Beschluss:

1. Der vorliegende Entwurf einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum zu erarbeiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


FBL Pannemann erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) die aktuelle Sachlage. Ein entscheidender Umstand der negativen finanziellen Entwicklung der Finanzlage sei die landesweit deutlich unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft der Gemeinde Edewecht, die eine hohe Abhängigkeit von den Schlüsselzuweisungen nach sich ziehe. Zwar lägen die Liquiditätsmittel Ende 2019 mit rd. 5,5 Mio. € und Ende 2020 voraussichtlich mit rd. 2,2 Mio. € noch im positiven Bereich, bedenke man dabei aber, dass monatlich rd. 3.5 Mio. € für laufende Ausgaben abflössen, sei klar, dass die Liquidität nicht mehr ausreichend gesichert sei. Bereits in diesem Jahr habe die Liquidität mit Kassenkrediten von zeitweise bis zu rd. 2,6 Mio. € über einen kumulierten Zeitraum von zwei Monaten gesichert werden müssen. Die für Ende 2021 erwartete Liquidität von rd. 1,5 Mio. € reiche somit keinesfalls mehr zur Deckung der laufenden Ausgaben aus. Aus diesem Grund sei verwaltungsseits die Anhebung der Hebesätze um jeweils 35 Prozentpunkte durch Verabschiedung der von der Haushaltssatzung entkoppelten Hebesatzsatzung vorgeschlagen worden. Hierdurch könnten jährlich rd. 1,1 Mio. € an Mehreinnahmen generiert werden. Die Erhöhung der Hebesätze sei zunächst für drei Jahre geplant und müsse sodann erneut beraten werden. FBL Pannemann betont, auch mit der vorgeschlagenen Erhöhung lägen die Hebesätze der Gemeinde Edewecht noch unter den niedersächsischen Durchschnittswerten. Einen ähnlichen finanziellen Effekt durch Einsparungen zu realisieren, sei äußerst schwierig und dann auch nur über einen längeren Zeitraum hinweg zu erzeugen. Insofern gebe es aus Sicht der Verwaltung keine echte Alternative zu den Anhebungen der Hebesätze. Die für 2021 in unvorhergesehener Höhe zufließenden Schlüsselzuweisungen seien ausdrücklich nur ein einmaliger und durch Hilfspakete anlässlich der Corona-Krise künstlich erzeugter Effekt, der keinesfalls auch für künftige Jahre eingeplant werden könne, auch wenn die Krise sicherlich noch längere Zeit andauern werde. Ungeachtet der vorgeschlagenen Beschlussfassung und der verhältnismäßig hohen Schlüsselzuweisungen im kommenden Jahr bestehe für den Finanzplanungszeitraum dennoch ein Kreditbedarf von 5 bis 6 Mio. € für das Investitionsprogramm, der dann aber immer noch nicht ausreiche, um alle ursprünglich für 2021 geplanten Maßnahmen zu finanzieren.

 

In der anschließenden Aussprache führt zunächst RH Brunßen namens seiner CDU-Fraktion aus, Unternehmende aus Edewecht seien enttäuscht, dass die geplante Anhebung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer nicht im Vorfeld kommuniziert worden sei. Seine Fraktion vertrete die Auffassung, dass der unterdurchschnittliche Hebesatz für Gewerbesteuer der wesentliche Wettbewerbsvorteil der Gemeinde Edewecht sei. Kommunen mit höheren Hebesätzen punkteten mit anderen Vorteilen, die die Gemeinde Edewecht nicht bieten könne. Werde die Hebesatzsatzung heute beschlossen, lägen die Hebesätze ab 2021 im Ammerlandvergleich nur noch im Mittelfeld. Sicherlich lasse sich durch die Anhebung der Hebesätze kurzfristig ein positiver Effekt im Haushalt darstellen, dieser Effekt werde sich nach Ansicht seiner Fraktion auf längere Sicht aber ins Negative verkehren. Die verwaltungsseitige Darstellung einer Verschlechterung der Finanzlage ab 2022 als Begründung für die Anhebung der Hebesätze könne tatsächlich erst Ende 2021 verifiziert werden, weshalb dann über Steuererhöhungen nachgedacht werden könne, denen sodann bei nachgewiesener Notwendigkeit auch seine Fraktion sicherlich zustimmen könne. Den Ablauf zur heutigen Beschlussfassung empfinde seine Fraktion als ärgerlich, da nach deren Auffassung eine vorherige Beratung im Arbeitskreis Haushaltskonsolidierung unter Betrachtung aller möglichen Einsparungspotenziale geboten gewesen wäre. Auch die Argumentation, die Mehreinnahmen seien notwendig, um Pflichtaufgaben erfüllen zu können, sei aus Sicht seiner Fraktion fragwürdig, weil zum einen durch die rd. 1,1 Mio. € Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen der Haushalt 2021 auch ohne Steuererhöhungen ausgeglichen werden könne und zudem für 2021 rd. 1 Mio. € für Baulandkauf eingeplant seien, was nicht unter die Pflichtaufgaben falle. In Anbetracht der Corona-Krise seien auch geringe Steuererhöhungen für viele Menschen und Unternehmen eine Belastung und insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass außer der Gemeinde Edewecht nahezu keine andere Kommune in der Region in der aktuellen Situation auf eine solche Maßnahme zurückgreife, nicht nachvollziehbar. Er zitiert abschließend ein Zitat des FDP-Bundesvorsitzenden, nach dem die wirtschaftliche Erholung nicht erreicht werden könne, indem der Bevölkerung und Unternehmen zusätzliche Belastungen in Aussicht gestellt würden. Wichtig sei, dass die Bevölkerung wieder Vertrauen finde.

Dieser Position schließe sich seine Fraktion an, weshalb diese die nun im Raume stehende elfprozentige Steuererhöhung ablehne.

 

RF Taeger signalisiert die Zustimmung ihrer SPD-Fraktion zur Beschlussempfehlung. Die Anhebung der Hebesätze sei aufgrund des bereits länger bestehenden strukturellen Problems längst überfällig. Pflichtaufgaben könnten aus eigener Kraft nicht mehr bewältigt werden, die Abhängigkeit von Fremdfinanzierungen steige und die Handlungsfähigkeit sinke. Leider würden erhöhte Anforderungen, die durch die Kommunen zu bewältigen seien, bspw. im Bereich der Kinderbetreuung, von Bund und Land nur teilweise gegenfinanziert, weshalb die Gemeinde eine immer größere Kostenlast zu tragen habe, wozu auch die mit der Erstellung von Bauten einhergehenden Folgekosten gehörten. Gerade im Bereich der Kindertagesstätten müsse auch für die Zukunft mit weiteren hohen Investitionen gerechnet werden, weshalb die Finanzen stabil aufgebaut sein müssten. Es gebe viele Beispiele von Maßnahmen, die aus unterschiedlichsten Gründen dringend umgesetzt werden sollten, weshalb die Möglichkeit einer Finanzierung aus eigener Kraft ebenso dringend notwendig sei. Dies sei ausdrücklich auch nach der vorgeschlagenen Anhebung der Hebesätze noch nicht möglich. Der Edewechter Einwohnerschaft sei nicht versprochen worden, es werde keine Steuererhöhungen geben, die SPD habe sich aber für niedrige Hebesätze verbürgt. Diese Zusage gelte nach wie vor, denn auch nach der Anhebung lägen die Edewechter Hebesätze in Niedersachsen noch in den unteren zehn Prozent. Es sei illusorisch, von Einsparungen bei freiwilligen Leistungen einen ähnlichen Effekt wie durch die Anhebung der Hebesätze zu erwarten, zumal solche Einsparungen oder die im Verlaufe der zurückliegenden Beratungen diskutierte Anhebungen von bspw. Eintrittsgeldern vornehmlich den nicht so gut situierten Anteil der Edewechter Einwohnerschaft treffen würden. Ihre Fraktion wolle ausdrücklich nicht einfach an der Steuerschraube drehen, sondern genau prüfen, wie Einnahmen auch auf andere Art und Weise generiert und Ausgaben vermindert werden könnten.

 

RH Kaptein führt aus, die Entscheidung für oder gegen die Anhebung der Hebesätze sei die schwerste in seiner fast 15jährigen Ratstätigkeit gewesen und seiner FDP-Fraktion nicht leichtgefallen. Letztlich stimme seine Fraktion der Beschlussempfehlung jedoch zu. Bezogen auf den Wortbeitrag RH Brunßens gibt er zu bedenken, die Bundes-FDP kenne sich sicherlich mit den Edewechter Gegebenheiten nicht aus. Edewecht müsse seine Haushalte so aufstellen, dass die notwendigen Aufgaben aus eigener Kraft finanziert werden können. Niemand könne vorhersagen, wie sich die Situation rund um Corona entwickle, für das kommende Jahr würden aber erhebliche Mittel für dringend notwendige Maßnahmen, die teilweise bereits vom Rat beschlossen seien, benötigt. Es könne nicht alles auf unbestimmte Zeit verschoben werden und bspw. dürfe auch die Unterstützung der Edewechter Vereine nicht aus dem Blick geraten, weil diese sonst in Schwierigkeiten geraten könnten. Bis die ab Januar 2021 im Rahmen des Arbeitskreises Haushaltskonsolidierung erarbeiteten Ergebnisse griffen, vergingen mehrere Monate. So lange könne seiner Ansicht nach jedoch nicht gewartet werden. Leider sei in den letzten Jahren von allen Seiten versäumt worden, auf die Anhebung der Hebesätze hinzuwirken. Dadurch wäre die heutige Diskussion überflüssig geworden. Die FDP-Fraktion habe sich im Übrigen dafür eingesetzt, die Hebesatzsatzung auf drei Jahre zu befristen. Unter dieser Voraussetzung stimme seine Fraktion der Beschlussempfehlung zu.

 

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schließt sich RH Heiderich-Willmer den Ausführungen RF Taegers und RH Kapteins weitestgehend an. Ob die Hebesatzsatzung tatsächlich nach drei Jahren wieder außer Kraft gesetzt werde, bleibe jedoch abzuwarten. Seine Fraktion habe seit langem darauf hingewiesen, die Gemeinde lebe über ihre Verhältnisse, weil sich bspw. die Kreisumlage an deutlich höheren Durchschnittswerten als den tatsächlichen in der Gemeinde Edewecht orientiere und die Gemeinde damit unnötig belaste. Er könne den Ansichten, die Hebesatzanpassung könne die Edewechter Bürgerschaft über Gebühr belasten und insbesondere Gewerbebetriebe zur Abwanderung veranlassen, nicht folgen. Ihm sei nicht ersichtlich, welche angeblichen Standortvorteile anderer Kommunen dortige höhere Hebesätze aufwögen, zumal die Edewechter Hebesätze auch künftig noch deutlich unterdurchschnittlich ausfielen. Bezogen auf die Corona-Pandemie weist er darauf hin, verringerten sich die Gewinne der Betriebe, verringere sich entsprechend auch die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer. Zu bedenken sei auch, in 2019 sei die Straßenausbaubeitragssatzung außer Kraft gesetzt worden. Im Rahmen der seinerzeitigen Beratungen sei hervorgehoben worden, die dadurch bedingten Einnahmeausfälle könnten ggf. über Steuererhöhungen gegenfinanziert werden. Dieser Punkt sei heute erreicht und die Kompensierung u. a. dieser Einnahmeausfälle würde nun auf die Allgemeinheit verteilt. Auch seine Fraktion werde sich an den Beratungen zur Haushaltskonsolidierung konstruktiv beteiligen. Letztlich werde seine Fraktion der Beschlussempfehlung folgen.

 

RH Krause (Die Linke) schließt sich den Ausführungen RH Brunßens an. Ihn mache nachdenklich, dass im kommenden Haushalt Grundstückskäufe eingeplant seien, für bspw. Schulbaumaßnahmen aber keine Mittel vorgesehen seien. Bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2020 habe er bereits auf möglicherweise deutlich negative Entwicklungen hingewiesen. Nach seinem Empfinden gebe es sehr wohl Menschen und Unternehmen, die nicht jede weitere Belastung einfach so verkraften könnten. Er werde somit heute gegen die Beschlussempfehlung votieren.

 

BMin Lausch erläutert, sie spreche sich für die Anhebung der Hebesätze aus, auch wenn ihr sehr wohl bewusst sei, dass jede Kostenanhebung, egal in welchem Bereich, nicht gern gesehen werde. Es dürfe aber nicht vergessen werden, dass Kommunen berechtigt seien, u. a. Steuern zu erheben um Pflicht- und freiwillige Aufgaben finanzieren zu können. Auch wenn Steuern und Gebühren nachrangig zu erheben seien, müssten sie sich doch an den Bedarfen einer Kommune orientieren. Bzgl. der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung im Jahr 2019 fehlten nun ca. 200 bis 300 T € pro Jahr. Dieser Verzicht auf Einnahmen an dieser Stelle könne ohne entsprechende Einnahmepositionen an anderer Stelle nicht kompensiert werden. Auch sie weist noch einmal darauf hin, aufgrund der unterdurchschnittlichen Hebesätze verzichte die Gemeinde Edewecht aufgrund der Kreisumlage, die nach Durchschnittshebesätzen bemessen werde, und des entsprechend geringer ausfallenden Finanzausgleichs auf Einnahmen. Durch die vorgeschlagene Anhebung der Hebesätze könne ein Wert erreicht werden, der diese Unwucht behebe. Hierdurch werde die Erfüllung der Pflichtaufgaben, wie z. B. auch der DSL-Ausbau, erleichtert. Sie bedauert, dass in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt worden sei, im Vorfeld sei nicht genau geschaut worden, welche Einsparungen ggf. möglich seien. Im Gegenteil wirtschafte die Gemeinde Edewecht seit vielen Jahren sparsam. Es müsse jedoch unterschieden werden zwischen sparsam und billig. Vordergründig billige Lösungen führten oftmals zu hohen Folgekosten oder teuren Ersatzinvestitionen. Edewecht dürfe sich nicht handlungsunfähig sparen. Es müsse genau bedacht werden, was für die rd. 23.000 Edewechter*innen geleistet werden solle und notwendig sei. Die vorgeschlagene Anpassung der Hebesätze sei somit begründet in der Erhaltung der Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Gemeinde Edewecht zugunsten aller Edewechter*innen an den unterschiedlichsten Stellen.

 

RH Apitzsch erinnert sich, in der ersten Haushaltsberatung unter Mitwirkung der UWG-Fraktion vor 14 Jahren sei ebenfalls über Steuererhöhungen beraten worden. Als ganz neue Fraktion habe diese sich damals aufgrund fehlender Kenntnisse nicht in der Lage zu einer fundierten Entscheidungsfindung gesehen und aus diesem Grunde letztlich gegen die Erhöhung gestimmt. Solch eine Situation wolle seine Fraktion den möglicherweise neuen Mitgliedern des Rates der kommenden Wahlperiode nicht zumuten. Es müsse allen bewusst sein, hier werde über das Geld der Bevölkerung beraten, nicht über das Geld der Gemeinde. Dies bedinge einen sorgsamen Umgang mit diesem Geld. Insofern könnten die finanziellen Belange und Vorgehensweisen privater Personen oder Unternehmen keinesfalls verglichen werden mit den Belangen und Vorgehensweisen einer Kommune. Auch wenn die Haushalte der vergangenen 14 Jahre größtenteils die Zustimmung seiner Fraktion gefunden hätten, sei aus seiner Sicht die Beteiligung der Gemeinde Edewecht an der EWE-Netz mit rd. 2 Mio. € ein Fehler gewesen. Für die Zukunft seien bereits mit breiter Zustimmung auch der CDU-Fraktion etliche Maßnahmen beschlossen worden. Hierunter fielen bspw. auch die Maßnahmen zum Campus Friedrichsfehn mit einem Kostenvolumen von rd. 10 Mio. €, die sich nicht einfach schieben oder über einen längeren Zeitraum strecken ließen. Zudem ließe sich eine solche Maßnahme nur mit Krediten finanzieren, weshalb die Kreditwürdigkeit gewährleistet sein müsse. Die UWG-Fraktion werde somit der Beschlussempfehlung folgen.

 

RH Eiskamp weist darauf hin, über die Anhebung der Hebesätze sei bereits diskutiert worden, bevor die erhöhten Schlüsselzuweisungen bekannt gewesen seien. Es sei somit davon ausgegangen worden, dass mit Mehreinnahmen von rd. 1 Mio. € der Haushalt 2021 finanziert werden könne. Es erschließe sich ihm nicht, weshalb an der Anhebung der Hebesätze nun festgehalten werden solle, obwohl die notwendigen Mehreinnahmen über die erhöhten Schlüsselzuweisungen gesichert seien. Er plädiert für einen Verzicht auf die Anhebung der Hebesätze zumindest für das kommende Jahr zugunsten aller Edewechter*innen und auch der Betriebe, die derzeit durchaus mit manchen unvorhergesehenen Problemen belastet seien und nicht ausgeschlossen werden könne, dass diese oder weitere Probleme auch zukünftig noch bestünden. Er empfindet im Übrigen die Verabschiedung einer Hebesatzsatzung für einen befristeten Zeitraum von drei Jahren als Augenwischerei.

 

RH Reil bezieht sich auf die Kritik der RHen Brunßen und Krause an den geplanten Grundstücksankäufen. Richtig sei, dass heute über eine Hebesatzsatzung beschlossen werden solle. Welche Maßnahmen letztlich im nächsten Jahr umgesetzt würden, werde an anderer Stelle entschieden. Er lade die CDU-Fraktion und Herrn Krause ein, sodann gegen einen Ankauf von Grünland für neue Bauvorhaben zu votieren.

 

RH Brunßen stellt klar, würde betont, es gebe kein Geld mehr für Pflichtaufgaben, gleichzeitig aber über den Ankauf von Bauland nachgedacht, passe dies nicht zusammen. Die CDU-Fraktion sei ausdrücklich nicht gegen den Ankauf von Bauland, solange hierdurch Pflichtaufgaben nicht zurückgestellt werden müssten.

 

BMin Lausch führt noch einmal klarstellend aus, verwaltungsseits sei darauf hingewiesen worden, die Erfüllung der Pflichtaufgaben, auch bereits beschlossener Maßnahmen, könne ohne Anhebung der Hebesätze nicht mehr vollumfänglich gewährleistet werden. In dem Zuge sei ein Vorschlag zur Streichung bzw. Verschiebung etlicher Maßnahmen zur Beratung vorgelegt worden. Die heute mehrfach kritisierten Baulandkäufe beinhalteten ausdrücklich den politischen Wunsch nach Bereitstellung von Gewerbeflächen. Ohne eine Anhebung der Hebesätze könne bspw. diesem politischen Wunsch nicht gefolgt werden. Die Gemeinde verzichte jedes Jahr auf deutliche Mehrerträge für den Haushalt, weil die Hebesätze unterdurchschnittlich ausgestaltet seien. Sie verwehre sich daher gegen unterschwellige Unterstellungen, die Verantwortung für finanzielle oder sonstige Probleme seien jeweils bei der Verwaltung zu suchen, denn letztlich beschließe der Rat mehrheitlich über Investitionen, freiwillige Leistungen und die Priorisierung der Ausgaben.

 

RH Eiskamp würde es begrüßen, wenn vor Entscheidungen zu großen Investitionen die Auswirkungen auf den Haushalt dezidiert dargestellt würden und weist nochmals darauf hin, ursprünglich sei mit der Anhebung der Hebesätze auf eine Einnahmeerhöhung von rd. 1 Mio. € abgezielt worden, die dazu dienen sollte, den Haushalt 2021 zu finanzieren. Diese benötigte Einnahme sei aber im Nachhinein durch die erhöhten Schlüsselzuweisungen zu generieren, weshalb die Anhebung der Hebesätze nunmehr zu einem falschen Zeitpunkt komme. Er empfinde es zudem als unfair, dass Edewechter Firmen nicht über die bevorstehende Anpassung der Hebesätze informiert worden seien. Hierzu merkt RH Kaptein an, über die Anpassung der Hebesätze werde erst heute beschlossen, insofern sei eine Information der Betriebe noch gar nicht möglich gewesen.

 

RF Taeger berichtet, auch ihre Fraktion habe intensiv diskutiert, ob die Hebesätze trotz erhöhter Schlüsselzuweisungen angepasst werden sollten und sich letztlich dafür ausgesprochen. Eine andere Entscheidung führe zwangsläufig zur Handlungsunfähigkeit der Gemeinde Edewecht. Gerade bei akut auftretenden Problemen bspw. an Bauten könne dann nicht mehr entsprechend reagiert werden. Die Anpassung der Hebesätze könne u. a. auch dazu dienen, die notwendigen Kreditaufnahmen zu reduzieren.

 

Letztlich fasst der Rat folgenden