Beschlussvorschlag:

1.    Die Mehraufwendungen des Veranstaltungsforums e.V. zur Deckung der Nachforderungen des Finanzamtes für die Jahre 2015 - 2019 werden durch die nicht benötigten Mitteln der Kulturförderung 2020 für die ausgefallene Marktpartie beglichen.

2.    Das Veranstaltungsforum Edewecht e. V. erhält beginnend mit dem Jahr 2021 jeweils im ersten Quartal einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 35.000 €. Damit müssen alle anfallenden Kosten der beiden verabredeten Veranstaltungen gedeckt werden. Eine gesonderte Defizitabdeckung erfolgt nicht. Von Jahr zu Jahr wird über die Höhe des pauschalen Zuschusses entschieden.

 


Nach Erläuterung der Vorlage durch GB Borm dankt RF Hinrichs namens ihrer SPD-Fraktion zunächst dem Veranstaltungsforum für die schönen Veranstaltungen der letzten Jahre. Es scheine jedoch problematisch, Zuschüsse ohne jegliche Möglichkeit der Verwendungsprüfung und ohne jegliche Möglichkeit der Einflussnahme an Vereine fließen zu lassen, weshalb ihre Fraktion die Beibehaltung der bestehenden Regelung befürworte.

 

GB Borm stellt klar, ein Verwendungsnachweis müsse auch weiterhin für jede Veranstaltung vorgelegt werden. Im Unterschied zur bestehenden Regelung entfalle bei der alternativen Regelung lediglich die anschließende Spitzabrechnung der Zuschüsse. Einfluss auf die Veranstaltungen habe die Gemeinde auch bisher nicht gehabt, alle die Veranstaltungen betreffenden Entscheidungen seien immer schon allein vom Veranstaltungsforum getroffen worden. 1. GR Torkel ergänzt, stelle sich am Ende eines Jahres heraus, dass der gezahlte Zuschuss die Unterdeckung der maßgeblichen Veranstaltungen unter- oder überschritten habe, könne für das Folgejahr der pauschale Zuschuss entsprechend angepasst werden. Um die Kosten der Steuerlast einzusparen, plädiere die Verwaltung daher für die Variante 2.

 

RH von Aschwege merkt an, seiner Ansicht nach müsse das Veranstaltungsforum seine Ausgaben um die Höhe der Steuerlast senken können, weshalb aus seinem Verständnis eine höhere Förderung wie vorgeschlagen nicht in Betracht kommen könne. Verwaltungsseits wird noch einmal verdeutlicht, Zuschüsse seien steuerpflichtig, solange sie auf einem Leistungsaustausch beruhten. Sicherlich gebe es Gegenrechnungsmöglichkeiten zur Steuerlast, weswegen in der Beschlussvorlage auch noch keine konkreten Beträge genannt werden konnten. Die genaue Höhe der Steuerlast für die einzelnen Jahre werde erst in den abschließenden Bescheiden des Finanzamtes festgestellt. Pauschal sei von 16.000 € für vier Jahre und somit von einem Betrag von rd. 4.000 € pro Jahr ausgegangen worden, dieser Betrag stelle die Grenze der Verrechnungsmöglichkeiten dar.

 

RH von Aschwege führt aus, Gagen und Sachwerte seien umsatzsteuerbehaftet und bittet um Auskunft, welche USt.-Sätze angesetzt worden seien. 1. GR Torkel führt aus, es gebe bspw. für Gagen unterschiedliche Steuersätze. Die vorgestellten Summen beruhten jedoch lediglich auf einer Durchschnittsberechnung auf Grundlage der Berechnungen der beauftragten Steuerberater.

 

RH Apitzsch versteht die Ausführungen der Verwaltung so, dass für einen pauschalen Zuschuss im ersten Quartal eines Jahres keine USt. zu zahlen ist. Dies wird verwaltungsseits bestätigt. Auf seine Frage, warum dem Veranstaltungsforum künftig ein höherer Zuschuss gewährt werden solle als bisher, wird verdeutlicht, bisher habe dem Veranstaltungsforum ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 30.000 € und zusätzlich ein zweimaliger Unterdeckungsausgleich pro Jahr von bis zu 5.000 €, mithin maximal 40.000 € pro Jahr zugestanden. Insofern sei der pauschale Betrag von 35.000 € geringer als bisher angesetzt. Zu bedenken sei dabei auch, dass vom Veranstaltungsforum künftig neben den grundsätzlichen Kosten auch Kosten für die Steuerberatung entstünden, weil die Beachtung aller steuerrechtlichen Aspekte vom Forum selber nicht mehr zu leisten sei.

 

RH von Aschwege schlägt vor, die Höhe der Pauschale jeweils für ein Jahr festzusetzen.

 

Auf RH Apitzschs Nachfrage teilt 1. GR Torkel mit, fielen künftig Veranstaltungen bspw. aufgrund coronabedingter Einschränkungen aus, könne der pauschale Zuschuss für das Folgejahr entsprechend angepasst und dadurch eine zu hohe Bezuschussung vermieden werden. Auch in einem solchen Fall sei der pauschale Zuschuss durch das Veranstaltungsforum nicht zu versteuern.

 

Sodann unterbreitet der Ausschuss dem Rat über den VA folgenden geänderten