Beschluss:

  1. Benennung der Gemeindewahlleitung
    Gemäß § 9 Abs. 3 NKWG wird Herr Gemeindeverwaltungsrat Nico Pannemann zum Gemeindewahlleiter und Frau Gemeindeamtsinspektorin Petra Bohlen zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.
  2. Einteilung des Wahlgebietes
    Das Wahlgebiet wird nicht in zwei Wahlbereiche aufgeteilt.

 


Nach kurzer Erläuterung der Vorlage durch BMin Lausch fasst der Rat ohne Aussprache folgenden