Sitzung: 04.06.2013 Straßen- und Wegeausschuss
Die
Einmündungsbereiche zu den abgehenden Straßen „Rudolf-Kinau-Straße“ und
„Heinrich-Diers-Straße“ sind mit einer roten Pflasterung hervorgehoben.
Grundsätzlich gilt in 30er-Zonen rechts vor links. Wie jetzt aber festgestellt
wurde, wird diese Regelung durch die derzeit bestehende bauliche Gestaltung der
betreffenden Einmündungsbereiche mit durchlaufenden abgesenkten Bordsteinen
„unterlaufen“. In Anlehnung an § 10 StVO gilt hier wegen der durchlaufenden
Borde, dass Verkehrsteilnehmer auf dem Blendermannsweg Vorfahrt haben. Das ist
aber nicht gewollt und den meisten Verkehrsteilnehmern auch nicht bewusst.
Das
Thema wurde mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises und der Polizei
besprochen. In Frage käme hier eine klarstellende bevorrechtigende
Beschilderung für den Blendermannsweg durch Verkehrszeichen 205 und 306 StVO,
welche jedoch vermieden werden soll wegen der möglichen negativen Folgen für
das Geschwindigkeitsniveau und auch wegen der vorhandenen roten
Aufpflasterungen, welche in der Regel für eine Signalisierung stehen, wonach
hier rechts vor links gilt. Es sollte daher ein Umbau der betroffenen
Einmündungen erfolgen, indem der abgesenkte Bordstein beseitigt wird. Die
Kosten werden rund 2.800,00 € betragen. Die Verwaltung beabsichtigt, die
Arbeiten in Auftrag zu geben. Die Kosten sind im Budget der Straßenunterhaltung
nachzuweisen.