Beschluss:

  1. Die von der Verwaltung durchgeführte eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird hinsichtlich des in der Beschlussvorlage 2020/FB III/3412 zur Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2020 erläuterten veränderten Verlaufs der Baugrenze im nordwestlichen Planbereich sowie der Pflanzflächen genehmigt.
  2. Zu den während der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 in der Zeit vom 09.10.2020 bis 09.11.2020 eingegangenen Stellungnahmen sowie der Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2020 erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
  3. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde, wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen.

 


Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden