Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Geräte gem. der Anträge 1 bis 6 der Vorlage über den DigitalPaktSchule zu beschaffen. Das Budget „Jährliche Zuwendung zur Ausstattung der Schulen“ wird für die vorliegenden Anträge nicht in Anspruch genommen.

 


FBL Sander erläutert die Vorlage und weist besonders darauf hin, die beantragten Geräte entsprächen nicht dem eigentlichen Verwendungszweck dieses Budgets und könnten grds. über den Digitalpakt oder aufgrund des neu aufgelegten Bundesprogramms zur Bereitstellung digitaler Endgeräte für Leistungsbeziehende beschafft werden. Es sei nun zu entscheiden, ob allen aufgeführten Anträgen stattgegeben werden solle, oder nur dem Antrag der Astrid Lindgren-Schule für einen Teil der beantragten Geräte und der GOBS Friedrichsfehn für alle beantragten Geräte, die dem Verwendungszweck des Budgets entsprechen.

 

In der anschließenden intensiven Diskussion werden insbesondere die Aspekte einer Beschaffung der beantragten Geräte im Rahmen des Digitalpaktes, die nach FBL Sanders Ausführungen nur bei Vorhandensein eines Medienbildungskonzeptes möglich ist, und einer schnellen Versorgung der Schulen mit den beantragten Geräten unabhängig von den Fördermöglichkeiten des Digitalpaktes eingehend kontrovers erörtert. Die fehlende Einplanung der beschlusskonform jährlich bereitzustellenden 20.000 € zur Ausstattung der Schulen mit darstellenden Mitteln in den aktuellen Haushaltsplanentwurf wird von den Ausschussmitgliedern mit Irritation zur Kenntnis genommen. Verwaltungsseits wird darauf verwiesen, die Ausgestaltung der Haushaltsplanung und damit die Verwendung der vorhandenen finanziellen Mittel unterliege letztlich der Entscheidungshoheit des Rates. Bzgl. der ausgewiesenen Kosten der beantragten Geräte weist FBL Sander auf Nachfrage darauf hin, leider würden günstige Preise für Privatkunden öffentlichen Auftraggebern in der Regel nicht angeboten. Mengenrabatte würden jedoch, soweit möglich, pro Schule in Anspruch genommen. Schulübergreifende Bestellungen zur Erreichung von Mengenrabatten gestalteten sich aufgrund unterschiedlicher Anforderungen und Konstellationen dagegen schwierig und würden auch nicht gefordert. Darüber hinaus variierten Preise insbesondere im digitalen Bereich fast täglich, weshalb die Anträge jeweils geschätzte Kosten enthielten. Abgerechnet würden schlussendlich selbstverständlich jeweils die tatsächlich angefallenen Kosten bis zur maximal möglichen Höhe. FBL Sander weist an dieser Stelle deutlich darauf hin, mobile Endgeräte könnten nach der geltenden Richtlinie erst dann über den Digitalpakt abgerechnet werden, wenn vorab die erforderliche Infrastruktur geschaffen worden sei.

 

RF Taeger bittet die Verwaltung, zu prüfen, ob durch Sammelbestellungen der Gemeinde als Schulträger ggf. günstigere Preise zu erzielen sind.

 

RH Frahmann beantragt, das Budget in Höhe von 20.000 € im Haushalt 2021 einzuplanen, um den Schulen ohne Medienbildungskonzept ggf. Mittel zur Verfügung stellen zu können. RH Kuhlmann präzisiert, über die gestellten Anträge könne erst entschieden werden, wenn der Haushalt aufgestellt sei. Hierzu führt BMin Lausch aus, werde heute die Bewilligung der Anträge vorgeschlagen, müsse sodann der Verwaltungsausschuss in seiner nächsten Sitzung über die Aufnahme der Mittel in den aktuellen Haushalt entscheiden. 

 

SGL Schöbel präzisiert in Anbetracht der ausführlichen Diskussion, Geräte könnten im Rahmen des Digitalpaktes durchaus auch beschafft werden, bevor ein gültiges Medienbildungskonzept vorliege, solange im vorgesehenen Förderzeitraum überhaupt ein gültiges Konzept erstellt werde. In dem Fall sei es möglich, die vorab beschafften Geräte auf das zustehende Kontingent anzurechnen. Einziges Risiko sei in diesem Fall der Verbleib der Kosten bei der Gemeinde Edewecht, sollte von den betreffenden Schulen bis zum Ende des Förderzeitraums kein gültiges Medienbildungskonzept vorgelegt und somit kein Anspruch auf Mittel aus dem Digitalpakt ermöglicht werden. Dieses Risiko schätze er jedoch als sehr gering ein, weil alle Schulen bereits an den Konzepten arbeiteten und mit einem Abschluss dieses Prozesses im vorgegeben Zeitrahmen gerechnet werden könne. Könne in Einzelfällen künftig abgesehen werden, dass die Erstellung des Konzeptes entgegen der derzeitigen Einschätzung nicht im vorgesehenen Zeitraum gelinge, könne immer noch mit Hilfe externer Fachkräfte Unterstützung angeboten und die Fertigstellung sichergestellt werden.

 

Aus der Ausschussmitte wird angeregt, die Schulleitungen mögen sich gegenseitig unterstützten und dadurch insbesondere kleineren Schulen mit weniger Stundenkapazitäten für die Aufgabe Hilfestellung geben.

 

BMin Lausch entnimmt den Diskussionen zum vorangegangenen Tagesordnungspunt ebenso wie zu diesem, die Verwaltung solle durch Gespräche mit den Schulen feststellen, weshalb einige Schulen ihre Medienbildungskonzepte noch nicht erstellt haben und ggf. gemeinsam mit den Schulen nach Lösungsmöglichkeiten suchen, damit sodann über den Digitalpakt Anträge gestellt werden können und nimmt dies als Arbeitsauftrag für die Verwaltung an. Sie weist jedoch ausdrücklich darauf hin, sowohl personell als auch inhaltlich sei die Verwaltung nicht in der Lage, Medienbildungskonzepte für die Schulen zu erstellen.

 

Aufgrund der Ausführungen SGL Schöbels tendiert der Ausschuss einhellig dafür, die jährlichen Eigenmittel von 20.000 € so lange einzufrieren, wie erforderliche Geräte über den Digitalpakt beschafft werden könnten. FBL Sander weist ausdrücklich darauf hin, in der ursprünglichen Fassung der Richtlinie zum Digitalpakt seien lediglich 25.000 € je Schule für mobile Endgeräte vorgesehen und dass deren Beschaffung nach dieser erst möglich sei, nachdem die notwendige Infrastruktur für die Nutzung dieser Geräte errichtet und zuvor alle weiteren Geräte angeschafft worden seien. Trotz zwischenzeitlicher Modifizierungen dieser Regelung sei derzeit nicht klar, ob eine Anschaffung digitaler Endgeräte vor Bestehen der notwendigen Infrastruktur abrechnungsfähig sei. SGL Schöbel ergänzt, die notwendigen Access-Points seien mittlerweile gesetzt und seitens des Kultusministeriums sei bei Beginn der Pandemie mitgeteilt worden, die 25.000 € je Schule für digitale Endgeräte dürften bereits jetzt ausgegeben werden.

 

Letztlich unterbreitet der Ausschuss dem Verwaltungsausschuss folgenden