Beschlussvorschlag:

Dem zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 22.02.2021 vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 einschl. des Investitionsprogramms für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2022 – 2024 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 


Nach ausführlicher Erläuterung der Vorlage anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) durch FBL Pannemann führt FBL Torkel auf Nachfrage RH Dr. Fittjes aus, die im Haushaltsplanentwurf aufgeführten Kosten von rd. 280.000 € für die Instandsetzung des Regenwasserkanals Süderesch/Roggenkamp seien lediglich geschätzt, weshalb Abweichungen im Sinne von weiterem Handlungsbedarf und damit verbundenen höheren Kosten im Zuge der Umsetzung der Maßnahme durchaus möglich seien. Die angesetzten Beträge sollten zunächst dazu dienen, jeweils zusammenhängende Leitungsabschnitte zu sanieren. Die Maßnahme sei über einen Zeitraum von vier Jahren geplant und könne daher ggf. im Verlauf durchaus modifiziert werden. Auf weitere Nachfragen RH Dr. Fittjes teilt zunächst BMin Lausch mit, für 2021 sei der Ansatz für den Breitbandausbau im Vergleich zum Folgejahr so niedrig, weil zunächst noch im Kreisausschuss über die Vergabe und im Nachgang über den Zeitplan entschieden werden müsse, was vermutlich bedeute, dass im laufenden Jahr nur noch mit einem kleineren finanziellen Aufwand gerechnet werden könne, sofern die Gemeinde Edewecht überhaupt zeitnah berücksichtigt werde. FBL Pannemann führt aus, die von FBL Sander in der letzten Sitzung des Kinder-, Jugend- und Sozialausschusses vorgestellten dringenden baulichen Maßnahmen an der Kindertagesstätte Edewecht seien verwaltungsseits unter Berücksichtigung anderer dringender erscheinender Maßnahmen zunächst zurückgestellt und daher in den Haushaltsplanentwurf 2021 nicht aufgenommen worden.  

 

RF Taeger irritiert, dass im Vergleich zu anderen Positionen bei der Position „Inklusion“ jährlich nie eigene Mittel eingeplant, sondern immer nur Förderungen ausgewiesen würden. Hierzu wird verwaltungsseits ausgeführt, diese Position diene dazu, konkret akute Bedarfe bspw. bei der Aufnahme besonders hilfebedürftiger Kinder in kommunale Einrichtungen decken zu können. Die hierfür aufgewendeten Mittel würden sodann jeweils durch entsprechende Fördermittel vom Land Niedersachsen ausgeglichen, weshalb eigene Mittel letztlich nicht eingesetzt würden. Auf RF Taegers Nachfrage wird verwaltungsseits dargestellt, dass in der Vergangenheit lediglich kleinere Maßnahmen umgesetzt wurden.

 

(Anmerkung der Verwaltung:

In den letzten vier Haushaltsjahren ist lediglich eine Maßnahme mit einem Volumen in Höhe von rd. 3.600 € an der GOBS Friedrichsfehn umgesetzt worden.)

 

Auf RH Bischoffs Frage teilt FBL Pannemann mit, in der Position 21.041 sei die Maßnahme „Toilettenanlage Astrid Lindgren-Schule“ enthalten. Derzeit seien zu den Forderungen der Schule bzgl. der Toilettenanlagen noch einige Fragen zu klären. Sofern der angemeldete Bedarf letztlich bestätigt werde, stehe sodann das notwendige Geld im aktuellen Haushalt zur Verfügung. Ob in diesem Zuge auch besondere Toiletten für Diverse gebaut werden müssen, so FBL Pannemann auf AV Brunßens Frage weiter, hänge von den einschlägigen rechtlichen Vorgaben ab und sei bislang noch nicht bekannt.

 

Die Frage RH Dr. Fittjes, ob der Kaufpreis für das Grundstück an der Bahnhofstraße vom Investor mittlerweile gezahlt worden sei, wird verwaltungsseits verneint.

 

RH Heiderich-Willmer bittet unter Bezug auf die vorgestellten Änderungen der sogenannten Streichliste um Erläuterung, ob bspw. der Ankauf von Gewerbe- und Wohnbauflächen ohne die durch die Anhebung der Hebesätze ermöglichten Mehreinnahmen möglich wäre und wie die vorgestellten Planungen modifiziert werden müssten, wenn die vorgeschlagenen Veräußerungen des „Tafelsilbers“ keine politische Mehrheit fänden. Das Fazit, die Gemeinde lebe derzeit über ihre Verhältnisse lasse ihn zu dem Schluss kommen, im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung müsse unbedingt über die Streichung freiwilliger Leistungen debattiert werden.

 

FBL Pannemann führt zum Zusammenspiel von Mehrerträgen und Grundstücksankäufen aus, über den Finanzplanungszeitraum seien die ursprünglichen Ansätze nunmehr reduziert worden. Somit solle weniger Geld für Grundstücksankäufe ausgegeben werden, als noch vor der Verabschiedung der Hebesatzsatzung vorgesehen. In der vorliegenden Planung seien die Zahlen lediglich konkreter dargestellt. Insgesamt stehe die Planung zudem noch unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden VA- und Ratsbeschlüsse.

 

Zur Vermögensveräußerung führt FBL Pannemann aus, es bestehe durch die Planung eine gewisse Absicht, die für 2021 auch bereits einen gewissen Entwicklungsfortschritt aufweise, wie bspw. bzgl. des Grundstücks an der Bahnhofstraße, wodurch ein Großteil der Planung bereits Realität werde. Solle aus politischer Sicht die Planung anders gestaltet werden, müsse über Alternativen bzgl. des Investitionsprogramms und weitere Kreditmittel nachgedacht werden.

 

Es sei zutreffend, so FBL Pannemann weiter, dass über freiwillige Leistungen im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung intensiv diskutiert werden müsse.

 

RF Taeger empfindet den vorgelegten Entwurf als recht großzügigen Haushalt, der nicht auf einen Sparzwang hindeute, weshalb nun in den Konsolidierungsgesprächen wirklich über Einsparungen nachgedacht werden müsse. Der geplante Jahresüberschuss von knapp 1,3 Mio. € entspreche in etwa den vorgestellten Verkaufserlösen gemeindlichen Vermögens, was aus ihrer Sicht nicht zielführend sei, zumal in dieser Summe der Verkaufserlös für das Grundstück Bahnhofsstraße nicht enthalten sei. Das einzige nicht mehr benötigte und damit veräußerbare Vermögen sei ihrer Auffassung nach der abgängige Teil des ehemaligen Alten- und Pflegeheimes. Alle anderen Immobilien würden mit einem Verkauf nicht gleichzeitig auch die damit verbundenen Aufgaben beenden, was sodann Kosten an anderer Stelle oder in anderer Form auslöse. Sie stellt klar, eine evtl. Zustimmung ihrer SPD-Fraktion beinhalte aus vorgenannten Erwägungen ausdrücklich nicht ohne weitere Diskussion die Zustimmung zu den vorgestellten Vermögensveräußerungen. Die Quartierentwicklung Altes Stadion sei im Haushaltsplanentwurf angesichts der bisherigen Planungsentwürfe mit überraschend geringen 250.000 € Kosten angesetzt. Selbst unter Berücksichtigung weiterer 160.000 € für die Schaffung eines Kleinkinderbereichs sei die politisch gewollte Gesamtplanung für das Quartier nicht vollständig finanziell abgebildet. Ihre Fraktion wünsche zunächst eine komplette Planung aller zugehörigen Maßnahmen wie z. B. der Erweiterung des Bades und intensive Aussprachen über etliche weitere Maßnahmen, zumal die konjunkturelle Entwicklung durchaus weitere Einsparungen notwendig machen könne. Erfreulich sei, dass durch die Steuererhöhung notwendige Maßnahmen im Schulbereich, die Sanierung der Heinz zu Jührden-Halle und die Kompensation der entfallenen Kofinanzierung zur Dorfentwicklung möglich geworden seien.

 

Auch RH Heiderich-Willmer wertet für seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Steuererhöhung als gute Entscheidung. Dennoch müsse über Einsparungen bei freiwilligen Leistungen wie z. B. die Erweiterung des Bades nachgedacht werden. Insofern empfinde auch er den Haushaltsentwurf als sehr großzügig ausgestaltet.

 

RH Bischoff weist noch einmal ausdrücklich auf die Ablehnung seiner CDU-Fraktion zu den Steuererhöhungen hin. Aus Sicht seiner Fraktion hätte der Haushalt 2021 auch ohne diese Erhöhung gestaltet werden können. In der letzten Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses sei eine sogenannte Streichliste vorgelegt worden, die zwar nicht zur Abstimmung gestanden habe, leider jedoch sehr in den Mittelpunkt der Debatte gerückt worden sei. Er entspreche sicherlich der Ansicht aller Fraktionen, dass die Streichung bspw. der Sanierung der Toilettenanlage an der Astrid Lindgren-Schule oder Werkräume an der Edewechter Oberschule keine Einsparoption darstelle, wenn im Gegenzug der Ankauf von Bauland geplant werde. Im vorliegenden Haushalt werde nun das auch durch die von seiner Fraktion nach wie vor abgelehnten Steuererhöhungen eingenommene Geld sinnvoll und insbesondere für notwendige Baumaßnahmen an Schulen und für den Kleinkinderbereich im Bad verplant. Auch für den dringend notwendigen Ausbau der Oldenburger Straße und die Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung seien ausreichend Eigenmittel vorgesehen. Seine Fraktion habe zunächst aufgrund der Steuererhöhungen überlegt, sich bei der Beschlussfassung zum Haushalt zu enthalten, letztlich jedoch zu einer Zustimmung entschlossen, weil die Mittel vielen guten Projekten zugutekämen. Er erwarte eine solche Zustimmung auch von den anderen Fraktionen, die einhellig den Steuererhöhungen zugestimmt hätten.

 

Für die UWG-Fraktion signalisiert Grundmandatar Apitzsch grundsätzliche Zustimmung zum vorgelegten Beschlussvorschlag. Sicherlich gebe es Punkte wie z. B. den Ankauf von Gewerbeflächen oder das Fehlen konkreter Maßnahmen zum Klimaschutz und stattdessen die Einstellung eines Klimaschutzbeauftragten in Vollzeit mit hohen Personalkosten, die nicht die volle Unterstützung seiner Fraktion fänden. Auch hierzu wünsche er sich Diskussionen im Rahmen des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung. Ihn interessiere in diesem Zusammenhang, welche Maßnahmen die CDU-Fraktion ohne Steuererhöhungen streichen würde. Hierauf führt RH Bischoff aus, in dem Falle hätte seine Fraktion die Rückstellung des Ankaufs von Grundstücksflächen befürwortet. BMin Lausch erwidert auf Grundmandatar Apitzschs Nachfrage, im Rahmen der anstehenden Leader-Maßnahmen würden klimaschützende Aspekte unter Einwerbung von EU-Fördermitteln berücksichtigt.

 

RH Heiderich-Willmer bezieht sich auf die Erwartungshaltung RH Bischoffs, alle Fraktionen, die der Steuererhöhung zugestimmt hätten, müssten nun auch dem vorgelegten Haushalt zustimmen und weist darauf hin, es gehe beim vorgelegten Haushalt nun darum, wofür diese Mehreinnahmen eingesetzt werden sollten. Insofern sei eine Zustimmung nicht zwingend an die Zustimmung zur Anpassung der Hebesätze gekoppelt. Aus seiner Sicht sei im Übrigen die Einstellung des Klimaschutzmanagers eine sehr gute Entscheidung gewesen. Nach allem, was dieser Mitarbeiter bereits an anderer Stelle geleistet habe und für Edewecht leisten könne, verspreche er sich deutliche Impulse und Fortschritte für den Klimaschutz in Edewecht. Insgesamt werde er sich bei der heutigen Abstimmung namens seiner Fraktion seiner Stimme enthalten und die weitere Entwicklung bis zur finalen Entscheidung abwarten.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden