Beschlussvorschlag:

Der ergänzend zu der Einladung zu der Sitzung des Betriebsausschusses Immobilienbetrieb Pflege Service Edewecht übersandte Entwurf eines Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2021 wird festgestellt.

 

Die Betriebsleitung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


BL Torkel erläutert die Vorlage und weist insbesondere darauf hin, im Vergleich zur ursprünglich übersandten Beschlussvorlage habe gestern eine aktualisierte Fassung mit höheren Kosten übersandt werden müssen. Nach einer Abstimmung zwischen Herrn Otte und den Fachbehörden müsse von Mehrkosten von etwa 250.000 € für die technischen Ausbaugewerke der Küche wie Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektrotechnik sowie für Küchenausstattung ausgegangen werden. Die Kosten für die Küche beliefen sich somit statt der bisher angesetzten 775.000 € auf nun rd.1.025.000 €. Diese Kostensteigerungen seien unabhängig von der Größe der Küche, die mit einer Kapazität für 150 Essen geplant sei. Diese Kostenentwicklung könne nun bedeuten, dass zur Refinanzierung über die Mieteinnahmen in Absprache mit Frau Dr. Hacke in den nächsten Jahren grds. über Selbstzahlerbeträge in moderatem Umfang nachgedacht werden müsse.

 

Auch bzgl. des Umbaus des Personal- und Verwaltungsbereiches seien die Kosten von 390.000 auf 430.000 € gestiegen, das Budget für Kleinanschaffungen für bewegliches Vermögen bzw. Ausstattungsgegenstände sei dagegen unverändert. Erstmals kalkuliert worden sei der Bereich Sondermaßnahmen in Höhe von rd. 395 T €, der zum einen den Teilabbruch der Altimmobilie links des ehemaligen Eingangsbereiches beinhalte und daneben auch den Einzug neuer Wände, die Schaffung eines Übergangsbereiches und einer Außentreppe für die bessere Erreichbarkeit des Kellers sowie den Einbau einer mobilen Trennwand in den alten Speisesaal, um hierdurch u. a. bei Bedarf einen Andachtsraum zur Verfügung stellen zu können, abdecke.

 

BL Torkel weist sodann besonders darauf hin, erstmals seien im Wirtschaftsplan Abschreibungen vorgesehen. Für den mit 74 Bewohnerzimmern fertiggestellten Trakt seien auch bereits für 2020 Abschreibungen gebucht worden. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Betrag je Bewohner*in, z. Zt. etwa 2016 € pro Monat, unabhängig vom Pflegegrad, dürfe erst im Nachhinein angepasst werden, weshalb analog des bei öffentlichen Förderdarlehen üblichen Verfahrens tilgungsfreie Anlaufjahre genutzt würden. Hierdurch bliebe der Tilgungsbetrag bis 2024 unverändert und werde erst angepasst, wenn die Küche fertig und damit die Maßnahme insgesamt umgesetzt sei.

 

Sodann unterbreitet der Betriebsausschuss ohne Aussprache dem Rat über den VA folgenden