BMin Lausch weist darauf hin, es müsse bewusst sein, dass Förderzusagen aufgrund der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründern die Gemeinde jeweils für drei Jahre finanziell bänden, weswegen jeder Antrag eingehend geprüft werde. Erfreulich sei die Verminderung von Leerständen als Folge der Förderungen sowohl für Existenzgründende als auch für Entwicklungen bestehender Betriebe.