Sitzung: 24.11.2020 Bauausschuss
Vorlage: 2020/FB III/3412
Beschlussvorschlag:
- Die von der Verwaltung durchgeführte
eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird
hinsichtlich des in der Beschlussvorlage 2020/FB III/3412 zur Sitzung des
Bauausschusses am 24.11.2020 erläuterten veränderten Verlaufs der
Baugrenze im nordwestlichen Planbereich sowie der Pflanzflächen genehmigt.
- Zu den während der öffentlichen
Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 in der Zeit vom
09.10.2020 bis 09.11.2020 eingegangenen Stellungnahmen sowie der
Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 S. 4 BauGB
wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2020
erarbeiteten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
- Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 59, der aufgrund des BauGB in der zurzeit geltenden
Fassung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt wurde,
wird in der vorgelegten Form als Satzung mit Begründung beschlossen. Die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 59 ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt
zu machen.
SGL Knorr erläutert die Abwägungsvorschläge (Anlage 2 zu diesem Protokoll) und weist besonders darauf hin, die Immissionswerte seien in einem gutachterlichen Verfahren noch einmal besonders überprüft worden mit dem Ergebnis, dass alle maßgeblichen Werte eingehalten würden und sich durch den Neubau des Netto-Marktes keine Verschlechterung der Lärmsituation ergeben werde. Letztlich sei das Verfahren somit umfänglich abgearbeitet und einer Bauantragstellung mit nachfolgendem Baubeginn stehe nach entsprechender Beschlussfassung nichts mehr entgegen. Die geringfügigen Änderungen am Entwurf zur Baugrenze und zur Pflanzverpflichtung seien von den Betroffenen im Übrigen genehmigt worden.
Auf RH Erhardts Nachfrage stellt SGL Knorr dar, im derzeitigen Bebauungsplan seien Pflanzverpflichtungen nicht enthalten gewesen. Im nun aufzustellenden Bebauungsplan seien solche enthalten, die entsprechend angepassten textlichen Festsetzungen seien der Neufassung der Planung (Anlage 3 zu diesem Protokoll) zu entnehmen. RH Erhardt bittet, die Einhaltung der Pflanzverpflichtungen nachdrücklich zu kontrollieren.
Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden