Nach Kenntnisstand RH Krallmanns gibt es für den Staatsforst Wildenloh keinen Ordnungsdienst der Verwaltung, was angesichts vieler freilaufender Hunde, die nicht nur für die Fauna, sondern auch für die im Wildenloh betreuten Kindergartenkinder eine Gefahr darstellten, bedauerlich sei. Seiner Auffassung nach müsse hier deutlicher auf die Einhaltung der Anleinpflicht hingewirkt werden.

 

BMin Lausch stellt klar, es gebe einen aktiven Ordnungsdienst in Person eines Verwaltungsmitarbeiters für den Außendienst, der jedoch nicht zu jeder Zeit überall Dienst tun könne, aber regelmäßig auch die Umstände im Wildenloh prüfe. Daneben seien zwei weitere Mitarbeitende im Innendienst für Ordnungsangelegenheiten zuständig. Hierüber sei erst kürzlich in der NWZ berichtet worden.