Beschluss:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 22.02.2021 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2022 – 2024 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 

 


Anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) erläutert FBL Pannemann die wesentlichen Eckdaten des Haushaltsplanentwurfs und weist insbesondere darauf hin, das angenommene ordentliche Ergebnis für das HH-Jahr 2024 falle gegenüber den Vorjahren deutlich wieder ab, weil die Hebesatzsatzung nur für drei Jahre (2021 bis 2023) gelte. Für die Jahre 2022 bis 2024 seien insgesamt Kredite von rd. 9,5 Mio. € eingeplant. Die Orientierungsgröße für den Werteverzehr und die Erwirtschaftung der ordentlichen Tilgungsleistungen sei der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit. Dieser zeichne sich  für das laufende Haushaltsjahr aufgrund der angehobenen Hebesätze recht positiv ab, für die Folgejahre sei die Prognose dagegen durchwachsen. Für 2022 und 2024 könne nach heutigem Stand der Werteverzehr und die ordentliche Tilgungsleistung nicht vollständig erwirtschaftet werden, da insbesondere durch die notwendigen erhöhten Kreditaufnahmen auch die Tilgungsleistungen stiegen. Ggf. müsse zudem aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Unwägbarkeiten im laufenden Haushaltsjahr noch einmal über eine Nachsteuerung des Haushalts nachgedacht werden.

 

RH Brunßen merkt an, heute werde nicht über die Kreditaufnahmen der Folgejahre entschieden, sondern über den Haushalt für das laufende Jahr einschließlich des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum. Dies bestätigt FBL Pannemann und stellt nochmals klar, der Haushalt 2021 beinhalte keine Kreditaufnahmen. Hierüber sei in den kommenden Jahren zu entscheiden. Dennoch seien die geplanten Kreditaufnahmen der nächsten Jahre Grundlage für die Finanzierung der umfangreichen Investitionsmaßnahmen des  Finanzplanungszeitraumes. 

 

RH Brunßen führt namens seiner CDU-Fraktion aus, in den letzten Monaten sei bereits sehr ausführlich über den Haushalt 2021 debattiert worden. In diesem Zuge sei gegen die Auffassung seiner Fraktion die Hebesatzsatzung verabschiedet worden, was durch einen diesjährigen Verzicht auf Grunderwerb hätte vermieden werden können. Dennoch werde seine Fraktion dem vorliegenden Beschlussvorschlag zustimmen, um handlungsfähig zu bleiben und dringend notwendige Investitionen tätigen zu können.

 

Für die SPD-Fraktion weist RF Taeger darauf hin, nachweislich seien die Steuerkraft und Liquidität der Gemeinde Edewecht zuletzt zu niedrig gewesen, weshalb eine Kurskorrektur notwendig geworden sei. Die Mehrheit des Edewechter Rates sei daher seiner Verantwortung durch die Anhebung der Hebesätze nachgekommen. Es sei erfreulich, dass nun alle Fraktionen gemeinsam an weiteren Schritten zur Haushaltskonsolidierung arbeiteten. Der vorliegende Haushaltsplanentwurf setze die richtigen Schwerpunkte und erlaube bspw. die Einwerbung von Fördermitteln des Bundes zur Sanierung der Heinz zu Jührden-Halle, wodurch die erforderlichen Eigenmittel deutlich gesenkt werden könnten. Infolge dieser Sanierung könne zudem auch ein zeitnaher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden. Positiv sei auch die im Vergleich zu den Vorjahren etwa gleichbleibende Größenordnung der sonstigen Sanierungsmaßnahmen, wodurch Verstärkungen der Problematiken durch weitere Aufschübe vermieden werden könnten. Der im Haushaltsplanentwurf geplante Ankauf von Flächen finde die Unterstützung ihrer Fraktion, weil hierdurch die Handlungsfähigkeit und aktive Steuerung der künftigen Entwicklung der Gemeinde gesichert werden könne. Insgesamt sei der Haushalt sicherlich weiterhin unter den Unwägbarkeiten der Coronakrise zu betrachten und müsse daher nicht als starres Konstrukt, sondern als Rahmen verstanden werde, der mit den letztlich tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zu einem möglichst optimalen Ergebnis führen solle. Hierfür sei eine gute Zusammenarbeit aller Fraktionen mit der Verwaltung vonnöten. Ihre Fraktion stimme dem Beschlussvorschlag zu.

 

Namens der UWG-Fraktion dankt RH Apitzsch zunächst der Edewechter Bürgerschaft, die durch ihre Steuern den vorgelegten Haushaltsentwurf erst ermöglichten und stimmt dem Beschlussvorschlag zu. Bzgl. der Steuererhöhungen könne er nicht nachvollziehen, weshalb die CDU-Fraktion trotz gemeinsam beschlossener großer Investitionen immer wieder ihre Ablehnung herausstelle. Dies erscheine ihm feige und populistisch. Er weist darauf hin, in den letzten Jahren seien u. a. auch die Ansprüche der Bevölkerung insbesondere im Kinderbetreuungs- und Schulbereich deutlich gestiegen. Beispielhaft bedinge auch die leider vermehrte Notwendigkeit von Bring- und Holzonen erhöhte finanzielle Mittel und auch die steigenden Anforderungen an den Klimaschutz müssten finanziert werden. Insofern müsse das Verhältnis gestiegener Anforderungen zu den dafür erhobenen Steuern ausgewogen sein. Im Übrigen habe die CDU-Fraktion in der Vergangenheit die Ausweisung von Baugebieten regelmäßig befürwortet, weshalb deren aktuelle Argumentation, auf den Ankauf von Flächen könne verzichtet werden, nicht nachzuvollziehen sei.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sieht auch RH Heiderich-Willmer die bereits beschlossene Steuererhöhung als sinnvoll und überfällig an, weil die gemeindliche Steuerkraft einerseits seit Jahren nicht mehr den Anforderungen bspw. der Kreisumlage entsprochen habe und andererseits die Stärkung der Finanzkraft nunmehr notwendig sei. Seine Fraktion hadere sicherlich mit dem vorgesehenen Grunderwerb, begrüße andere Positionen des Haushaltes wie bspw. auf Initiative seiner Fraktion aufgenommene Aspekte des Klimaschutzes und der Verkehrsentwicklung jedoch ausdrücklich. Insgesamt werde seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen und sehe einer alternativen Verwendung der für Grundstücksankäufe vorgesehenen Haushaltsmittel freudig entgegen.

 

Zum Wortbeitrag RH Apitzschs gibt RH Brunßen zu bedenken, einer Fraktion Populismus vorzuwerfen, nur weil diese zur Thematik der Steuererhöhungen eine andere fundierte Meinung vertrete als die übrigen Fraktionen, zeuge nicht von vertrauensvoller demokratischer Zusammenarbeit. Es könne selbstverständlich immer über unterschiedliche Auffassungen diskutiert werden, dies aber respektvoll. Bzgl. der Haltung seiner Fraktion zur Ausweisung von Baugrundstücken habe seine Fraktion auch dabei immer konstruktiv mitgearbeitet und u. a. darüberhinausgehende Aspekte z. B. zu damit einhergehenden Infrastrukturproblematiken hinterfragt und nicht bedenkenlos jeder Ausweisung zugestimmt.

 

Alle Fraktionen danken der Verwaltung einhellig für die im Zusammenhang mit der Haushaltsplanung geleistete Arbeit.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden