Beschluss:

Der Entwurf der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) nebst der zugehörigen Anlage Gebührentarif zu § 4“ wird in der vorgelegten Form beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland bekannt zu machen.

Die Ortsbrandmeister werden von der Verwaltung über Rechnungsstellungen informiert.

 

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Sander und dessen Hinweis, in § 2 Abs. 1 Satz 2 müsse es korrekt heißen: „Zu den freiwilligen Einsätzen nach Nr. 6 gehören insbesondere…“, bittet RH Hilgen, die Ortsbrandmeister über alle einschlägigen Rechnungsstellungen in Kenntnis zu setzen. RF Taeger ändert diese Bitte in einen Antrag, die Beschlussfassung um eine zwingende Inkenntnissetzung der Ortsbrandmeister zu ergänzen.

 

In der anschließenden Diskussion wird intensiv über mögliche Auswirkungen der Ausführungsbestimmungen zur Satzung diskutiert. Insbesondere die Kann-Bestimmung zur Zahlungspflicht bei Tierrettungen und die möglicherweise hohen Kosten für örtliche Vereine bei Inanspruchnahme freiwilliger Leistungen der Feuerwehren z. B. für Feste bereiten Sorge. Verwaltungsseits wird dafür plädiert, die Satzung heute zu beschließen und die Ausführungsbestimmungen in der vorliegenden Form anzuwenden. Im Verlauf der Zeit werde sicherlich deutlich, wo Anpassungen geboten seien.

 

Sodann lässt RV Gröber über den Änderungsantrag RF Taegers, den Beschlussvorschlag um die Pflicht zur Benachrichtigung der Ortsbrandmeister über Rechnungsstellungen zu ergänzen, abstimmen. Dieser Antrag findet bei einer Enthaltung die einstimmige Zustimmung des Rates.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden ergänzten