Zunächst erläutert FBL Sander die Vorlage. In der anschließenden Aussprache teilt SGL Schöbel auf RF Taegers Nachfrage, ob durch die angeschafften Leih-Endgeräte der angemeldete Bedarf der Schulen gedeckt werden konnte, mit, gewünscht seien von den Schulen insgesamt rd. 220 Geräte, angeschafft worden seien 176. FBL Sander führt weiter aus, das Sofortausstattungsprogramm des Bundes habe nicht ausreichend präzisiert, für wen und für welche Zwecke die Geräte letztlich gedacht sein sollten. Hauptzielgruppe seien aber offensichtlich Kinder von Leistungsbeziehenden. Leistungsbeziehende hätten seit rd. einem Monat darüber hinaus die Möglichkeit Mittel für eigene IT-Endgeräte für einen Betrag von max. 350 € zu beantragen, wenn eine entsprechende Bestätigung der Schule über die Unmöglichkeit zur Ausleihe eines solchen Gerätes vorliege. Entsprechende Anträge lägen bereits vor. Wie aus dem Bereich der Astrid Lindgren-Schule kommuniziert wurde, sei es erfreulicherweise offenbar möglich, für diesen Betrag eine gute Ausstattung einschl. Drucker zu beschaffen.

 

RF Garlichs-Kappmeier bittet um Auskunft, warum für den Grundschulbereich der Astrid Lindgren-Schule nur 17 Laptops beschafft wurden. FBL Sander führt aus, die Astrid Lindgren-Schule habe sich für ihre Schülerschaft bewusst gegen I-Pads und für Notebooks entschieden, weil diese für die dort beschulten Kinder durchweg besser zu handhaben seien. Das dafür vorhandenen Budgets hätte aufgrund der im Vergleich zu I-Pads höheren Einzelpreise sodann für 17 Geräte ausgereicht. Gewünscht worden seien 21 Geräte.

 

Auf RH Frahmanns Frage nach der Administration für die insgesamt 176 Geräte erläutert FBL Sander, die Zuständigkeit der Administration hänge von dem jeweiligen Förderprogramm, den Bestellenden und dem Nutzungszweck ab. U. U. sei diese Frage auch nicht geklärt. Zu dieser Frage wird eine Antwort zum Protokoll avisiert. BMin Lausch ergänzt, derzeit werde mit dem Land über die Kostenübernahme der Administration verhandelt, der Bund habe hierfür Gelder in Aussicht gestellt. Sobald hierzu eine Entscheidung gefallen sei, würden die Gremien unterrichtet.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

Die Administration der über die Richtlinie „Sofortausstattungsprogramm“ angeschafften mobilen Endgeräte obliegt nicht dem Schulträger.)

 

RH Krallmann bittet um einen Sachstand zum Thema Schnelltests einschl. der Kostenübernahme. FBL Sander führt aus, für die Bediensteten des Landes, z. B. Lehrkräfte, sei das Land zuständig. Diese hätten mittlerweile Berechtigungsscheine erhalten. Für das Personal der Schulträger würden derzeit noch Verhandlungen zwischen den Ländern und u. a. den Spitzenverbänden der kommunalen Arbeitgeber geführt. Zur praktischen Umsetzung gebe es verwaltungsseits bereits Überlegungen. Auf RH Krallmanns Bestreben, dem Schulpersonal unabhängig von noch ausstehenden Entscheidungen bereits jetzt Schnelltests anzubieten führt BMin Lausch aus, in den Kommunen würden Schnelltests bereits angeboten, diese dürften von der Lehrerschaft jedoch nicht in Anspruch genommen werden.

 

Frau Konen-Witzel berichtet, an ihrer Schule würden die Schnelltests morgen beginnen und sodann jeweils montags und mittwochs angeboten. Zum Thema Homeshooling weist sie darauf hin, der Einsatz der Gemeinde für die Beschaffung der mobilen Endgeräte sei sehr dankenswert, leider seien jedoch die Verbindungen oft nicht ausreichend für einen ordnungsgemäßen Unterricht. RH Reil vermutet, die Probleme beruhten weniger auf dem unvollständigen Breitbandausbau, sondern eher am jeweils eigenen WLAN, weshalb eine zentrale Lösung eher nicht in Betracht zu kommen scheine.

 

BMin Lausch weist darauf hin, zuständig für den Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur seien die Telekommunikationsanbieter. Von deren Seite seien in der Vergangenheit sicherlich manche technischen Schritte versäumt worden. Dennoch werde gerade in Edewecht derzeit der Glasfaserausbau deutlich vorangebracht und eine erhebliche Verbesserung der Verbindungsqualität, wenn auch leider nicht kurzfristig, in den Ammerlandgemeinden erwartet.

 

RH Urbanke bittet, in einigen Wochen einen Überblick zu bekommen, wieviel Prozent der Lehrerschaft die regelmäßig angebotenen Schnelltests nutzt. Hierzu gibt BMin Lausch zu bedenken, der Lehrkörper unterstehe dem Land Niedersachsen, weshalb mit einer solchen Auskunft nicht zu rechnen sei. Vielleicht bestehe bei einer Anfrage aus der Politik ans Kultusministerium Aussicht auf Erfolg.

 

Letztlich wird vom Ausschuss der