufgabe der Hoheit über die Sandwege, weil dadurch ggf. auch der ökologische Wert insbesondere der Seitenbereiche durch bspw. Einbringung schädlicher Stoffe beeinträchtigt werden könne. Auch er spricht sich gegen die vorgeschlagene Beschlussempfehlung und für Gespräche mit den Landwirt*innen aus.

 

RH Korte unterstützt den Beschlussvorschlag und weist darauf hin, in früheren Zeiten sei eine Pflege solcher Wege durch Landwirt*innen die Regel gewesen. Nach Übergang dieser Pflicht auf die Gemeinde habe sich der landwirtschaftliche Fuhrparkt teilweise zu recht großen Fahrzeugdimensionen entwickelt, der einerseits Zeitersparnisse für die Landwirt*innen bedeute, andererseits jedoch die Wege erheblich mehr schädige, weshalb die vorgeschlagene Beteiligung der Landwirt*innen nachvollziehbar sei. Für die Landwirtschaft berge eine solche Regelung im Übrigen die Chance, ihr Image in der Öffentlichkeit aufzuwerten.

 

RF Meyer-Oltmer ist der Auffassung, nicht alle Landwirt*innen würden sich unverantwortlich verhalten oder Gewichtsbeschränkungen nicht beachten. Ihrer Ansicht nach ist die Herangehensweise falsch, besser wäre unter Beachtung der detailliert dargestellten Kosten und der tatsächlich in Frage kommenden Wege Gespräche mit den Landwirt*innen zu führen und die Angelegenheit sodann erneut in den Gremien zu beraten.

 

RH Bekaan spricht sich deutlich für die Beschlussempfehlung aus. In Anbetracht der in der Diskussion vorgebrachten Argumente stelle sich nun die Frage, ob zunächst Gespräche mit den Landwirt*innen geführt werden könnten, um sodann in der Herbstsitzung des Straßen- und Wegeausschusses erneut über die vorgelegte Beschlussempfehlung zu beraten und eine Neuregelung mit Wirkung vom 01.01.2022 in Kraft zu setzen, auch wenn die Kosten für 2021 sodann bei der Gemeinde verblieben. Diese Vorgehensweise böte allen Seiten ausreichend Zeit für Kommunikation.

 

FBL Torkel sieht eine Chance in der vorgeschlagenen Vorgehensweise, solange aus der Politik ein einheitliches Meinungsbild gespiegelt werde. Derzeit entnehme er der Diskussion durchaus unterschiedliche Ansichten. Für eingehendere Gespräche mit Vertreter*innen der Landwirtschaft gelte es sodann, einen digitalen Weg zu finden. Ergebnisse könnten sodann im nächsten Straßen- und Wegeausschuss vorgestellt werden.

 

RF Meyer-Oltmer stellt im Falle einer einvernehmlichen Regelung mit den Landwirt*innen die Zustimmung ihrer CDU-Fraktion zur dann vorgestellten Neuregelung in Aussicht.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden von AV Vehndel vorgetragenen geänderten