Die Einmündungsbereiche zu den abgehenden Straßen „Rudolf-Kinau-Straße“ und „Heinrich-Diers-Straße“ sind mit einer roten Pflasterung hervorgehoben. Grundsätzlich gilt in 30er-Zonen rechts vor links. Wie jetzt aber festgestellt wurde, wird diese Regelung durch die derzeit bestehende bauliche Gestaltung der betreffenden Einmündungsbereiche mit durchlaufenden abgesenkten Bordsteinen „unterlaufen“. In Anlehnung an § 10 StVO gilt hier wegen der durchlaufenden Borde, dass Verkehrsteilnehmer auf dem Blendermannsweg Vorfahrt haben. Das ist aber nicht gewollt und den meisten Verkehrsteilnehmern auch nicht bewusst.

 

Das Thema wurde mit dem Straßenverkehrsamt des Landkreises und der Polizei besprochen. In Frage käme hier eine klarstellende bevorrechtigende Beschilderung für den Blendermannsweg durch Verkehrszeichen 205 und 306 StVO, welche jedoch vermieden werden soll wegen der möglichen negativen Folgen für das Geschwindigkeitsniveau und auch wegen der vorhandenen roten Aufpflasterungen, welche in der Regel für eine Signalisierung stehen, wonach hier rechts vor links gilt. Es sollte daher ein Umbau der betroffenen Einmündungen erfolgen, indem der abgesenkte Bordstein beseitigt wird. Die Kosten werden rund 2.800,00 € betragen. Die Verwaltung beabsichtigt, die Arbeiten in Auftrag zu geben. Die Kosten sind im Budget der Straßenunterhaltung nachzuweisen.