Beschlussvorschlag:

Das Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 194 „Lindendamm“ wird mit dem Ziel fortgeführt, der Gemeinde die vollumfängliche Nutzung ihres Geländeanteils als Wohnbaufläche zu ermöglichen.

 

 


1. GR Torkel erläutert die Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 2 zu diesem Protokoll) und weist insbesondere darauf hin, die Teilung des überplanbaren Gebietes beruhe auf der vertraglich vereinbarten privaten Absicht auf gewerbliche Nutzung (Mischgebiet) und der Möglichkeit einer Entwicklung von Wohnbauflächen durch die Gemeinde Edewecht. Aus emissionsrechtlichen Erwägungen in Anbetracht der Lage an einer Kreisstraße sei auch für das der Gemeinde Edewecht zustehende Areal ein gewisser Anteil als Mischgebiet auszuweisen, was jedoch der Ausweisung von ausschließlich Wohnbaugrundstücken nicht entgegenstehe, weil der durch ein Mischgebiet ausgelöste notwendige Anteil des Gewerbes durch die umfassende Nutzung der privaten Mischgebietsfläche als Gewerbegebiet vollumfänglich abgegolten sei. Mittlerweile habe die Eigentümerin der privaten Fläche in einem alternativen Planungswunsch mitgeteilt, sie wolle nur noch den vorderen, zur Straße belegenen Teil für Gewerbe nutzen, den hinteren überwiegenden Teil dagegen zu Wohnbauzwecken. Hierdurch würde ein gewisses planerisches Kontingent an Gewerbeflächen auf das der Gemeinde zustehende Areal übergehen und dort somit eine reine Wohnbaunutzung verhindert. Dies widerspreche den Zielen der Gemeinde, weshalb verwaltungsseits eine Alternative erarbeitet wurde, nach der der überwiegende Teil der privaten Fläche weiterhin gewerblicher Nutzung und nur ein untergeordneter hinterer Teil Wohnzwecken diene. Hierdurch verbliebe der gesamte notwendige gewerbliche Anteil der Mischgebietsfläche im privaten Bereich, wohingegen die Gemeinde Edewecht das ihr zustehende Gebiet komplett für Wohnbauzwecke vermarkten könne. Diese Veränderung bedürfe ausdrücklich keiner Planänderung sondern lediglich einer vertraglichen Anpassung.

 

Auf RH Kuhlmanns Nachfrage bestätigt 1 .GR Torkel, für die Erschließung der Wohnbebauung im privaten Teil des Bebauungsplanes sei sodann die Eigentümerin verantwortlich. Hierauf habe die Gemeinde keinen Einfluss. 

 

RH Bekaan merkt an, aus seiner Sicht ende die Ortschaft Osterscheps erst am Taxusweg, weshalb sich das Baugebiet noch innerhalb einer Ortschaft befinde und bzgl. der Erschließung entsprechend behandelt werden müsse. 1. GR Torkel korrigiert diese Ansicht. Das Plangebiet befinde sich an einer Kreisstraße zwar innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, nicht jedoch innerhalb der straßenrechtlich relevanten Ortsdurchfahrt. Nur im letztgenannten Fall bestehe die Möglichkeit einer Zuwegung zu einer klassifizierten Straße.

 

Abschließend weist 1. GR Torkel klarstellend darauf hin, die Vorgehensweise C der Beschlussvorlage habe nach dem derzeitigen Stand der Gespräche voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg. Die Variante A sei im Sinne der Alternative, wie in der Präsentation vorgestellt, zu verstehen. Solle der verwaltungsseits vorgeschlagenen Alternative nicht gefolgt werden, verbliebe leidglich Vorgehensweise B.

 

Auf RH Krügers Nachfrage berichtet 1. GR Torkel, die alternative Planung zu Vorgehensweise A sei bisher lediglich mit einem Vertreter der Eigentümerin besprochen. In den weiteren Schritten werde die Gemeinde darauf abzielen, die Nutzbarmachung für Wohnbauzwecke im gemeindlichen Areal vollumfänglich umzusetzen, sofern der Verwaltung dieser Auftrag gegeben werde. RH Krüger merkt an, für ihn käme, sofern Variante A nicht umgesetzt werden könne, Variante B nur in Betracht, wenn die gewerblichen Bereiche direkt an die Straße gelegt und die Wohnbebauung dahinter angesiedelt würden. 1. GR Torkel führt aus, für diesen Fall gebe es durchaus unterschiedliche Lösungen. Vordringlich solle aus Verwaltungssicht die Umsetzung der Variante A verfolgt werden, um das gesamte Areal der Gemeinde für Wohnbauzwecke einsetzen zu können.

 

RH Eiskamp gibt zu bedenken, könne Variante A nicht umgesetzt werden, liege es in der Hand der Gemeinde, das Verfahren gänzlich zu beenden. Mit der vorgestellten Alternative zu Variante A komme die Gemeinde Edewecht der Eigentümerin entgegen. Komme es diesbezüglich nicht zu einer Einigung, bestehe keine Verpflichtung ungünstigere Varianten zu vereinbaren. Dieser Ansicht stimmt 1. GR Torkel zu. Er entnehme der Diskussion, es solle lediglich die Variante A in der Fassung der vorgestellten Alternative weiterverfolgt werden. Insofern könne der Beschlussvorschlag entsprechend formuliert werden. Könne anschließend mit der Eigentümerin keine Einigung erzielt werden, werde die Sachlage sodann den Gremien wieder vorgelegt.

 

RH Kaptein bittet, das Verfahren möglichst rasch abzuschließen, weil Bauplätze in Osterscheps dringend benötigt würden.

 

Letztlich lässt AV Exner über die Variante A in der Fassung der vorgestellten Alternativplanung abstimmen und der Ausschuss unterbreitet dem VA folgenden