BMin Lausch teilt mit, immer wieder bei der Verwaltung zum Glasfaserausbau im Gemeindegebiet angefragt, weshalb heute Herr von Dzwonkowski von der EWE eingeladen sei, einen Einblick in die Entwicklung des Glasfaserausbaus zu geben.

 

Sodann stellt Herr von Dzwonkowski anhand einer Präsentation (Anlage 1 zu diesem Protokoll) den Ausbausachstand für Edewecht vor. Insbesondere weist er darauf hin, die unterschiedliche Handhabung der Anschlusskosten entstehe dadurch, dass bei neuen Glasfaserverlegungen Anschlusswillige Verträge bereits vor dem Ausbau abschließen könnten, wofür keine Kosten anfielen. Würden Verträge erst im Verlauf des Ausbaus oder in dessen Anschluss geschlossen, fielen diese Verträge aufgrund des dann erhöhten Anschlussaufwands unter den Standardpreis für Hausanschlüsse in Höhe von 399 €.

 

RF Taeger interessiert, welche Chancen auf Glasfaseranschluss Menschen in den nicht farblich markierten Bereichen, z.B. an der Janstraße oder An der Tonkuhle, hätten. Herr von Dzwonkowski teilt mit, hierzu könne er aufgrund noch laufender Förderverfahren keine Auskünfte erteilen.

 

RF Hinrichs bittet um Auskunft, weshalb in einigen Fällen wie bspw. in Husbäke Straßen nicht in voller Länge angeschlossen würden. Herr von Dzwonkowski erläutert, die Planungen der Ausbauabschnitte lägen außerhalb seiner Zuständigkeit und beruhten mutmaßlich auf Ortsmarken wie z. B. Autobahnen, Bachläufen etc., die den Anwohnenden nicht ohne weiteres ersichtlich seien. Im Übrigen beginne und ende jede Planung an irgendeinem Punkt und orientiere sich dabei nicht zwangsläufig an Straßenzügen.

 

RH Heiderich-Willmer merkt an, bei geförderten Ausbaumaßnahmen könnten Nutzende ihre bisherigen Anbieter behalten und bittet um Auskunft, ob dies auch bei eigenwirtschaftlichem Ausbau der Fall sei. Hierzu teilt Herr von Dzwonkowski mit, bei eigenwirtschaftlichem Ausbau könnten neue Kunden derzeit einen Glasfaseranschluss nur mittels eines Vertrages mit der EWE erhalten. Perspektivisch sei jedoch die Möglichkeit des Beibehalts der bisherigen Anbieter geplant.

 

AV Brunßen bittet um Erläuterung, warum in einigen Fällen ein Anschluss an ein Glasfaserkabel, welches nahe des eigenen Grundstücks verlegt sei, nicht möglich sei. Herr von Dzwonkowski erklärt, in solchen Fällen handele es sich in der Regel um sogenannte Hauptkabel, die ausschließlich technische Standorte wie z. B. Kabelverzweiger, Umspannwerke oder Großkunden verbänden. Ein Anschluss von Privatkunden an solche Kabel könne ggf. zu Schäden oder Störungen führen. Vergleichbar sei diese Situation mit einer Autobahn, die auch nur an bestimmten strategisch wichtigen Punkten Ausfahrten habe, nicht jedoch bei jedem Haus, das an der Autobahn stehe.

 

RF Exner interessiert, ob in Friedrichsfehn ein weiterer Glasfaserausbau an den Hauptgeschäftsstraßen, in weiteren Wohngebieten und zur Schule geplant sei. Dies verneint Herr von Dzwonkowski. Der Fokus der EWE liege derzeit auf dem Hauptort Edewecht. In Friedrichsfehn hätten nach seiner Kenntnis viele Gewerbetreibende an den großen Straßen bereits Glasfaseranschlüsse. Im Übrigen sei nahezu das gesamte Gemeindegebiet - sicherlich mit Ausnahme vereinzelt liegender Grundstücke - mit einer Abdeckung von 50 bis 100 Mbit (VDSL-Technik) bereits sehr gut versorgt.

 

Abschließend dankt AV Brunßen Herrn von Dzwonkowski für die sehr gute Zusammenarbeit zwischen ihm und der Gemeinde Edewecht.