Beschluss:

Die Gemeinde Edewecht bekundet ihr ernsthaftes Interesse an einer Beteiligung an der EWE Netz GmbH über die kommunale Beteiligungsgesellschaft. Die Verwaltung wird daher beauftragt, die weiteren Schritte zur Beteiligung der Gemeinde Edewecht an der EWE Netz GmbH bzw. deren Beteiligungsgesellschaft vorzubereiten. Hierzu zählt neben der Prüfung des Konsortialvertragsentwurfes und des Beteiligungsvertragsentwurfes auch die Bereitstellung der erforderlichen Finanzmittel im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes.  


GVOR Torkel erörtert anfangs das Beteiligungsmodell der EWE, welches allen Kommunen angeboten werde, mit denen bereits aktuell ein Konzessionsvertrag bestehe. Den Kommunen werde so die Möglichkeit geschaffen, sich an der EWE Netz GmbH über die vorgeschaltete Kommunale Netzbeteiligung Nordwest GmbH & Co KG (KNN) zu beteiligen. In 2013 könne ein Anteil von 4,9 % gezeichnet werden, was einer Beteiligung von rund 865.000 € entspreche. 2018 bestehe die Möglichkeit, den Anteil auf 25,1 % zu erhöhen, was zu einer finanziellen Gesamtbeteiligung von 4,45 Mio. € führe.

 

GVOR Torkel betont, dass der Einfluss auf das operative Geschäft zwar marginal sei, sich jedoch den Kommunen so die Möglichkeit auf Gehör biete.

 

Bis 2018 sei eine Dividende von 4,75 % garantiert. Dies würde zu einem Jahresertrag von rund 41.000 € führen. Danach erfolge eine Neuberechnung. Sollte dies zu einer niedrigeren Dividende als der Früheren führen, würde dieser finanzielle Nachteil auch durch die EWE AG angemessen kompensiert. Es werde derzeit noch geprüft, ob die anfallenden Kapitalertragssteuer von rund 6.500 € jährlich mit den Verlusten aus einem dauerhaften defizitären Betrieb „verrechnet“ werden könne (bspw. Frei- und Hallenbad).

 

Ferner führt GVOR Torkel aus, dass durch die Beteiligung theoretisch auch ein Verlust entstehen könne. Die Haftung sei auf das eingezahlte Kapital beschränkt. Angesicht der für dieses Szenario getroffenen Regelungen, sei das Risiko jedoch überschaubar.

 

Abschließend stellt GVOR Torkel dar, dass es sich bei der heutigen Beschlussfassung um eine Absichtserklärung handele und noch nicht um den endgültigen Beschluss über die Beteiligung an der KNN.

 

BM Lausch hält die Beteiligung für eine gute Chance, aktiv an der Infrastrukturgestaltung mitzuwirken und bittet die anwesenden Ratsmitglieder um ihre Zustimmung die Beteiligung weiter prüfen zu können. Die EWE trage mit der Gründung eines solchen Unternehmens auch der Kritik durch die Kommunen Rechnung.

 

RH Dr. Fittje bittet darum, im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss am 12.08.2013 über die Entwicklung der Planungen und Berechnungen zu berichten.

 

RH Heiderich-Willmer hält das Beteiligungsangebot der EWE für unattraktiv. Die in Rede stehenden Beträge könnten vergleichsweise besser genutzt werden, um akute Aufgaben zu bewältigen, wie beispielsweise den Abbau des vorhandenen Sanierungsstaus. Zudem böten die Beteiligungsrechte kaum Einflussmöglichkeiten auf das operative Geschäft.

 

RH Apitzsch moniert, dass die Vorbereitungszeit für ein solch umfangreiches Thema nicht ausreichend gewesen sei. Es sei zudem offensichtlich, dass die EWE die Beteiligungsgesellschaft gegründet habe, um ihr Kapital zu erhöhen. Gründe für die Notwendigkeit der Kapitalerhöhung seien jedoch nicht genannt worden. Aus diesen Gründen sei es angebracht, das Thema wie vorgesehen im Wirtschafts- und Haushaltsausschuss genauer zu beleuchten.

 

Es wird von RH Brunßen darauf hingewiesen, dass es sich beim heutigen Beschluss zunächst um eine Interessenbekundung handele. Dass die Thematik vor einem eventuellen Beschluss über die tatsächliche Beteiligung im Haushalts- und Wirtschaftsausschuss noch einmal intensiver vorbereitet wird, betrachtet RH Brunßen ebenfalls als erforderlich. Darüber hinaus sei zu beachten, dass durch die zu erwartende Rendite Investitionen getätigt werden könnten, was für eine Beteiligung spräche.

 

Als Gründe für die Kapitalerhöhung nennt BM Lausch die Erhöhung der Eigenkapitalquote, die auch zur Stärkung und Sicherung der EWE diene. Zusätzlich soll das so gewonnne Kapital für den Netzausbau bzw. die Netzsanierung genutzt werden.

 

Nach einer abschließend Zusammenfassung durch RV Hohnholz fasst der Rat folgenden