Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird grundsätzlich positiv bewertet, die Voraussetzung für weitere Überlegungen ist jedoch die Gründung eines entsprechenden Vereins.

 

 


Grundmandatar Krause erläutert seinen Antrag und führt ergänzend aus, sicherlich sei für die Nutzung von Kleingärten ein Verein Voraussetzung. Eine Vereinsgründung lohne sich jedoch erst, wenn auch entsprechende Grundstücke zur Verfügung stünden. Er habe im Übrigen bereits Unterstützungsangebote zur Vereinsgründung erhalten.

 

Aus der Ausschussmitte wird der Antrag grundsätzlich positiv bewertet. Bevor die Gemeinde jedoch bei der Suche nach geeigneten Flächen behilflich sei, müsse zunächst ein Verein gegründet werden, damit der Bedarf an solchen Flächen konkret erkennbar werde und zudem gemeinsam mit dem Verein die damit zusammenhängenden Aspekte geklärt werden könnten. Eine Anlegung von Kleingärten auf dem Areal des alten Sportplatzgeländes komme ausdrücklich nicht in Betracht, weil dieses Gelände neben einer verhaltenen Bebauung aus Finanzierungsgründen der Allgemeinheit zur Verfügung stehen solle, was bei privat genutzten Kleingärten nicht möglich sei.

 

1. GR Torkel weist ausdrücklich darauf hin, es sei nicht Aufgabe der Gemeinde, Organisation und Verwaltung einer Kleingartenanlage zu übernehmen. Allenfalls könne einem Kleingartenverein bei der Suche nach geeigneten Flächen Unterstützung angeboten werden. Ganz besonderes Augenmerk sei darauf zu richten, dass bauliche Anlagen wie z. B. Hütten ohne bauplanerische Begleitung in Kleingärten explizit nicht zugelassen seien. 

 

Unter den vorgenannten Aspekten unterbreitet der Ausschuss dem VA folgenden