Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht regt an, dass der Landkreis Ammerland ein Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes für den Bereich Portsloger Büsche im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durchführt.

 

 


RH Erhardt erläutert den Antrag und verweist u. a. auf entsprechende zurückliegende Beratungen im Arbeitskreis Freiraumkonzept und die Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms mit der Feststellung der Naturschutzwürdigkeit der Portsloger Büsche. Dieser Naturschutzwürdigkeit solle nun durch den Antrag beim Landkreis auf Unterschutzstellung dieses Bereiches mehr Gewicht gegeben werden.

 

Schützenswert, so RH Erhardt weiter, seien in diesem typischen Ammerländer Wald auf einem Geestrücken mit Lehmboden, der die Feuchtigkeit gut halte und reiche Wachstumsbedingungen biete, insbesondere das alte Laubgehölz und Frühjahrsblüher, die auf sonst vorherrschenden trockeneren Böden nicht so gut gediehen. Auch der auf der Karte blau gekennzeichnete Geestbach „Espergöhler Bäke“ sei als einziger seiner Art in Edewecht besonders schützenswert. Direkt südlich an die Portsloger Büsche anschließend befinde sich zudem das Landschaftsschutzgebiet um die Tonkuhle, wodurch der naturschützende Aspekt noch erweitert werden könne.

 

RH Dr. Fittje gibt zu bedenken, die Gemeinde könne dem Landkreis nur signalisieren, dass die Einrichtung eines Naturschutzgebietes in diesem Bereich begrüßt werde. Weitere Einflussmöglichkeiten bestünden nicht. Zu bedenken sei aber, dass der in Rede stehende Bereich überwiegend in Privateigentum stehe und daher die privaten Eigentümer*innen zwingend in die Entscheidungsfindung einzubeziehen seien.

 

Für die UWG-Fraktion unterstützt Grundmandatar Apitzsch den vorliegenden Antrag. Selbstverständlich seien die Einlassungen RH Dr. Fittjes korrekt, sprächen jedoch grundsätzlich nicht gegen ein solches Ansinnen, weil Naturschutz nicht von privaten oder kommunalen Eigentumsverhältnissen abhängig gemacht werden dürfe. Bspw. befänden sich auch die großen Naturschutzflächen im Fehnemoor in privatem Eigentum. In Anbetracht eines nicht immer sorgsamen Umgangs mit schützenswerten Naturarealen empfinde er ein deutliches Signal der Gemeinde Edewecht an den Landkreis Ammerland zur Unterschutzstellung der Portsloger Büsche als richtig und wichtig. In der Vergangenheit hätten die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen Anträge gestellt, neue Waldflächen anzulegen, hier böte sich die Chance eine vorhandene Waldfläche zu erhalten.

 

RH von Aschwege schließt sich seinen Vorrednern an und signalisiert seine Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

 

Abschließend formuliert FBL Torkel folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Edewecht regt an, dass der Landkreis Ammerland ein Verfahren zur Ausweisung eines Naturschutzgebietes für den Bereich Portsloger Büsche im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes durchführt.

 

Auf Nachfrage AV Bischoffs stellt er klar, eine Beteiligung der betreffenden Flächeneigentümer*innen sei gesetzlich vorgesehen und müsse daher nicht gesondert gefordert werden.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden