Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Senioren wird mit dem Kinder- und Jugendausschuss zusammengelegt und künftig als Kinder- Jugend- und Sozialausschuss bezeichnet. Die Zahl der Ausschussmitglieder wird auf elf festgelegt.


RH Dr. Fittje erläutert eingangs, dass der Kinder- und Jugendausschuss und der Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie und Senioren sehr selten tagen. Die Fraktionen der SPD und der CDU sind zusammen der Überzeugung, dass durch eine Zusammenlegung der beiden Ausschüsse ein effizienterer Ausschuss gebildet wird.

 

Der neue Ausschuss soll den Namen „Kinder- Jugend- und Sozialausschuss“ erhalten und 11 Mitglieder haben.

 

RH Martens kritisiert die geplante Zusammenlegung und erkundigt sich nach den genauen Gründen, welche für eine Zusammenlegung sprächen. Durch die geplante Fusionierung könnte der Anschein erweckt werden, dass Kinder und Jugendliche mit Sozialfällen gleichgesetzt würden. Im Weiteren weist RH Martens auf die Problematik hin, dass beide Ausschüsse beratende Mitglieder hätten, die sodann auch sachfremden Themen zu beraten hätten. Zudem sieht er Probleme bei gemeinsamen Sitzungen mit dem Kindergartenausschuss der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde. Aus seiner Sicht müsste es deutlich mehr Themen geben, die in den Fachausschüssen beraten werden könnten und sollten. Wenn es um Effizienz ginge, müsse konsequenter Weise eine Überprüfung aller Ausschüsse erfolgen.

 

RH Brunßen erklärt, dass die Fraktion der CDU den Zusammenschluss der Ausschüsse unterstütze. Andere Kommunen behandelten diese Themenkomplexe bereits in einem gemeinsamen Ausschuss und es gebe von diesen Kommunen bisher keine negative Resonanz. Als positive Effekte der Zusammenlegung nennt RH Brunßen die schnellere Vorbereitung innerhalb der Themenbereiche und die Senkung von Verwaltungsaufwand.

 

RH Apitzsch stimmt den Ausführungen des RH Martens zu und beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse zu verweisen. Dieser Anträgt verfällt mehrheitlich der Ablehnung des Rates.

 

Im Anschluss an die Aussprache fasst der Rat folgenden