Beschlussvorschlag:

1. Der vorliegende Entwurf einer Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Edewecht (Hebesatzsatzung) wird beschlossen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt auf dieser Basis die Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2021 und den sich anschließenden Ergebnis- und Finanzplanungszeitraum zu erarbeiten und zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 


FBL Pannemann erläutert anhand einer Präsentation (Anlage 3 zu diesem Protokoll) ausführlich die beiden möglichen Handlungsstränge für die Haushaltsplanung des Jahres 2021 und bittet eindringlich, dem in der Vorlage genannten Beschlussvorschlag zu folgen. Der Handlungsstrang 2 (ab Seite 16 der Präsentation) biete durch die Verabschiedung einer Hebesatzsatzung die Möglichkeit, Planungssicherheit für die Jahresveranlagungen 2021 und den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2023 zu schaffen und versetze die Verwaltung in die Lage, auf der Basis angepasster Hebesätze den Haushaltsentwurf zu überarbeiten und den gemeindlichen Gremien zur weiteren Beratung zu Beginn des nächsten Jahres vorzulegen. Er hebt insbesondere hervor, die Hebesätze seien zwingend nach Ablauf der Hebesatzsatzung nach den vorgeschlagenen drei Jahren sodann vom Rat neu zu beraten und zu verabschieden. BMin Lausch hebt als Hauptverwaltungsbeamtin und auch als Mitglied des Rates ergänzend hervor, durch die von FBL Pannemann deutlich dargestellten Vorteile des zweiten Handlungsstranges und der vorgeschlagenen Beschlussempfehlung könne die dauerhafte Leistungsfähigkeit der Gemeinde sichergestellt werden, weshalb sie die vorgeschlagene Beschlussfassung als notwendig erachte. Die seit 2017 rückläufige Liquidität erschwere nicht zuletzt die Erfüllung der Pflichtaufgaben, weshalb das Liquiditätserfordernis keinesfalls außer Acht gelassen werden dürfe. Zudem müsse die Eigenfinanzierungskraft sichergestellt werden. Zurzeit verzichte die Gemeinde Edewecht aufgrund ihrer unterdurchschnittlichen Hebesätze auf Einnahmen, die zu fast 100 % im Gemeindehaushalt verbleiben würden. Insofern würde eine Anhebung der Hebesätze neben einer Ertragssteigerung auch eine Erhöhung der Liquidität bedeuten. Mit dem Haushaltskonsolidierungsbestreben solle sodann ein Zukunftswerk erstellt werden, das ggf. eine Anpassung der Hebesatzsatzung nach drei Jahren ermögliche und neben der Erfüllung der Pflichtaufgaben auch weiterhin die Erfüllung freiwilliger Aufgaben möglich mache. Auch sie bitte daher ausdrücklich, dem Verwaltungsvorschlag zu folgen.

 

FBL Torkel berichtet aus Sicht des Fachbereiches III – Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung, der für einen Großteil der Haushaltsmittel für Investitionen verantwortlich sei, Sparmaßahmen bei Investitionen begünstigten im Laufe der Zeit eine gewisse Unwirtschaftlichkeit , die wiederum zu erhöhten Kosten führe, nicht zuletzt, weil hierdurch auch Fördermöglichkeiten nicht genutzt werden könnten.

 

RH Heiderich-Willmer bittet zum besseren Verständnis um Erläuterung, ob es richtig sei, dass die Gemeinde Edewecht in der Vergangenheit durch die Ansetzung unterdurchschnittlicher Hebesätze auf Einnahmen verzichtet habe. Diesen Luxus könne sich die Gemeinde Edewecht nun nicht mehr leisten. Er hinterfragt weiter, ob es korrekt sei, dass die Gemeinde Kredite künftig überhaupt nur aufnehmen könne, wenn die Hebesätze an den Durchschnitt angepasst würden.

 

FBL Pannemann führt aus, diese Sichtweisen seien korrekt und verweist auf die Seite 8 (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit) seiner Präsentation. Die Situation sei in etwa vergleichbar mit einer Privatperson, die bei Aufnahme eines Kredites nachweisen müsse, dass sie in der Lage ist, den Kredit auch wieder zu tilgen. Eine Tilgung von Krediten durch die Aufnahme weiterer Kredite sei nicht zulässig, weshalb die Tilgungsleistungen aus dem laufenden Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden müssten. Für 2021 liege der Saldo bei rd. 920.000 €, die derzeitige ordentliche Tilgung betrage rd. 620.000 €. Es bestehe jedoch zusätzlich die Verpflichtung, an den Eigenbetrieb der Gemeinde einen jährlichen Tilgungszuschuss von rd. 300.000 € zu zahlen. Insgesamt seien somit jährlich Mittel in Höhe von rd. 920.000 € gebunden, was für 2021 keine weiteren Kreditaufnahmen zulasse. Für das Jahr 2022 stelle sich die Entwicklung noch drastischer dar, weil der Saldo dann die bestehenden Verpflichtungen nicht mehr abdecke. Erst in den Jahren 2023 und 2024 könne sich der Saldo nach heutiger Schätzung wieder positiver entwickeln, weshalb für diese Jahre wieder Kreditaufnahmen in der Planung vorgesehen seien.

 

Auf RH Urbankes Nachfrage zu sogenanntem Buchgeld erläutert FBL Pannemann, im Rahmen der Beschlussfassung über die Jahresrechnung werde auch über die Ergebnisverwendung beschlossen. In den letzten Jahren seien regelmäßig Überschüsse erwirtschaftet worden, die in einer Überschussrücklage überführt und in der Bilanz als solche ausgewiesen worden seien. Stünde nun ein unausgeglichener Haushalt an, könne der Ausgleich durch Rückgriff auf diese Überschussrücklage ausgeglichen werden. Bei diesen Vorgängen fließe jedoch tatsächlich kein Geld.

 

RH Heiderich-Willmer hinterfragt die Planung nach Anhebung der Hebesätze, um nicht erst ab 2024 wieder Kredite aufnehmen zu können und bittet um Auskunft, welche der derzeit als zu verschieben bzw. nicht umzusetzen dargestellten Maßnahmen dadurch für 2021 ermöglicht würden. Sofern aus der Streichliste Maßnahmen in 2021 grds. umgesetzt werden müssten, sei die Ermöglichung von Kreditaufnahmen bereits in 2021 eine bedenkenswerte Option. FBL Pannemann führt aus, für den dreijährigen Zeitraum der vorgeschlagenen Hebesatzsatzung könnten Mehrerträge von rd. 3.3 Mio. € generiert werden. Wofür dieses Geld letztlich verwendet werde, liege in der Entscheidungshoheit der Politik. Generell würde der Handlungsspielraum durch die Anhebung der Hebesätze deutlich erhöht.

 

Auf AV Brunßens Nachfrage verdeutlicht FBL Pannemann die ggf. beschlossene Hebesatzsatzung gelte sodann für drei Jahre, könne aber selbstverständlich vom Rat auch wieder aufgehoben oder geändert werden. Durch den Erlass einer solchen Satzung seien die Hebesätze dann nicht mehr Bestandteil der Haushaltssatzung und insofern nicht mehr automatisch jedes Jahr erneut zu beschließen. In der Haushaltssatzung würden die Hebesätze für die Geltungsdauer der Hebesatzsatzung sodann nur noch nachrichtlich aufgeführt.

 

RH Bischoff erklärt namens seiner CDU-Fraktion, eine Erhöhung der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer werde abgelehnt, auch wenn die Corona-Pandemie nun zeige, dass ein Weitermachen auf großem Fuß wie in den vergangenen Jahren nicht mehr möglich sei und einige Projekte deshalb verschoben werden müssten. Sicherlich werde die Haushaltssituation der nächsten Jahre schwierig, es könne aber nicht erster Reflex der Politik sein, die Steuern zu erhöhen und hierdurch Edewechter Betriebe und Bürgerschaft zusätzlich zu den coronabedingten Schwierigkeiten belasten. Zu bedenken sei dabei auch, dass die Grundsteuerreform in den kommenden Jahren möglicherweise ebenfalls zusätzliche Belastungen der Grundbesitzenden bedeuten könne. Sicherlich könnten die Edewechter verstehen, wenn die Gemeinde ein Jahr lang sparen müsse. Eine Steuererhöhung auf drei Jahre zu befristen, erscheine zudem weltfremd, weil erfahrungsgemäß solche Erhöhungen nicht zurückgenommen würden. Notwendig sei ein Zukunftskonzept für kommende Haushalte und kein Aktionismus. Im November 2020 sei beschlossen worden, ein solches Konzept in einer Arbeitsgruppe zu erarbeiten. Grundsätzlich würden Steuererhöhungen aus Sicht seiner Fraktion für die Zukunft nicht ausgeschlossen, dies dürfe aber erst nachrangig geprüft werden.

 

Namens der SPD-Fraktion führt RF Taeger aus, aus den vorgelegten Unterlagen und den Ausführungen der Verwaltung gehe hervor, dass in der Gemeinde Edewecht ein grundsätzliches strukturelles Problem bzgl. der Steuereinnahmekraft bestehe und die Leistungsfähigkeit der Gemeinde darunter leide. Dieses Problem gründe nicht auf der Corona-Pandemie, werde durch diese jedoch spürbar verschärft. Bzgl. der schwindenden liquiden Mittel weist sie darauf hin, in den letzten Jahren sei in vielfältige Bereiche viel Geld investiert worden und es sei bekannt, dass die Baukosten stark gestiegen seien und durch solche Investitionen auch die Folgekosen wie z. B. die Unterhaltung der Gebäude und Personalkosten anstiegen. Die Gemeinde Edewecht habe derzeit die niedrigsten Hebesätze weit und breit und diese zudem seit langer Zeit nicht angehoben. Im Gegenteil sei die Abgabenlast für die Edewechter durch die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung sogar gesenkt worden. Damals sei aus der Bürgerschaft die Bereitschaft zur Kompensation dieses Einnahmeausfalls durch Steuererhöhungen signalisiert worden. Mit dem derzeitigen Steueraufkommen könnten nunmehr kaum noch die Pflichtaufgaben erfüllt werden, weshalb freiwillige Leistungen leider dahinter zurückstehen müssten. Gerade diese freiwilligen Leistungen machten aber das politisch gesteckte Ziel eines lebenswerten Edewechts aus. Bspw. hätten sich in den vergangenen Monaten alle Fraktionen vehement für eine bessere Ausstattung der Spielplätze ausgesprochen, weshalb sich unter anderem ihre Fraktion dafür einsetze, nicht nur zu reden, sondern auch zu handeln. Es gehe der SPD-Fraktion nicht einfach nur um Steuererhöhungen, sondern insbesondere auch um eine Haushaltskonsolidierung in der alle Positionen einer genauen Betrachtung unterzogen werden müssten. Langfristig sei die Generierung weiterer Einnahmequellen wie bspw. einer Forcierung von Gewerbeansiedlungen zur Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen unumgänglich. Sicherlich sei kein Ratsmitglied glücklich über Steuererhöhungen, damit bis nach der anstehenden Kommunalwahl zu warten, um sich die Gunst der Wahlberechtigten zu erhalten, könne jedoch keine Lösung sein. Alle Ratsmitglieder hätten Verantwortung übernommen, für eine gute Entwicklung der Gemeinde Edewecht zugunsten ihrer Bürgerschaft einzutreten, weshalb es begrüßt würde, wenn sich alle Fraktionen dieser Verantwortung stellten.

 

RH Kaptein führt aus, seine FDP-Fraktion habe sich die Entscheidung zum vorliegenden Beschlussvorschlag nicht leicht gemacht und die Situation gemeinsam mit FBL Pannemann im Vorfeld noch einmal eingehend erörtert, weil die Thematik in ihrer Komplexität andernfalls nicht leicht zu verstehen gewesen sei. Dankenswerter Weise sei der in diesem Gespräch unterbreitete Vorschlag seiner Fraktion, die Hebesatzsatzung auf drei Jahre zu befristen, verwaltungsseits in den Beschlussvorschlag aufgenommen worden. Ob diese Regelung in der näheren Zukunft Bestand habe oder ggf. von einem neuen Rat verändert werde, bleibe abzuwarten. Auch die neue Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung werde von seiner Fraktion ausdrücklich unterstützt. In den letzten Jahren sei seitens der Politik eine jährliche Anpassung der Hebesätze leider versäumt worden und eine Verlagerung einer solch unpopulären Maßnahme auf den neuen Rat erscheine ihm nicht fair. Die FDP-Fraktion stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.

 

RH Heiderich-Willmer führt aus, seine Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, eine Steuererhebung nach unterdurchschnittlichen Hebesätzen sei der falsche Weg. Andere Fraktionen hätten regelmäßig argumentiert, durch niedrige Hebesätze würden Gewerbeansiedlungen in der Gemeinde Edewecht gefördert. Im heutigen Verwaltungsvortrag sei jedoch deutlich hervorgehoben worden, dass ein Großteil der ansässigen Gewerbebetriebe aufgrund steuerlicher Verrechnungsmöglichkeiten durch die Gewerbesteuer gar nicht belastet würden. Selbst in der aktuellen Corona-Situation falle die Höhe der Gewerbesteuer für die Betriebe nicht ins Gewicht, weil bei einem Rückgang der Umsätze auch die Gewerbesteuerlast entsprechend sinke. Auch die vorgestellten Zahlen zu den Mehrbelastungen für Grundstücksbesitzende bewegten sich in einem Rahmen, der alles andere als existenzgefährdend sei. Er empfinde im Übrigen eine Verlagerung einer solchen Entscheidung auf den neuen Rat ebenfalls nicht in Ordnung und unterstütze ausdrücklich die Einrichtung der Arbeitsgruppe zur Haushaltskonsolidierung. Ihm sei dabei sehr wohl bewusst, dass im Laufe der Zeit sodann u. U. auf manch Liebgewordenes verzichtet werden müsse. Der richtige Weg könne auf keinen Fall sein, Pflichtaufgaben zu vernachlässigen, weshalb seine Fraktion dem Verwaltungsvorschlag zustimmen werde.

 

Auch Grundmandatar Korte hätte sich rückblickend eine frühere politische Reaktion auf die schwindende Liquidität gewünscht. Es gelte nun, die vielfältigen Verpflichtungen und berechtigten Erwartungen der Bürgerschaft dauerhaft erfüllen und ein gutes Niveau der gemeindlichen Einrichtungen erhalten zu können, wenn auch sicherlich manche Standards zurückgeschraubt werden müssten. Die aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation zur Streichung bzw. Rückstellung vorgesehenen Maßnahmen beliefen sich seiner Ansicht nach im kommenden Jahr auf eine Gesamtvolumen von rd. 2 Mio. €. Hierzu gehörten u. a. Maßnahmen, die aus Sicht seiner UWG-Fraktion zwingend umzusetzen seien, weshalb u. a. aufgrund der Tatsache, dass die Steuererhöhungen einzelne Personen und die meisten Betriebe nicht sehr stark belasteten, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zugestimmt werde. Hierdurch könne zumindest eine Einnahmeerhöhung um rd. 1 Mio. € erreicht werden, die sodann in der Gemeinde zum Wohle Aller wieder investiert werden könne.

 

BMin Lausch führt erklärend aus, zwischen Personen- und Einzelunternehmen sowie Kapitalgesellschaften müsse differenziert werden. Personen- und Einzelunternehmen hätten die Möglichkeit, Gewerbesteuer, die sie im Übrigen nur zahlten, wenn sie Gewinne machten, durch einkommenssteuerrechtliche Regelungen auszugleichen. Bei Defiziten bestünde darüber hinaus die Möglichkeit des Verlustvortrags, um Gewinne folgender Jahre zu minimieren. Kapitalgesellschaften hätten über die Wahl der Gesellschaftsform Einflussmöglichkeiten auf das Steueraufkommen. In den letzten Wochen seien intensive Diskussionen zu vielen Einzelfragen geführt und die Steuereinnahmefähigkeit einer Kommune als wesentlich herausgestellt worden. Andererseits könnten Erträge auch über Beiträge, Eintrittsgelder etc. generiert werden. Der Umgang mit Einsparmodellen lasse sich deutlich an Beispielen wie Sportstättenbau, Öffnungszeiten des Bades u. s. w. feststellen. Hier werde immer wieder von verschiedenen Seiten gefordert, gerade diese Einsparungen nicht umzusetzen, wofür es jeweils gute Gründe gebe. Sei der Wille zur Haushaltskonsolidierung ernst gemeint, müsse diese schwere Aufgabe aber bewältigt und sicherlich manches Liebgewonnene geopfert werden. Zu beachten sei dabei insbesondere, dass die Effekte einer Haushaltskonsolidierung sich erst in ferneren Jahren bemerkbar machten, die finanziellen Probleme jedoch bereits in den kommenden drei Haushaltsjahren bestünden. Gerade Maßnahmen, die künftig erhebliche Einsparungen versprächen, wie z. B. die energetische Sanierung der Heinz zu Jührden Halle könnten aufgrund der finanziell angespannten Situation nicht umgesetzt werden. Zudem könnten dadurch Fördergelder nicht genutzt und die Ausgabenpositionen nicht reduziert werden. Sie werbe daher noch einmal inständig für das Mittragen des Verwaltungsvorschlages sowie eine Haushaltskonsolidierung innerhalb der nächsten drei Jahre unter Betrachtung sowohl der Ausgabe- als auch der Einnahmepositionen.

 

RH Kaptein unterstützt den Vortrag der Bürgermeisterin und gibt zu bedenken, alle Maßnahmen, die jetzt geschoben würden, würden in der Zukunft teurer werden, zumal sich im Laufe der Zeit Sanierungsbedarfe noch erhöhten.

 

RH Bischoff stellt klar, die CDU beabsichtige nicht, die Steuererhöhungen auf das nächste Jahr zu verschieben. Er habe vorgetragen, die Politik müsse zunächst ihre Hausaufgaben und weitere Schritte sodann von der künftigen Entwicklung abhängig machen. Seine Fraktion sehe es als ihre Pflicht an, zunächst die Haushaltskonsolidierung umzusetzen, bevor über Steuererhöhungen nachgedacht werde.

 

RH Hohnholz unterstützt die Ausführungen RH Bischoffs und wertet Steuererhöhungen zum jetzigen Zeitpunkt als falsches Signal. Aus seiner Sicht sei es ein Irrglaube, dass die Steuererhöhungen die finanziellen Probleme der Gemeinde beseitigen oder gravierend ändern könnten. Derzeit würden in kurzen Abständen immer neue Förderprogramme und Subventionen für unterschiedlichste Bedürfnisse aufgelegt, weshalb es ein fatales Signal sei, wenn die Gemeinde Edewecht den entgegengesetzten Weg einschlage.

 

RH Urbanke bittet die Vertreter der CDU-Fraktion um Auskunft, welches Konzept diese zur Überwindung der anstehenden finanziellen Probleme verfolge. Hierauf erwidert RH Bischoff, der komplette Haushalt müsse betrachtet und auf Einsparmöglichkeiten überprüft werden.

 

Grundmandatar Korte betont, auch in den vergangenen Jahren seien Ausgaben und Einnahmen jeweils intensiv betrachtet und beraten worden. Die jetzige Situation erfordere nun jedoch weitergreifende Schritte auf der Einnahme- und Ausgabenseite.

 

Letztlich lässt AV Brunßen über die Punkte 1 und 2 der Beschlussempfehlung einzeln abstimmen. Die Punkte werden jeweils mit 5 Ja- zu 4 Nein-Stimmen angenommen.

 

Somit unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden