Nach Erläuterung der Vorlage durch FBL Sander bittet RF Taeger namens ihrer SPD-Fraktion um Auskunft, wann mit einschlägigen Anträgen der Schulen gerechnet werden könne. Hierzu führt FBL Sander aus, Geld aus dem Digitalpakt werde nur ausgezahlt, wenn für die entsprechenden Schulen die geforderten Medienbildungskonzepte vorlägen. Schulträger könnten auch vorab Mittel beantragen, trügen dann allerdings das Risiko, die Kosten nicht aus dem Digitalpakt erstattet zu bekommen, wenn nicht in einem bestimmten Zeitrahmen die erforderlichen Konzepte nachgereicht würden. Für die GOBS Friedrichsfehn und die Edewechter Oberschule seien die Konzepte fertig gestellt. Das Konzept der Astrid Lindgren-Schule liege im Entwurf vor. Die dazu gestellten Anträge passten jedoch nicht zum Konzeptentwurf, weshalb dieser noch einmal überarbeitet werden müsse. Von den Grundschulen lägen bisher noch keine Konzepte vor. Hierbei sei zu bedenken, dass die kleineren Schulen nur über eine geringe Kapazität von Personalstunden zur Erstellung der Konzepte verfügten und derzeit pandemiebedingt ohnehin stark in Anspruch genommen seien. Die über das Land bereitgestellten Medienberater*innen seien allerdings aus eigener Erfahrung nicht zu erreichen. Dass die Anforderungen an die Konzepte sehr überfrachtet und zudem nicht an die aktuelle Situation angepasst seien, erschwere die Erarbeitung noch weiter.

 

RF Taeger kann die vorgetragenen Argumente nachvollziehen, bedauert jedoch, dass hierdurch vielen Schüler*innen dauerhaft Nachteile entstünden. Es müsse daher alles daran gesetzt werden, alle erforderlichen Schritte zur bestmöglichen Unterrichtsgestaltung abzuarbeiten. Insofern könnten zumindest erforderliche Geräte beschafft werden und die entsprechenden Konzepte sodann nachgereicht.

 

RH Frahmann stellt fest, keine Schule dürfe digital abgehängt werden. Bestehe diese Gefahr, müsse unbedingt gehandelt werden. FBL Sander gibt seiner Auffassung Ausdruck, das Land sei in der Pflicht, nicht nur finanzielle Mittel bereitzustellen, sondern auch abseits der Digitalisierung durchdachte Unterrichtskonzepte vorzulegen und optimale Voraussetzungen in allen Bereichen zu schaffen.

 

Auf AV Hohnholz´ Frage nach praktischen Möglichkeiten der Hilfestellung insbesondere für die kleineren Schulen bspw. in Form von Fachkraftstunden oder Ideen weist FBL Sander noch einmal darauf hin, hierfür seien die Medienberater*innen des Landes vorgesehen, die jedoch leider nicht erreichbar seien. Es würden aber weitere Gespräche mit den Schulleitungen geführt zur Feststellung der Gründe, aus denen die Konzepte noch nicht vorliegen. Mutmaßlich seien diese jedoch pandemiebedingt und somit weitere Fragen oder Vorschläge derzeit nicht zielführend. FBL Sander betont an dieser Stelle, der Digitalpakt gelte noch einige Jahre, weshalb übereilter Aktionismus nicht angebracht sei.

 

Frau Konen-Witzel berichtet auf Wunsch aus der Ausschussmitte, an ihrer Schule sei früh mit der Erarbeitung des Konzeptes begonnen worden und dieses werde gelebt. Seitens des Landes sei eine Schulungsplattform installiert worden, die den Lehrkräften online Fortbildungen biete. Kleinere Schulen hätten keine ausreichenden Kapazitäten für eine ebenso schnelle Konzepterarbeitung gehabt. Sie begrüße daher die Anregung, den kleineren Schulen Unterstützung zur Konzepterstellung anzubieten.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der