Sitzung: 15.12.2020 Rat
Vorlage: 2020/FB III/3412
Beschluss:
- Die
von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 4 BauGB wird hinsichtlich des in der Beschlussvorlage 2020/FB
III/3412 zur Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2020 erläuterten
veränderten Verlaufs der Baugrenze im nordwestlichen Planbereich sowie der
Pflanzflächen genehmigt.
- Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 59 in der Zeit vom 09.10.2020 bis 09.11.2020 eingegangenen
Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung
gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 24.11.2020 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu
benachrichtigen.
- Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59, der aufgrund des BauGB
in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit
Begründung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 ist
gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden